Wie ist die rechtliche Lage, wenn Geld vom Abiball übrig bleibt und das Abikomitee sich es in die eigene Tasche steckt?

2 Antworten

Das nennt sich dann Unterschlagung, in dem Fall begangen durch die geschäftsführenden Gesellschafter einer der GbR (also denjenigen, die das Geld treuhänderisch für die gesamte Gesellschaft verwalten). Und auch so eine Gesellschaft (die eben eine Abi-Fete ausrichtet und finanziert) ist eine GbR im Rechtssinn.

Für einen Diebstahl fehlt es an der Wegnahme - das Geld wurde ja von jedem Gesellschafter freiwillig eingezahlt. Aber im gleichen Verhältnis steht ein eventueller Überschuss einem jeden auch wieder zur Rückzahlung zu, wenn nicht zuvor eine andere Verwendungsweise (z.B. spenden ans örtliche Tierheim etc.) durch die GbR (und ja, eine Abiklasse ist eine GbR im Rechtssinn) festgelegt wurde.

Einzig, wenn die Gesellschaft vorher festgelegt hat, dass die aktiv mit der Organisation betrauten Gesellschafter den Überschuss aus der Kasse unter sich aufteilen dürfen (z.B. als Vergütung für deren Arbeit) wäre DAS so statthaft.
Ansonsten steht jedem einzelnen im prozentual gleichen Verhältnis der Einzahlung auch ein prozentualer Anteil am Überschuss zu, der dann eben zurückgezahlt werden muss.

Steuerhinterziehung ist albern, das ist totaler Quatsch... wo wären denn da steuerbare Ansprüche? Einmalige Vergütungen für geleistete Arbeit unterliegen in einem überschaubaren Rahmen keinerlei Steuern.

Untreue kommt auch nicht in Betracht, denn dazu hätten die handelnden Gesellschafter die Gelder zu anderen Zwecken als dem vorbestimmten Zweck verwenden müssen (also von dem Geld z.B. ein Auto kaufen statt es für die Kosten der Feier zu verwenden).

Zivilrechtlich wäre es verbotene Eigenmacht, wenn einzelne ohne Absprache Dinge tun, die dem Grunde nach eine explizite Regelung erfordern (und das wäre ja bei der Verwendung eines Überschusses zu anderen Zwecke als der Rückzahlung der Fall, sowas muss man dann eben erstmal regeln, wenn das vorher nicht getan wurde). Ergo muss das komplette überschüssige Geld erstmal wieder "in den Pott" und dann muss sich zusammengesetzt werden und über die Verwendung befunden werden. Wenn dann alls sich einig sind, dass die aktiven Organisatoren (das "Kommitee") dann eben das Geld als Vergütung unter sich aufteilen dürfen ist das in Ordnung, sonst muss es eben an alle Beteiligten an dem Pott ausgeschüttet werden (Überschussverteilung nennt das der Kaufmann).

Ein Tipp:
Spendet's für irgendeine gemeinnützige Sache (örtliches Jugendzentrum, Feuerwehr für deren Jugendarbeit, DKMS, Tierheim, DRK, Tafel oder irgendwas in der Art), dann ist keiner ungerechtfertigt bereichert und es bleibt am Ende auch - weil sich einige nicht melden - kein Rest übrig, der dann wieder Grund zur Diskussion werden wird.

Spart euch den Quatsch mit einem Anwalt, wenn's geht... Der freut sich sicherlich über leicht verdientes Geld, aber genau DAS werft ihr dann dem in den Rachen, denn Anwälte arbeiten oft genug umsonst, aber niemals kostenlos ;)


funny16lol 
Beitragsersteller
 24.08.2024, 08:12

Vielen Dank für die ausführliche Antwort 🙇

0

Ich braucht keinen Anwalt. Ihr macht einfach eine Anzeige wegen Unterschlagung.