Krankheitstage Arbeits-/Ausbildungszeugnis?

1 Antwort

Krankheitstage im Arbeitszeugnis: Eine ausführliche Antwort

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Ihre Sorge bezüglich der Krankheitstage in Ihrem Arbeitszeugnis ist absolut verständlich. Es ist normal, sich Gedanken darüber zu machen, wie sich eine längere Krankheitsphase auf die Beurteilung durch den Arbeitgeber auswirkt.

Wann werden Krankheitstage im Zeugnis erwähnt?

 * Häufigkeit und Dauer: Wenn die Krankheitstage einen erheblichen Teil Ihrer Ausbildungszeit in Anspruch genommen haben und dadurch Ihre Leistungsfähigkeit oder Ihre Verfügbarkeit beeinträchtigt wurden, können sie im Zeugnis erwähnt werden.

 * Auswirkungen auf die Ausbildung: Wurden Sie durch Ihre Krankheit an der Teilnahme an bestimmten Ausbildungsinhalten gehindert oder konnten Sie bestimmte Aufgaben nicht erfüllen, kann dies ebenfalls eine Rolle spielen.

 * Individuelle Beurteilung: Letztendlich entscheidet der Arbeitgeber im Einzelfall, ob und in welchem Umfang die Krankheitstage im Zeugnis erwähnt werden.

Was bedeutet "rund 50%" bei Krankheitstagen?

Der Begriff "rund 50%" ist nicht eindeutig definiert und lässt Spielraum für Interpretationen. In der Praxis wird oft von einer Schwelle von etwa 50% ausgegangen. Ob knapp 40% bereits als "rund 50%" gewertet werden, hängt von der konkreten Situation und der Beurteilung durch den Arbeitgeber ab.

Negative Auswirkungen auf das Arbeitszeugnis?

 * Nicht zwangsläufig negativ: Eine hohe Anzahl von Krankheitstagen muss nicht zwangsläufig ein negatives Zeugnis zur Folge haben. Wenn Sie in den übrigen Zeiten zuverlässig und leistungsstark gearbeitet haben, kann dies positiv hervorgehoben werden.

 * Abmildernde Formulierungen: Der Arbeitgeber kann die Krankheitstage in einer neutralen oder sogar positiven Formulierung darstellen, z.B. indem er auf Ihre Bemühungen zur schnellen Wiederherstellung hinweist.

Was können Sie tun?

 * Gespräch mit dem Arbeitgeber: Sprechen Sie offen und ehrlich mit Ihrem Ausbilder über Ihre Bedenken. Erklären Sie Ihre Situation und bitten Sie um ein möglichst positives Zeugnis.

 * Eigeninitiative: Zeigen Sie Eigeninitiative, indem Sie sich während Ihrer Krankheit regelmäßig melden und über Ihren Gesundheitszustand informieren.

 * Danksagung: Bedanken Sie sich bei Ihrem Ausbilder für die Möglichkeit zur Ausbildung und heben Sie positive Aspekte Ihrer Tätigkeit hervor.

Rechtliche Aspekte

 * Keine Rechtspflicht zur Angabe: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber, Krankheitstage im Zeugnis zu erwähnen.

 * Prüfung auf Richtigkeit: Sie haben das Recht, das Zeugnis auf seine Richtigkeit hin überprüfen zu lassen.

 * Anwaltliche Beratung: Bei Unstimmigkeiten oder einem schlechten Zeugnis können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Wichtig: Die hier gemachten Angaben dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Zusätzliche Fragen:

 * Wurden Sie während Ihrer Krankheit von einem Arzt behandelt? Liegen entsprechende Atteste vor?

 * Haben Sie sich während Ihrer Erkrankung bemüht, Ihre Aufgaben soweit wie möglich zu erledigen (z.B. durch Aufgaben, die Sie von zu Hause aus erledigen konnten)?

 * Gab es Gespräche mit Ihrem Ausbilder über Ihre Krankheit und die Auswirkungen auf Ihre Ausbildung?

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Bitte zögern Sie nicht, weitere Fragen zu stellen.

Hinweis: Die Antwort ist allgemeiner Natur und kann nicht die individuelle Situation ersetzen. Für eine konkrete Auskunft empfehle ich Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.


Birk12345272 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 14:53

Ich wäre zur Abschlussprüfung zugelassen worden, habe aber nicht teilgenommen weil es zu dieser Zeit nicht gesundheitlich möglich war. Dazu sei aber gesagt ich habe erst eine 2 jährige Ausbildung erfolgreich absolviert, und dannach noch 1 Jahr für eine "weiterführende" Ausbildung darangegangen, in welcher ich wie erwähnt leider lange krank wurde. Also sprich meine aktuelle Ausbildung wurde nicht abgeschlossen und ich wollte diese auch nicht verlängern da ich immernochnicht fitt bin. Wird dies auch im Zeugnis stehen, also "Ausbildung aufgrund Krankheit nicht abgeschlossen" oder ähnliches? Bzw. eher meine Frage, MUSS das im Zeugnis stehen oder kann ich mich mit meinem Arbeitgeber noch einmal auseinandersetzen deswegen?

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Birk12345272 
Beitragsersteller
 31.07.2024, 15:09
@Birk12345272

Bzw. könnte ich auch ein Zeugnis für die absolvierte Ausbildung nach 2 Jahren anfordern? Denn da habe ich fast nie gefehlt, aber habe damals keins bekommen weil sie es dann erst nach dem dritten Jahr aushändigen wollten.

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Birk12345272 
Beitragsersteller
 01.08.2024, 13:19
@StolzerSPDler

Weist du wielange man im Nachhinein ein Ausbildungszeugnis anfordern kann?

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