Kann man Mobilfunkverträge auch über eine einfache E-Mail kündigen?
Ich hab bei Freenet (glaube die sind von Vodafone?) auf der App meine Kündigung vormerken lassen, die wollen jetzt aber, das ich mich binnen 14 Tagen bei Ihnen telefonisch melde, damit die Kündigung erst wirksam wird.
Ich hab aber kein Bock mit denen zu reden, vor allem, weil ich den Sinn dahinter nicht sehe, denn ich will mich nicht vom Gegenteil überzeugen lassen. Ich wollte für die Kündigung eine einfache Mail schreiben, würde diese ausreichen oder bin ich gezwungen telefonischen Kontakt aufzubauen, weil sie es so wollen?
Und wenn ja, was kommt so alles in eine Kündigung rein? Wäre eine Mail so ganz überspitzt gesagt in der Form:
"Guten Tag,
ich wollte meinen Vertrag bei Ihnen kündigen.
(Kundennummer)
Liebe Grüße,
Name"
gültig?
Und ja ich weiß, das eine Kündigung per Einschreiben sicherer ist, aber den Aufwand will ich mir nicht geben. Schlimmstenfalls, falls sie Probleme machen sollten, müsste ich diesen Verein halt noch weitere 3 Monate aushalten und damit kann ich eigentlich leben.
3 Antworten
Hängt am Vertrag und dessen Ausgestaltung.
Ein Vertrag, der per eMail geschlossen wurde und entsprechend beiderseitig so akzeptiert wurde kann auch auf dem gleichen Wege gekündigt werden. Gleiches gilt für Online-Verträge (z.B. Netflix-Abo), die dann mittels einfacher Anmeldung geschlossen wurden und entsprechend natürlich auch im entsprechenden Portal "via Mouseklick" gekündigt werden können, weil sie halt genau so geschlossen wurden.
Rechtlich ist halt der Kommunikationsweg (mindestens) statthaft, auf dem der Vertrag zustande gekommen ist plus die offiziell immer zulässigen Formen (schriftlich, persönlich nach Legitimation etc.).
Ansonsten gilt die Form, die im Vertrag respektive den zugrundeliegenden AGBs respektive Individualvereinbarungen vorgesehen ist.
Wenn du ganz sicher gehen willst schicke halt ein schriftliches Kündigungsschreiben per Einwurf-Einschreiben mit Zustellnachweis.
Das ist immer statthaft und du hast so auch einen Nachweis, dass es angekommen ist.
Übrigens: Verzichte auf ein Übergabeeinschreiben mit Rückschein, denn wenn der Empfänger das nicht annimmt oder bei Nichtantreffen nicht abholt (wozu er auch im Übrigen absolut nicht verpflichtet ist), gilt die Kündigung als nicht zugegangen und du hast Pech gehabt.
Darum immer etwas, was in jedem Fall gegen Rückmeldung des Zustellzeitpunktes definitiv in den Briefkasten geworfen wird, denn das gilt mit Einwurf als zugestellt und du hast auch einen Nachweis, ab wann der Empfänger die Kündigung zur Kenntnis nehmen KANN (ob er's tut liegt dann an ihm) und damit, ob sie fristgerecht ausgesprochen wurde. Und sie ist dann ohne zusätzliche Bestätigung wirksam, weil es diese zur Wirksamkeit so oder so nicht braucht.
Der Anruf ist nicht schlimm. Die bieten Dir einen günstigeren Tarif an, dann sagst Du "Nein Danke" und das wars. Kann sein, dass sie es per Mail nicht annehmen (ich unterstelle mal, dass deine Mail nicht zertifiziert ist). Dann würde Dir nur die Schriftform per Brief / Einschreiben bleiben.
Kan mann machen ich würde um ein emfangsbestätigung bitten