Die Noten während dem Studium sind m.E. vollkommen irrelevant. Im Examen ist die Punktzahl dann relevant, wenn du dich irgendwo bewirbst, also dich nicht selbstständig machst. Hier gibt es verschiedene "Hürden". Viele größere Kanzleien wollen ein "vollbefriedigend" (ab 9.00 Punkten im Examen in Bayern). Allerdings ist auch da wohl teilweise schon ab 8.5 was möglich. Im Staatsdienst richtet sich die Mindestanforderung ein bisschen nach Angebot/Nachfrage, typischerweise aber >7.5 bis vollbefriedigend als Minimum.

Bei allen Punktehürden ist das zweite Examen wichtiger als das erste.

Bloßes "mitmachen" reicht fürs Examen - wenn überhaupt - zum gerade so bestehen. In der Examensvorbereitung gibt es auch keine regulären Vorlesungen mehr. In dieser Zeit muss man selbstständig mit einem Repertorium (Uni oder Kommerziell) oder komplett alleine (denke nicht dass das so schlau wäre) alles wiederholen und vertiefen. Wenn man sich >9.0 als Ziel setzt, würde ich in der Examensvorbereitung mind. 40h/Woche Lernzeit einrechnen. Das ist zumindest meine Erfahrung, ich habe das erste Staatsexamen.

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Jura ist nicht "schwer", sondern viel. Um gut zu sein, musst du Ausdauer und Selbstdisziplin haben. Du wirst aber m.E. nicht ewig vor einem Problem sitzen und dir denken "ich versteh das einfach nicht".

Mir persönlich hat das Studium sehr spaß gemacht, ich habe aber zumindest in den letzten Jahren >40h pro Woche gelernt. Im ersten Examen war ich ziemlich gut, im Abi war ich schlechter als du :)

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§ 243 I 2 Nr. 1 => umschlossener Raum

weniger als:

§ 244 I Nr. 3 => Wohnung

weniger als:

§ 244 IV => dauerhaft genutzte Privatwohnung

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Wird zumindest Teilweise bejaht (etwa Cierniak/Niehaus in MüKoStGB, § 203 Rn. 32; oder Kargl in NK-StGB § 203 Rn. 47). Rechtsprechung habe ich dazu nicht gefunden. Cierniak/Niehaus begründen dies damit, dass der Hochstapler dann "als Arzt" o.ä. Kenntnis vom Geheimnis erlangt. Hierbei wird aber auch eingeräumt, dass die Wortlautgrenze des § 203 StGB in dem Fall nur "knapp" gewahrt sei.

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Ich habe im Schnitt ca. 1 Klausur pro Woche geschrieben. Außerdem 1x pro Woche Ausbildungszeitschriften gelesen und durchgearbeitet (JuS, Life&Law).

Täglich die ersten 1-2h mache ich Karteikarten (habe ca. 4500, natürlich mit einem Stufensystem so dass jeden Tag nur 50-200 kommen). Das Auswendiglernen kommt leider nicht Automatisch, bzw. es bleibt nicht automatisch. Du wirst manche Sachen in deiner Examensvorbereitung nur 1-2 mal überhaupt sehen. Gerade im ArbR, FamR/ErbR.. Deswegen kommst du um Karteikarten m.E. nicht rum.

Das schwierigste an der Examensvorbereitung ist der Kampf gegen das Vergessen.

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Die Kinder haben natürlich (grundsätzlich; bei vorliegen der übrigen Voraussetzungen) einen Anspruch auf den Pflichtteil aus dem Erbe des Erstversterbenden. Dafür gibt es meines Wissens nach zwei "Lösungen":

  1. Pflichtteilsverzichtsvertrag nach §§ 2346, 2348 - da müssen die Kinder aber "mitspielen"
  2. Strafklausel. Im Testament kann die Bedingung aufgenommen werden, dass die Kinder nur dann Erben des letztversterbenden werden, wenn sie den Pflichtteil des Erstversterbenden nicht einfordern.
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Die Putativnotwehr ist ein Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen der Notwehr. Die Behandlung eines solchen Erlaubnistatbestandsirrtums nach der wohl überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung ist, dass die Vorsatzschuld in einer Rechtsfolgenanalogie des § 16 I entfällt. Die Tat in Putativnotwehr ist daher grundsätzlich nicht vorsätzlich/schuldhaft begangen (Terminologie m.E. wegen Einzelfallirrelevanz abweichend).

Das "vorgreifen der Notwehr" verstehe ich als extensiven Notwehrexzess. Also dass Notwehr geübt wird, obwohl noch keine Notwehrlage vorliegt. Die Rspr. wendet hier § 33 nicht an, da sich dieser nur auf den intensiven Notwehrexzess beziehe.

Das Zusammentreffen von Putativnotwehr und extensivem Notwehrexzess (sozusagen ein "extensiver Putativnotwehrexzess") wirkt grundsätzlich weder entschuldigend noch rechtfertigend. Es müsste hier meiner Meinung nach eine Bestrafung aus dem Vollendeten Vorsatzdelikt erfolgen.

Was der Satz in der Frage bedeuten soll, kann ich nicht verstehen. Wenn auf diesen Satz hin Notwehr verübt wird, hängt es von den Umständen ab, ob eine Notwehrlage angenommen wird. Ich tendiere stark dazu, bei einer Falschen Waffe eine Notwehrlage abzulehnen. Eine dennoch erfolgende Notwehrhandlung dürfte aber nach den Regeln des Erlaubnistatbestandsirrtums zur Straffreiheit führen. Denn bei einer echt aussehenden Waffe, kann m.E. trotz (oder gerade wegen) diesem Satz von einer tatsächlichen und gegenwärtigen Notwehrlage ausgegangen werden (auch wenn diese i.Erg. nicht tatsächlich vorliegt). Denn wäre die Waffe echt, läge schon ein gegenwärtiger Angriff auf die Freiheit vor, bzw. ein Zustand der die unmittelbare Gefahr einer Rechtsgutsverletzung (hier Leben, Körperliche Unversehrtheit) begründet. Im Ergebnis bin ich damit wohl bei der Einschätzung von Stills Antwort, wenngleich eine Putativnotwehr schon begrifflich die Rechtfertigung nach § 32 StGB hindert.

Diese Ausführungen stellen meine Persönliche Auffassung zu dem Thema dar. Da du die Frage erneut gestellt hast, haben dir die Antworten hier wohl nicht gereicht - was genau fehlt dir denn noch? :)

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nein

Wir dürfen die Gesetze mitnehmen in die Prüfungen - wäre ganz schön die Zeitverschwendung die davor auswendig zu lernen..

Dennoch würde ich nicht sagen dass Juristen verallgemeinert zu den "schlausten Menschen" gehören. Jura erfordert m.E. eher extreme Selbstdisziplin als angeborene Intelligenz.

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Er sollte das Studio vor Vertragsschluss darauf hinweisen dass er kurz vor der Zahlungsunfähigkeit ist. Vermute mal dass sie dann keinen Vertrag mit ihm schließen werden.

Inwieweit das über dich laufen kann musst du mit dem Studio absprechen.

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Du brauchst nicht zwingend eine zweite Fremdsprache. Du brauchst ("nur") eine Hochschulzugangsberechtigung die für Rechtswissenschaft einschlägig ist.

Bspw.: allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachgebundene Hochschulreife mit Fachrichtung "Wirtschaft".
Die Einzelheiten entnimmst du den Regelungen der jeweiligen Uni.

Eine Fachhochschulreife reicht meines Wissens nach nicht aus.

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Ich habe fast während des gesamten Studiums nebenbei gearbeitet. Die meisten anderen auch. Würde es auf jeden fall empfehlen, da es (1) etwas Abwechslung bringt und (2) das zusätzliche Geld ganz angenehm ist.

Hat zumindest bei mir das Studium nicht verlängert und sich auch nicht negativ auf Noten ausgewirkt. Gerade Kanzleien wissen dass das Jura Studium auch mal stressig sein kann, deswegen bekommt man typischerweise während Klausurenphasen problemlos frei.

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Ich hab ihn mir im 5. Semester gekauft. War total schwachsinnig, hätte auch im Rep gereicht..

ich würde warten was der Prof im Baurecht sagt. Da kann es rein theoretisch sein dass er Gesetze aus dem Sartorius voraussetzt aber im 2. Semester würde ich ihn auf keinen Fall kaufen

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Ich persönlich bin ein großer Freund von Arch linux (btw). Aber ich denke wenn du neu bist in der Linux Welt, ist Ubuntu empfehlenswert. Denn hier gibt es am meisten Anleitungen etc. im Internet.

Du kannst ja jederzeit wechseln wenn dir etwas nicht gefällt und du erfahrener wirst :)

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Ich hab das während meines gesamten Studiums bis jetzt gemacht und bin gut klar gekommen. Ernsthaft Freizeit hab ich aber nicht :)

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Ja die Bücher sind durchaus teuer. Man kann natürlich auch Lehrbücher aus der Bibliothek ausleihen und Kommentare online lesen.. An den Gesetzen und Ergänzungslieferungen kommt man aber nicht rum.

Meine Sammlung zuhause würde wenn man alles neu kaufen würde etwa 4.000€ kosten. Ich schätze dass ich ca. 1.500€ ausgegeben habe, aber über die Jahre ist das schwer zu sagen :) Viel gebraucht gekauft und teilweise auch mal was geschenkt bekommen.

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Den Stoff gliedern in machbare Teilabschnitte - diese dann verstehen und ggf. Karteikarten dazu machen. Die Karteikarten müssen regelmäßig wiederholt werden (da gibts Karteikarten Seiten im Internet, die die Karten in einen Lernplan zeitlich einteilen) - wichtig ist bei viel Stoff immer der Kampf gegen das Vergessen.

Wenn man immer wieder nur ein paar Karteikarten dazu nimmt ist es gut machbar den Stoff zu behalten - durchs wiederholen werden die alten Karteikarten nicht vergessen. Ich habe inzwischen knapp 5.000 Karteikarten und es geht wirklich wenn man dran bleibt :)

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Man lernt deutlich mehr. Ich zum Beispiel hab in der letzten Woche vor meiner ersten Uni Klausur mehr gelernt als in meiner Gesamten Schullaufbahn zusammen.

Aber lernen macht Spaß, weil es keine "langweiligen" Fächer gibt - man hat sich immerhin selbst für den Studiengang entschieden. Klar gibt es immer Themen die einem mehr oder weniger gut gefallen aber es ist ein riesiger Unterschied zur Schule.

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