Hey! Du kriegst keine Korb, keine Sorge, ihr habt euch ja beide quasi schon die Liebe gestanden mit den ganzen Herzen und Textchen. Ihr seit ja eigentlich schon so zusammen aber ja Trau dich und mach den ersten Schritt!

Ich wünsche dir viel Glück dass du eigentlich eh nicht brauchen wirst

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Heyyyy! Ich hab keine Ahnung ob ihr darauf zugreifen könnt . Übrigens an die Schweiz alles gute nachträglich zum 1. August! . Kommen wir aber mal zur Frage zurück , über die ZDF Mediathek kannst du Staffel 5 kostenfrei und sicher anschauen, ich bin mir jedoch nicht sicher ob man aus der Schweiz darauf zugreifen kann : https://www.zdf.de/serien/the-rookie

Viel Spaß beim Anschauen!

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Hey! Die 2000er waren voll von großartigen Komödien, die uns zum Lachen gebracht haben. Hier sind einige Vorschläge, die du auf Netflix finden könntest und die in etwa den von dir genannten Filmen ähneln:

Klassische Teenager-Komödien:

Mean Girls (2004): Ein Kultklassiker über High-School-Klischees und die Suche nach der eigenen Identität. 

She's the Man (2006): Eine moderne Neuinterpretation von "Was ihr wollt", mit Amanda Bynes in der Hauptrolle. 

Easy A (2010): Emma Stone spielt eine High-School-Schülerin, die versehentlich zum Schulskandal wird. 

Parodien und Satiren:

The 40-Year-Old Virgin (2005): Steve Carell als 40-jähriger Jungfrau – eine erfrischende und oft sehr lustige Komödie. 

Superbad (2007): Zwei High-School-Freunde versuchen, vor ihrem Abschlussball Alkohol zu besorgen. 

  Up (2007): Judd Apatows Kultkomödie über eine unerwartete Schwangerschaft. 

Andere lustige Filme:

The Wedding Singer (1998): Adam Sandler als Hochzeitssänger, der sich in die Braut verliebt. 

The Princess Diaries (2001): Ein modernes Märchen über ein Mädchen, das herausfindet, dass sie eine Prinzessin ist. 

Bride Wars (2009): Anne Hathaway und Kate Hudson liefern sich einen Brautkampf. 

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Hey !

Als allererstes : Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!
Widmen wir uns mal deiner Frage: Falls du es deiner Chefin schon jetzt erzählt hast, gilt jetzt der Mutterschutz für die Regularien deines alten Vertrages. Ab Oktober gilt dann dein neuer Vertrag, da ändert sich Nix, da du den Vertrag ja eh schon unterschrieben hast!

Schönen Abend noch!

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Zusage ja/nein?

Guten Abend,

ich bräuchte mal eine Einschätzung von euch bzw besser gesagt von denen, die bereits Mietverträge unterschrieben haben.

Ich habe mich für ein WG Zimmer beworben, hatte daraufhin mit dem jetzigen Mieter einen Onlinebesichtigungstermin, dieser verlief gut. Ich habe ihm gleich zugesagt, daraufhin meinte er, er schlägt mich beim Vermieter vor, allerdings sollte ich mich selbst noch einmal bei ihm melden und ihm die Zusage geben, dass ich das Zimmer gerne anmieten möchte.

Der Vermieter antwortete am nächsten Tag, mit folgender Nachricht:

Sehr geehrte....,

schön, dass Ihnen das Zimmer zusagt. Ich bin noch bis zum 11.08 im Urlaub und kann erst danach einen Mietvertrag aufsetzen. Ich würde Sie gerne kurz telefonisch kennenlernen.

Daraufhin habe ich mit ihm gesprochen, ich habe mich vorgestellt und er sich. Er kam dann gleich zur Sache, er klärte mich erstmal über die Einzelheiten auf(Mietpreis). Kurz danach fragte er mich, ob ich eine bürgschaft hinterlegen möchte, oder eben die Kaution zahlen möchte. Ich habe ihm mitgeteilt, dass ich gerne eine Bürgschaft hinterlegen möchte. Das war für ihn in Ordnung. Anschließend sagte er mir, dass ich ihm diesbezüglich dann die Ausweise von mir und einem Elternteil zukommen lassen soll, das habe ich auch getan. Wir haben uns dann über die Schlüssel Schlüsselvergabe unterhalten, allerdings weiß ich nicht mehr genau was er diesbezüglich sagte.

Ich weiß nur noch, dass er sagte, das wenn die Schlüssel übergeben werden würden, dann würde noch ein Protokoll angefertigt werden.

Ich bin mir nicht mehr sicher, aber ich meine er hätte gesagt, er würde dann soweit alles fertig machen und mir zukommen lassen.

Meine Frage ist also, was denkt ihr? Kann ich mich darauf einstellen, dass ich das Zimmer bekomme?

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Kurz und einfach : Jo! Viel Spaß noch in der neuen WG!

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Hey!

Das ist wirklich ärgerlich, dass man dich so kurzfristig wieder loswerden möchte, obwohl du deine Arbeit gut gemacht hast.

Deine Rechte:

 Kündigungsfrist: Auch wenn du nur einen Minijob hast, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen. Wenn deine Kündigungsfrist zwei Wochen beträgt, hast du grundsätzlich Anspruch darauf, bis zum Ende dieser Frist weiter zu arbeiten und bezahlt zu werden.

Urlaubsanspruch: Dein Urlaubsanspruch für Juli besteht weiterhin, auch wenn du nicht mehr tätig bist. Dieser muss dir ausgezahlt werden.

Lohnfortzahlung: Solange dein Arbeitsverhältnis besteht (also bis zum Ende deiner Kündigungsfrist), hast du Anspruch auf deinen Lohn, auch wenn du nicht mehr tätig bist. Das gilt natürlich nur, wenn du bereit bist, deine Arbeit aufzunehmen, falls der Arbeitgeber dich doch noch braucht.

Was kannst du tun:

Ruhig bleiben: Auch wenn du verärgert bist, versuche, in einem ruhigen Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu klären, wie er sich die weitere Vorgehensweise vorstellt.

Auf deine Rechte bestehen: Erkläre ihm höflich, dass du Anspruch auf die Einhaltung der Kündigungsfrist und auf deinen Urlaubsanspruch hast.

Alles schriftlich festhalten: Bitte deinen Arbeitgeber um eine schriftliche Kündigung, in der das Ende deines Arbeitsverhältnisses und die Zahlung des Urlaubsanspruchs bestätigt wird.

 Notfalls Anwalt konsultieren: Wenn du dir unsicher bist oder der Arbeitgeber sich nicht an die Vereinbarungen hält, kann ein Anwalt dir weiterhelfen.

Mögliche Szenarien:

Weiterarbeit bis zum Ende der Kündigungsfrist: Du arbeitest weiterhin, bis deine Kündigungsfrist abgelaufen ist und erhältst deinen Lohn.

Freistellung während der Kündigungsfrist: Dein Arbeitgeber stellt dich für den Rest der Kündigungsfrist frei und zahlt dir trotzdem den Lohn.

Abfindung: In Einzelfällen kann es sein, dass dein Arbeitgeber dir eine Abfindung anbietet, um das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden.

Wichtig:

Beweise sichern: Sammle alle relevanten Unterlagen, wie deinen Arbeitsvertrag und die schriftliche Kündigung.

 Frist wahren: Achte darauf, dass du alle Fristen einhältst.

 Rechtlichen Rat einholen: Wenn du dir unsicher bist, lass dich von einem Rechtsanwalt beraten.

Fazit:

Du bist nicht machtlos. Setze dich für deine Rechte ein und lass dich nicht abzocken.

Viel Erfolg bei der Klärung der Angelegenheit!

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Hallo!

Es ist gut, dass du dich frühzeitig mit dem Leistungsnachweis für dein BAföG befasst.

Hier erstmal eine kurze Zusammenfassung:

 100 ECTS bis Ende des 4. Semesters: Dies ist in der Regel die Voraussetzung für die weitere Förderung im 5. Semester.

Nicht rechtzeitig erreicht: Wenn du die 100 ECTS nicht bis Ende des 4. Semesters schaffst, kann es sein, dass deine BAföG-Leistungen unterbrochen werden.

100 ECTS im 5. Semester: Auch wenn du die 100 ECTS erst im 5. Semester erreichst, solltest du dich unbedingt mit deinem zuständigen BAföG-Amt in Verbindung setzen. Es ist möglich, dass du unter bestimmten Voraussetzungen dennoch weiter BAföG erhalten kannst.

120 ECTS im 5. Semester: Dies ist die allgemeine Anforderung für das 5. Semester. Wenn du die 100 ECTS bereits erreicht hast, musst du nur noch die zusätzlichen 20 ECTS nachweisen.

Wichtig:

 Individuelle Beratung: Die genaue Vorgehensweise kann je nach Bundesland und Hochschule variieren.

 Rechtzeitige Kontaktaufnahme: Sprich unbedingt mit deinem BAföG-Amt, bevor deine Leistungen unterbrochen werden. Sie können dir genau sagen, welche Schritte du unternehmen musst.

Warum ist es so wichtig, sich frühzeitig zu informieren, fragt man sich hierbei?

Ganz einfach :Vermeidung von Zahlungsausfällen: Wenn du deine Leistungsnachweise nicht fristgerecht einreichst, kann es zu Zahlungsausfällen kommen . Individuelle Lösungen: Das BAföG-Amt kann dir möglicherweise individuelle Lösungen anbieten, z.B. eine Verlängerung der Förderdauer.

Fazit:

Auch wenn du die 100 ECTS nicht rechtzeitig schaffst, gibt es noch Hoffnung. Kontaktiere dein BAföG-Amt so schnell wie möglich, um deine individuellen Möglichkeiten zu besprechen.

noch ein paar Tipps:

Sammle alle relevanten Unterlagen: Halte alle Bescheinigungen über deine Leistungen bereit.

 Sei offen und ehrlich: Erzähle dem BAföG-Amt von deiner Situation und warum du die 100 ECTS nicht rechtzeitig erreicht hast.

Nutze die Beratungsmöglichkeiten: Viele BAföG-Ämter bieten Beratungsangebote an.

Viel Erfolg bei deinem Studium!

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Hey!

Das ist ärgerlich, wenn eine GoPro plötzlich ausfällt, gerade bei wichtigen Aufnahmen. Dein Problem mit dem Akku klingt in der Tat seltsam. Hier sind ein paar mögliche Ursachen und Lösungsansätze:

Akku:

Alter: Ältere Akkus können ihre Kapazität verlieren und unerwartet schnell leer sein.

Defekt: Der Akku könnte einen Defekt haben, der zu unvorhersehbaren Leistungsabfällen führt.

Kalte Temperaturen: Kälte kann die Leistung von Akkus beeinträchtigen.

GoPro:

Softwarefehler: Ein Softwarefehler könnte dazu führen, dass die Kamera unerwartet herunterfährt.

 Überhitzung: Bei intensiver Nutzung kann die Kamera überhitzen und sich automatisch ausschalten.

 Hardwaredefekt: Ein Hardwareproblem könnte die Ursache für die Ausfälle sein.

Tipps:

 Firmware aktualisieren: Stelle sicher, dass auf deiner GoPro die neueste Firmware installiert ist.

Einstellungen überprüfen: Überprüfe die Energieeinstellungen deiner GoPro. Vielleicht sind bestimmte Funktionen aktiviert, die den Akku schneller entladen.

Akku testen: Versuche, einen anderen Akku zu verwenden. Wenn das Problem weiterhin besteht, liegt es wahrscheinlich nicht am Akku.

Kamera zurücksetzen: Ein Zurücksetzen der Kamera auf die Werkseinstellungen kann manchmal helfen, Softwareprobleme zu beheben.

Garantie prüfen: Wenn deine GoPro noch Garantie hat, solltest du sie einsenden.

Weitere mögliche Ursachen:

SD-Karte: Eine defekte oder vollgeschriebene SD-Karte kann ebenfalls zu Problemen führen.

Wasserdichtheit: Wenn die GoPro nicht richtig verschlossen ist, könnte Feuchtigkeit eindringen und die Elektronik beschädigen.

Fazit:

Es ist schwierig, ohne weitere Informationen genau zu sagen, was das Problem verursacht. Ich würde dir empfehlen, die oben genannten Punkte zu überprüfen. Wenn das Problem weiterhin besteht, solltest du dich an den GoPro-Support wenden.

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Hey! Also A: Dies ist eine etwas altmodische Koordinationsweise undzwar einen Kalender im Stall dranhängen und sich dann eintragen lassen ..

Dann habe ich hier noch ein paar:

Hallo!

Es gibt einige Apps, die sich für die Koordination von Reitplatznutzungen eignen. Hier sind ein paar Vorschläge:

 * Spezialisierte Reitplatz-Apps:

  Equisync ; Bietet eine Kalenderfunktion für Reitplatzbuchungen und ermöglicht die Kommunikation innerhalb der Stallgemeinschaft.

 Stablemap : Eine umfassende Stallmanagement-App, die auch Reitplatzbuchungen verwaltet.

 Allgemeine Kalender-Apps:

  Google Kalender: Sehr beliebt und bietet viele Funktionen wie Terminerinnerungen und Freigabe für andere Nutzer.

 Outlook Kalender: Ähnlich wie Google Kalender, eng integriert in das Microsoft-Ökosystem.

WhatsApp-Gruppe: Eine WhatsApp-Gruppe kann für schnelle Nachrichten und spontane Abstimmungen genutzt werden.

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Krankheitstage im Arbeitszeugnis: Eine ausführliche Antwort

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Ihre Sorge bezüglich der Krankheitstage in Ihrem Arbeitszeugnis ist absolut verständlich. Es ist normal, sich Gedanken darüber zu machen, wie sich eine längere Krankheitsphase auf die Beurteilung durch den Arbeitgeber auswirkt.

Wann werden Krankheitstage im Zeugnis erwähnt?

 * Häufigkeit und Dauer: Wenn die Krankheitstage einen erheblichen Teil Ihrer Ausbildungszeit in Anspruch genommen haben und dadurch Ihre Leistungsfähigkeit oder Ihre Verfügbarkeit beeinträchtigt wurden, können sie im Zeugnis erwähnt werden.

 * Auswirkungen auf die Ausbildung: Wurden Sie durch Ihre Krankheit an der Teilnahme an bestimmten Ausbildungsinhalten gehindert oder konnten Sie bestimmte Aufgaben nicht erfüllen, kann dies ebenfalls eine Rolle spielen.

 * Individuelle Beurteilung: Letztendlich entscheidet der Arbeitgeber im Einzelfall, ob und in welchem Umfang die Krankheitstage im Zeugnis erwähnt werden.

Was bedeutet "rund 50%" bei Krankheitstagen?

Der Begriff "rund 50%" ist nicht eindeutig definiert und lässt Spielraum für Interpretationen. In der Praxis wird oft von einer Schwelle von etwa 50% ausgegangen. Ob knapp 40% bereits als "rund 50%" gewertet werden, hängt von der konkreten Situation und der Beurteilung durch den Arbeitgeber ab.

Negative Auswirkungen auf das Arbeitszeugnis?

 * Nicht zwangsläufig negativ: Eine hohe Anzahl von Krankheitstagen muss nicht zwangsläufig ein negatives Zeugnis zur Folge haben. Wenn Sie in den übrigen Zeiten zuverlässig und leistungsstark gearbeitet haben, kann dies positiv hervorgehoben werden.

 * Abmildernde Formulierungen: Der Arbeitgeber kann die Krankheitstage in einer neutralen oder sogar positiven Formulierung darstellen, z.B. indem er auf Ihre Bemühungen zur schnellen Wiederherstellung hinweist.

Was können Sie tun?

 * Gespräch mit dem Arbeitgeber: Sprechen Sie offen und ehrlich mit Ihrem Ausbilder über Ihre Bedenken. Erklären Sie Ihre Situation und bitten Sie um ein möglichst positives Zeugnis.

 * Eigeninitiative: Zeigen Sie Eigeninitiative, indem Sie sich während Ihrer Krankheit regelmäßig melden und über Ihren Gesundheitszustand informieren.

 * Danksagung: Bedanken Sie sich bei Ihrem Ausbilder für die Möglichkeit zur Ausbildung und heben Sie positive Aspekte Ihrer Tätigkeit hervor.

Rechtliche Aspekte

 * Keine Rechtspflicht zur Angabe: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber, Krankheitstage im Zeugnis zu erwähnen.

 * Prüfung auf Richtigkeit: Sie haben das Recht, das Zeugnis auf seine Richtigkeit hin überprüfen zu lassen.

 * Anwaltliche Beratung: Bei Unstimmigkeiten oder einem schlechten Zeugnis können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Wichtig: Die hier gemachten Angaben dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Zusätzliche Fragen:

 * Wurden Sie während Ihrer Krankheit von einem Arzt behandelt? Liegen entsprechende Atteste vor?

 * Haben Sie sich während Ihrer Erkrankung bemüht, Ihre Aufgaben soweit wie möglich zu erledigen (z.B. durch Aufgaben, die Sie von zu Hause aus erledigen konnten)?

 * Gab es Gespräche mit Ihrem Ausbilder über Ihre Krankheit und die Auswirkungen auf Ihre Ausbildung?

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Bitte zögern Sie nicht, weitere Fragen zu stellen.

Hinweis: Die Antwort ist allgemeiner Natur und kann nicht die individuelle Situation ersetzen. Für eine konkrete Auskunft empfehle ich Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

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Hey !

Fristlose Kündigung als Arbeitnehmer: Was du wissen solltest

Ein fristloser Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis klingt verlockend, birgt aber einige Risiken:

 * Kündigungsgründe: Eine fristlose Kündigung muss begründet sein. Nur bei schwerwiegenden Gründen, wie z.B. Lohnrückständen, sexueller Belästigung oder Mobbing, kann sie rechtlich gerechtfertigt sein.

 * Klagemöglichkeit des Arbeitgebers: Dein Arbeitgeber könnte dich auf Zahlung des restlichen Lohnes bis zum Ende der vereinbarten Kündigungsfrist verklagen.

 * Arbeitslosengeld: Ein fristloser Ausstieg kann sich negativ auf deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken. Die Agentur für Arbeit prüft, ob ein wichtiger Grund für die Kündigung vorlag.

 * Zeugen: Es ist ratsam, Zeugen für die Gründe deiner Kündigung zu haben.

 * Beratung: Sprich auf jeden Fall mit einem Rechtsanwalt oder der Arbeitsagentur, bevor du handelst.

Fazit:

Ein fristloser Ausstieg ist oft mit Risiken verbunden. Eine gründliche Abwägung und ggf. rechtliche Beratung sind dringend zu empfehlen.

Wichtiger Hinweis:

Ich kann keine Rechtsberatung ersetzen. Bitte wende dich für eine individuelle Einschätzung deiner Situation an einen Rechtsanwalt.

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Hey! Anarchisten sind absolut keine Kapitalisten. Der Kapitalismus würde im Anarchismus nie funktionieren. Und sind wir mal ehrlich der Kapitalismus ist jetzt auch nicht so toll :/

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Kein ahnung was die frage ist?

Hallo Erstmal, ich weiß zwar nicht was ich fragen will aber ja.

Vor ca. 2 monaten hab ich einen 2 jahre älteren kerl kennengelernt und wir haben uns von anfang an verstanden. Nach ca. 1 woche oder weniger haben wir uns dann das erste mal getroffen (meine schwester war am amfang dabei für alle fälle) und das treffen lief gut meiner meinung nach. Nach 1 woche haben wir uns wieder getroffen dieses mal bei mir weil wir vorhatten gras zu rauchen, eigentlich wollte er das zeug mitnehmen weil ich keine person kenne die das mach/verkauft aber er hats dann vergessen weshalb ich kurzfristig bei einer freundin was holen musste damit wir rauche können und als wir dann fertig waren (ich komplett weg) sind wir in mein zimmer um uns da in ruhe zu unterhalten. Wir haben uns unterhalten und normale Zigaretten gerauch bis es dann irgendwann passiert ist und irgendwie waren wir dabei Geschlechtsverkehr zu habe alles lief gut am anfang, er hat mich berührt und ich ihn aber als er ihn dann rein stecken wollte hat es höllisch gebrannt und ich hab direkt angefange zu bluten und nach einem weiteren versuch in einer anderen position haben wir uns dazu entschieden es einfach zu lassen und ein andermal zu probieren, ich habe mich verdammt schlecht deswegen gefühlt und mich auch mehrmals entschuldigt und nachdem er weg war habe ich meiner Mutter davon erzählt weil ich es unangenehm fande irgendwen anders zu fragen und ihre "Theorie" war das sein "ding" einfach zu groß war oder das mein erstes mal nicht richtig zählt weil der typ von damals einen eher kleines glied hatte. Die tage darauf habe ich dann extra feuchte kondome und gleitgel geholt in der hoffnung das es dann besser klappt aber ich habe immer noch sorge das es wieder so weh tut wie beim vorherigen mal aber ich möchte es auch nicht ruinieren indem ich mich weigere mit ihm zu schlafen.

Was soll ich tuhen? (Bin überfordert)

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Hey! Als allererstes du ruinierst hier garnichts! Das ist dein Körper und du kennst hoffentlich seine Grenzen…

Wenn du Angst vor den Schmerzen hast sag einfach nein, niemand wird dir dafür was Böses sagen.

Viel Glück noch!

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Hey Luis! Das du einen Crush auf deine Cousine hast ist in der heutigen Zeit etwas kontrovers aber erlaubt…

Wenn du Gefühle für sie hast, Trau dich! Versuch es einfach mal und schweif nicht einfach ab weil es heutzutage Leute kontrovers sehen….

Du bist du!

Viel Glück noch!

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Hund vom tierschutz nicht wie beschrieben und krank. Bekomme ich meine schutzgebühr wieder?

Hallo, ich habe eine Frage und evtl hat jemand Erfahrung damit.

Ich habe vor 1,5 Wochen einen Hund vom Tierschutz aus Spanien bekommen, bzw der Hund war schon vermittelt und bereits in Deutschland. Der Herr der ihn adoptiert hat wollte ihn wohl ziemlich schnell nicht mehr haben weil er wohl nicht den Hund bekommen hat dem man ihm versprochen hat.

Ich habe mir nichts dabei gedacht, und mir wurde nur gesagt das dieser Hund etwas länger braucht um Sachen zu lernen, sich aber mit Kindern versteht so wie mit Hunden egal ob Weibchen oder rüde, ob jung hunde oder schon ältere Hunde.

Wir haben Fotos bekommen und waren begeistert. Nachdem alles geklärt war und der schutzvertrag unterschrieben war, sagte man mir das er wohl Durchfall hat, dies aber stressbedingt sei da er in kurzer Zeit von der tötungsstation in pflegestelle in Spanien kam dann nach Deutschland und dann wieder in eine pflegestelle bevor er zu uns kam. Da haben wir gesagt das es ja dann besser wird wenn der Hund merkt er wird geliebt usw

Im schutzvertrag steht das der Hund gesund ist.

Nun ist es so das der Hund Durchfall ohne Ende hat. Wir haben nur wegen dem Durchfall schon über 600 Euro gelassen beim Tierarzt und Klinik und es ist keine Besserung in Sicht. Er versteht sich mit KEINEM anderen Hund, er will alle beißen. Rausgehen mit meinen Kindern, meiner Hündin und ihm ist eine vollkatastrophe. Mit meiner Hündin kam er am Anfang auch garnicht klar. So langsam geht's aber ich muss noch oft dazwischen gehen. Wenn draußen hunde kommen und er völlig aus der Haut gefahren ist, darf sich keiner meiner Kinder mir nähern sonst beißt er sofort. Zuhause dürfen die Kinder nicht rennen, tanzen, springen oder sonstiges, dann wird gebissen.

Jetzt habe ich das mitgeteilt das alles was gesagt wurde garnicht der Fall ist und der Hund komplett anders ist wie beschrieben. Der Tierschutz ist bereit den Hund weiter zu vermitteln aber möchte mir die schutzgebühr nicht wieder geben, da im schutzvertrag steht das ich die Gebühr nicht wieder bekomme.

Wie sieht es aus ? Kann ich die Gebühr wieder verlangen, da der Hund "krank" ist und sich weder mit Kindern noch mit anderen Hunden versteht obwohl mir dies versichert wurde und im Vertrag stand er wäre gesund ?

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Hey! Das Drama mit deinem Hund tut mir Mega leid ich kann dir aber gerne mein Wissen vermitteln: In deinem Vertrag gibt es bestimmt noch weitere Unterlagen die die Schutzgebühr regeln… Wie hoch war die Schutzgebühr? Und Stande irgendwo das Wort Kaufvertrag? Wenn das Wort da nicht drinnen stand kann man trotzallerdem davon ausgehen, dass es ein Kaufvertrag ist/war da du ja Geld im Umtausch für den Hund erhalten hast. Du musst dir nochmal alles gut durchlesen , also insgesamt die ganze Kommunikation (wäre supa wenn Emails da wären)… Ich empfehle dir da du ja schon viel Geld bisher in den Hund reingesteckt hast eine/n Tierechtler/in zu deiner Seite zu ziehen…

Viel Glück noch im weiteren Prozess!

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