Gesetzestexte; Wieso wiederholen sich Abschnitten in den § 243 und 244 StGB?

2 Antworten

Es gibt einen entscheidenden Unterschied.

in § 243 geht es um das Einbrechen in irgendein Gebäude.

bei § 244 geht es um einen Einbruch in eine Wohnung.

letzter wird härter bestraft da eine Wohnung ein besonder geschützter Raum ist in dem sich die Menschen sicher fühlen sollen. Nicht selten kommt es bei Opfern von Wohnungseinbrüchen zu schweren psychischen Schäden


Knowingbase 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 14:20

Also ist § 243 für irgendwelche Gebäuden gedacht, auch wenn die Bezeichnung gerade nciht vorhanden oder Griffbereit war. Um es irgendwie vollumfänglich abzudekcen, dass nirgends eingestiegen werden darf?

§ 244 ist speziell auf die Wohnung zugeschnitten. Und Wohnung wird als schwerwiegenderer Fehler angesehen?

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Stefan1248  16.07.2024, 14:23
@Knowingbase

§ 243 ist wie im Gesetz steht anzuwenden, wenn man in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht…

um etwas zu stehlen.

ja, der Einbruch in eine Wohnung ist schwerwiegender

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§ 243 I 2 Nr. 1 => umschlossener Raum

weniger als:

§ 244 I Nr. 3 => Wohnung

weniger als:

§ 244 IV => dauerhaft genutzte Privatwohnung

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dipl.-Jur. Univ.