Darf man der Polizei einen Selbstzerstörungs PIN geben?

5 Antworten

Du darfst der Polizei sogar einfach gar nichts geben. Als Beschuldigter im Straf- respektive Ermittlungsverfahren darfst du straffrei Lügen und / oder die Aussage verweigern. Letzteres wäre immer ratsam, denn einmal getätigte Aussagen lassen sich nicht mehr ungeschehen machen.

Du musst denen also nichts aushändigen, keine Angaben machen, darfst theoretisch lügen (sollte man allerdings nicht tun, denn dadurch machst du jede spätere Aussage wertlos, da man dir noch weniger glauben wird als sowieso schon. Die müssen dann nur einmal deine Lüge nachweisen, also besser "klappe halten")...

Das Ganze ergibt sich aus dem Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen bzw. an seiner eigenen Verurteilung nicht mitzuwirken.

Schweigst du darf das NIEMALS gegen dich verwendet werden, ABER: Teilschweigen ist nicht Schweigen, also kann DAS dann durchaus verwendet werden um Rückschlüsse zu ziehen und Lügen sind als Solches zwar nicht strafbar, können aber als Schuldeingeständnis umgedeutet werden. DAS geht. Darum immer: FRESSE HALTEN bei den SHERRIFS und einen Anwalt mit ins Boot holen. DER kann deren Spiel spielen und wesentlich besser - nach Kenntnis der Aktenlage - beurteilen, OB etwas und wenn ja, WAS gesagt werden sollte.

Du hast - wie im Casino - im Strafverfahren das Privileg der Bank. Du setzt als letzter - und kannst damit alle vorherigen Gebote abwarten. DAS würde ich niemals aufgeben und ERST nach Kenntnis der Aktenlage - wenn überhaupt - etwas sagen, denn sonst läufst du Gefahr, denen Dinge an die Hand zu geben, die die sonst nie erfahren hätten und verschlimmerst alles nur.

Klar darfst du das, kannst ja mal verwechseln.

allerdings sind die auch nicht so leichtgläubig wie du.

die lassen diese arbeiten von Spezialisten machen und die werden zuerst ein Image ziehen und die Durchsuchung am Image vornehmen.

löschkennwörter oder Pins sind eben nix neues.

und falls sie zum jetzigen technischen stand nix erreichen können, warten die eben.

je nachdem ob du Staatsfeind#1 bist oder nur n kleiner Fisch wird auch mit unterschiedlichem Elan versucht dein Handy zu knacken.

ja, wir hängen technisch hinterher, aber das muss ja nicht der einzige ermittlungsansatz sein.


kevinbates 
Beitragsersteller
 24.08.2024, 03:57

Danke für deine Antwort. Nur bringt denen eine komplette Kopie meiner Daten nix, da diese Daten mit AES verschlüsselt sind, mehr dazu hier: https://grapheneos.org/faq#encryption

Moderne Pixel Handys (darauf läuft GrapheneOS nur) haben einen sogenannten Titan M2 Chips. Den kannste auch "Secure Element" nennen, wie du willst. In diesem Chip werden die Verschlüsselungsschlüssel gespeichert, das ist komplett unabhängig vom System. Diesen Chip kannst du auch nicht eben einfach mal "knacken". Der ist physisch gesichert und es gibt quasi keine Möglichkeit, die Verschlüsselungsschlüssel dort auszulesen. Und selbst wenn die Polizei es schaffen SOLLTE, sind die Verschlüsselungsschlüssel immer noch mit einem starken Passwort versehen [Ich habe das mal ausgerechnet, mit nem Computer der eine Trilliade versuche pro Sekunde schaffen würde, ca NSA Rechenleistungen, würde es immer noch stolze 3000 Jahre dauern, das zu knacken]. Sobald der Selbstzerstörungs PIN eingegeben wird, werden diese Schlüssel entgültig aus diesem Chip entfernt oder gelöscht, wie du es nennen willst. Ab diesem Zeitpunkt hat die Polizei nix als verschlüsselte Daten, mit denen die nix anfangen können. Kannst dich ja mal zu AES belesen.

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csor77  24.08.2024, 07:20
@kevinbates

Dann werden sie dein Handy wohl nicht auslesen können. 👍

ob man werbeversprechen blind trauen sollte ist ein anderes Thema.

am Ende hast ein sicheres Handy und um dich zu verknacken, brauchten sie es garnicht.

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Wenn es sich um dein Handy handelt und du damit nur Beweise vernichten würdest, die dich selbst belasten würden, dann ist das keine Strafvereitelung im rechtlichen Sinn. Man muss sich nicht selbst belasten.

Strafgesetzbuch (StGB) § 258 Strafvereitelung:
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258.html


kevinbates 
Beitragsersteller
 24.08.2024, 04:00

Vielen Dank!

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Du musst nie an der Beweisführung gegen dich mitwirken und darfst auch Beweise gegen dich unterdrücken/vernichten.

Hi, das darfst Du.

Man darf als Beschuldigter lügen. Strafvereitelung gibts nicht, wenn es um sich selbst oder auch nahe Angehörige geht.