Fitnessstudio will mich nicht kündigen?
Ich habe sogar eine ärztliche Bescheinigung welche meine dauerhafte Sportunfähigkeit belegt allerdings bearbeitet seit Monaten nach mehrfachher Rückfrage keiner mein Anliegen und der Vertrag läuft weiter. An wen muss ich mich wenden wenn die Filialen dieser Kette offensichtlich zu inkompetent sind?
3 Antworten
Du musst halt in deren AGBs und in den Vertrag, der deiner Mitgliedschaft zugrunde liegt schauen, in wie weit dauerhafte "Sportunfähigkeit" als Sonderkündigungsgrund zulässig ist.
Ansonsten gilt der Grundsatz "pacta sunt servanda" - Verträge sind einzuhalten. Sollte in dem Vertrag respektive den AGBs diese Sonderkündigungsmöglichkeit nicht eingeräumt sein wirst du wohl nur zum Laufzeitende aus der Nummer rauskommen. In dem Fall ist das Fitness-Studio im Recht und du kannst halt nur regulär zum Ende der Vertragslaufzeit aussteigen.
Eine entsprechende Kündigung schreibst du dann und schickst sie per (Einwurf-)Einschreiben an die entsprechende Zentrale bzw. die im Vertrag angegebene Adresse.
Es gibt keine gesetzlichen Rahmenbedingungen, die hier die Vertragsfreiheit einschränken. Alles was frei vereinbart wurde und keine gesetzlichen Regelungen verletzt ist erstmal statthaft und dann auch so einzuhalten. Das Studio schuldet dir also die Bereitstellung und das Aufrechterhalten des vertraglichen Leistungsangebotes und du den entsprechenden Mitgliedsbeitrag im Gegenzug. Ob du die Möglichkeit dann nutzt oder dies - aus welchen Gründen auch immer - nicht tust ist dann schlicht dein Problem, den Beitrag schuldest du für die reine Einräumung der Möglichkeit, nicht für deren tatsächliche Inanspruchnahme.
Alles andere wäre dann reine Kulanz und die kann man nun mal nicht einklagen oder erwarten.
Dauerschuldverhältnisse können aus wichtigem Grund immer gekündigt werden. Bsp. zum Fitnessstudiovertrag bei erheblicher Erkrankung gibt es entsprechende sogar höchstrichterliche Rechtsprechung.
Die Chefin der Filiale hat mir persönlich mitgeteilt dass ich kündigen kann wenn es sich um eine DAUERHAFTE Sportunfähigkeit handelt und dass mein Anliegen bearbeitet wird. Ich bin auch immer sachlich und korrekt geblieben und denke nicht dass die ganz zufällig auf meinen anonymen Account hier stoßen, wo ich die als inkompetent bezeichne.
Übrigens kann man deren Inkompetenz auch daran erkennen dass mir ganze 150€ zu viel abgebucht wurden und sich auch diesbezüglich niemand darum kümmert. Das Geld steht mir zu. Es macht einfach den Eindruck, als würden die sich das einstecken und warten, bis es vergesse.
Schaue in den Vertrag, ob Sonderkündigungsrecht besteht und, wenn Ja, unter welchen Umständen.
Wende Dich ggf. an die Verbraucherzentrale.
Soweit die Voraussetzungen einer Kündigung aus wichtigem Grund vorliegen, bedarf eine Kündigung keiner Bestätigung. Damit muss bsp. keine weitere Zahlung geleistet werden.
... ach und noch was: Das hat gar nichts mit Inkompetenz zu tun. Die wissen ziemlich sicher, dass sie im Recht sind, wollen dir aber nicht vor den Kopf stoßen und Kulanzentscheidungen zu Ungunsten des Entscheiders kann man nun mal erbitten, aber halt nicht zwingend erwarten.
Am Ende bleibt dir halt nur, den offiziellen Weg einer form- und fristgerechten Kündigung - entsprechend des Vertrages - zum Ende der Vertragslaufzeit und dann bist du eben mit Ablauf derselben aus der Nummer raus, wenn du diese dann auch so abschickst, dass sie rechtzeitig ankommt (was du nachweisen musst, daher Einwurf-Einschreiben).
Da dann auf die Mitarbeiter "einzuhacken" ist nicht gerade nett von dir, denn du wusstest doch, was du unterschreibst und wozu du dich damit verpflichtest. Und selbst wenn nicht hättest du es wissen müssen, weil du es ja hättest lesen können. Die können dann auch nichts dafür und haben derartige Entscheidungen auch - mangels Berechtigung - gar nicht zu treffen. Und die, die's können sind fein raus, weil sie ja das Recht auf ihrer Seite haben. Wenn du denen dann mit "inkompetent... mecker mecker schimpf..." kommst würde ich an deren Stelle erst Recht dicht machen und mich auf das berufen, was eben vertraglich vereinbart war.