Katzenhaltung in gemieteter Eigentumswohnung?
Ich lebe in meiner eigenen Wohnung in einem kleinen Haus mit 4 ETW. Jetzt will unter mir eine neue Mieterin einziehen, die eine Katze halten möchte. Tierhaltung ist in unserem Haus nicht geregelt. Ich finde dazu auch nichts in der Teilungserklärung.
Folglich gilt die gesetzliche Regelung, d.h. Kleintiere dürfen ohne Genehmigung gehalten werden. Aber wie ist das bei einer Katze? Müssen in diesem Fall die anderen Eigentümer zustimmen, oder ist das allein die Entscheidung des Vermieters?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JustASingle/1559856927839_nmmslarge__117_0_2736_2736_ce32198f202b6e67f8d05a191465757c.jpg?v=1559856928000)
Da muss nur der Vermieter das Ok geben.
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Dass sie überall herumschleicht und in meine Wohnung kommt. Ich habe Vögel, die sie im Hausgang hört und sie anzieht.
Ich habe mal erlebt, dass ich die Tür öffnete, um zum Postkasten zu gehen, und die Nachbarskatze davorsaß. Die hat nur auf diesen Augenblick gewartet und versuchte reinzukommen. Es wäre schlimm, wenn das immer so wäre, meine Vögel wären in Gefahr.
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Warum sollten deine Vögel in Gefahr sein wenn eine Katze versehentlich in deine WOhnung gelangt? Sitzen die brav auf dem Sofa und warten bis zufällig eine Katze vorbei kommt?
Abgesehen davon kann man das auch festlegen das es nur eine Wohnungskatze sein darf und kein Freigänger.
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Wenn sonst nichts geregelt ist, würde ich sagen der Eigentümer = Vermieter entscheidet.
Ansonsten müsstest du ja auch fragen, wenn du selbst ein Tier anschaffen möchtest.
Eine Katze verbieten kann man aber eh nur mit einer vernünftigen Begründung, wenn z.B. einer der anderen Hausbewohner eine extreme Allergie hätte.
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Noch nicht mal der Vermieter kann eine Haltung einer Katze verbieten.
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/LePetitGateau/1568489937128_nmmslarge__0_342_700_700_9f57bcd6423ee4f0119b5011109559b7.jpg?v=1568489937000)
Wird die Zustimmung nicht erteilt, muss diese gerichtlich eingeholt werden. Das kostet halt Nerven etc. selbst wenn ein Gericht zugunsten des Klägers entscheidet.
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Doch könnte er, wenn triftige Gründe dafür vorliegen. Er darf es nur nicht pauschal verbieten, es kommt auf den Einzelfall an.
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Das glaube ich auch. Geht eigentlich auch aus dem Link von Erdbeermuesli hervor.
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Es muss nur der Vermieter zustimmen wenn in den Eigentümererklärungen nicht irgendwann was anderes festgehalten worden ist (und selbst wenn wäre das vermutlich je nach Anlage auch anfechtbar. Aber stressiger)
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Der Eigentümer/Vermieter der Wohnung entscheidet ob Sie eine Katze halten darf oder nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Avena/1527369597607_nmmslarge__369_85_1534_1534_3752c0b6a7d5349083044992d0f5754f.jpg?v=1527369598000)
Sicher?