O2 Handyvertrag ohne Einkommen abschließen?

6 Antworten

Du kannst grundsätzlich erstmal sämtliche Verträge auch ohne Einkommen schließen, da es dem Vertragspartner schlicht egal sein kann, wie du die dann deinerseits geschuldeten Leistungen (also die Bezahlung) leistest.

Das Ansinnen, mit z.B. Telefonica o2 einen Vertrag zu schließen ist ja erst einmal nur dein Angebot deinerseits an die, genau das mit dir zu tun. Und die sind in ihrer Entscheidung bis dahin völlig frei, ob und wenn unter welchen Rahmenbedingungen dies dann geschieht. Entweder zu den von denen angebotenen Konditionen, dann kommt der Vertrag direkt zustande oder zu abgewandelten (z.B. gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung/Kaution) Bedingungen, die dann ein Gegenangebot von denen darstellen, was du deinerseits dann entweder annehmen oder ablehnen kannst. Erst mit gegenseitiger Vertragsannahme (also den damit einhergehenden deckungsgleichen Willenserklärungen (du zahlen und telefonieren, die bereitstellen und auch Zahlung annehmen) kommt ein Vertrag zustande, den dann beide Vertragsparteien auch wie vereinbart zu erfüllen haben, ganz gleich, wie sie das dann hinbekommen, denn das hat den jeweils anderen überhaupt nicht zu kümmern - ist mithin also nicht dessen Problem.

Im Zivilrecht (und das liegt hier zugrunde) gilt der Grundsatz "Geld hat man".
Genau so ist es dir ja auch herzlich egal, wie die dann sicherstellen, dass du telefonieren etc. kannst, oder? Also ist es ja beiden Seiten - mit Recht - völlig egal, wie der jeweils andere seinen Verpflichtungen nachkommt, es hat einfach nur zu geschehen.

Genau so wie ein Vertragspartner dich auch - theoretisch sogar ohne konkreten Grund - ablehnen kann. Vertragsfreiheit heißt halt, dass jeder voll Geschäftsfähige mit jedem anderen Geschäftspartner vertraglich vereinbaren kann, was immer beide möchten, solange hierdurch nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird (z.B. dem aus dem Jugendschutz hergeleiteten Verbot, Dauerschuldverhältnisse jenseits des Taschengeldes mit nicht oder nur eingeschränkt Geschäftsfähigen - Minderjährigen - zu schließen).

Einzig die Tatsache, DASS du eben zahlen und die entsprechend ihre Leistung im vereinbarten Umfang bereitstellen müssen ist Vertragsbestandteil und gerade nicht, wodurch und wie das geschieht (mal abgesehen von eventuellen Zahlungsbedingungen wie Zahlungstermine oder -fristen).

Sei dir aber sicher, dass du dich damit in eine ziemliche Zwangslage und ggf. auch in Schwierigkeiten bringen könntest, wenn das Finanzielle nicht läuft.
Erstmal werden die dann auch irgendwann nicht mehr leisten (und die Leistungen durch Sperrung einschränken bzw. verweigern) und zweitens hast du dann - insbesondere wenn man unterstellen kann, dass du ja schon bei Vertragsschluss wusstest, dass du kein ausreichendes Einkommen zur dauerhaften Finanzierung hast - nicht nur ein Inkasso- und ggf. Vollstreckungsverfahren am Hals sondern mit viel "Glück" auch noch ein Betrugsverfahren.

Und das gilt im Übrigen nicht nur für Telefonica/o2 sondern auch für alle anderen Mobilfunkanbieter.

Wirst du vermutlich bekommen. o2 verliert im Sommer über 11 Millionen Kunden und braucht dann neue...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mobilfunkexperte seit 1989, Nutzer aller 4 Netze

Hallo Fragenstelle966,

grundsätzlich wird bei Vertragsabschluss nur eine Bonitätsprüfung durchgeführt und sofern nichts Negatives herauskommt, sollte dir nichts im Wege stehen. Wichtig ist wirklich, dass du dann über die gesamten 24 Monate auch zahlen können solltest, da es sich sonst negativ auf deine Bonität auswirkt. Ich persönlich würde dir empfehlen, mit einer Prepaidkarte zu starten, bis du ein Einkommen hast. Du kannst dann danach immer noch in einen Laufzeitvertrag wechseln.
Alternativ kannst du natürlich auch den Vertrag deiner Mama übernehmen, damit du deine Rufnummer behältst.

Viele Grüße
^Danny

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom

Wenn der Händler sich drauf einlässt, denn die allermeisten wollen ja eine Einzugsermächtigung für ein Konto bei Vertragsabschluss.

Wenn Du volljährig bist, kannst Du grundsätzlich tun und lassen, was Du willst.

Beim Abschluß eines Handyvertrages wird das mtl. Einkommen meines Wissens nach nicht abgefragt.

Ohne Einkommen halte ich jedoch eine Prepaidkarte für empfehlenswerter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.