Gesetzestexte; Wieso wiederholen sich Abschnitten in den § 243 und 244 StGB?
Hallo,
im § 243 StGB - Besonders schwerer Fall von Diebstahl - heisst es:
(1) In besonders schweren Fällen wird .......
1.
zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,
im § 244 StGB - Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchsdiebstahl - heist es:
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
1.
einen Diebstahl begeht, ........
3.
einen Diebstahl begeht, bei dem er zur Ausführung der Tat in eine Wohnung einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in der Wohnung verborgen hält.
Wieso wird das fettgedruckte, zweimal unter anderen § aufgeführt ist da irgendein, schwerwiegender, Unterschied?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es gibt einen entscheidenden Unterschied.
in § 243 geht es um das Einbrechen in irgendein Gebäude.
bei § 244 geht es um einen Einbruch in eine Wohnung.
letzter wird härter bestraft da eine Wohnung ein besonder geschützter Raum ist in dem sich die Menschen sicher fühlen sollen. Nicht selten kommt es bei Opfern von Wohnungseinbrüchen zu schweren psychischen Schäden
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
§ 243 ist wie im Gesetz steht anzuwenden, wenn man in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht…
um etwas zu stehlen.
ja, der Einbruch in eine Wohnung ist schwerwiegender
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§ 243 I 2 Nr. 1 => umschlossener Raum
weniger als:
§ 244 I Nr. 3 => Wohnung
weniger als:
§ 244 IV => dauerhaft genutzte Privatwohnung
Also ist § 243 für irgendwelche Gebäuden gedacht, auch wenn die Bezeichnung gerade nciht vorhanden oder Griffbereit war. Um es irgendwie vollumfänglich abzudekcen, dass nirgends eingestiegen werden darf?
§ 244 ist speziell auf die Wohnung zugeschnitten. Und Wohnung wird als schwerwiegenderer Fehler angesehen?