Katzenhaltung in gemieteter Eigentumswohnung?

5 Antworten

Da muss nur der Vermieter das Ok geben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin u. A. Tierphysiotherapeutin u. Tierchiropraktikerin

Avena 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 19:49

Sicher?

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Avena 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 23:05
@JustASingle

Dass sie überall herumschleicht und in meine Wohnung kommt. Ich habe Vögel, die sie im Hausgang hört und sie anzieht.

Ich habe mal erlebt, dass ich die Tür öffnete, um zum Postkasten zu gehen, und die Nachbarskatze davorsaß. Die hat nur auf diesen Augenblick gewartet und versuchte reinzukommen. Es wäre schlimm, wenn das immer so wäre, meine Vögel wären in Gefahr.

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Caila  10.07.2024, 06:34
@Avena

Warum sollten deine Vögel in Gefahr sein wenn eine Katze versehentlich in deine WOhnung gelangt? Sitzen die brav auf dem Sofa und warten bis zufällig eine Katze vorbei kommt?

Abgesehen davon kann man das auch festlegen das es nur eine Wohnungskatze sein darf und kein Freigänger.

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Wenn sonst nichts geregelt ist, würde ich sagen der Eigentümer = Vermieter entscheidet.

Ansonsten müsstest du ja auch fragen, wenn du selbst ein Tier anschaffen möchtest.

Eine Katze verbieten kann man aber eh nur mit einer vernünftigen Begründung, wenn z.B. einer der anderen Hausbewohner eine extreme Allergie hätte.


Avena 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 23:07

Muss das nicht über die Eigentümergemeinschaft gehen?

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Noch nicht mal der Vermieter kann eine Haltung einer Katze verbieten.


LePetitGateau  09.07.2024, 19:49

Wird die Zustimmung nicht erteilt, muss diese gerichtlich eingeholt werden. Das kostet halt Nerven etc. selbst wenn ein Gericht zugunsten des Klägers entscheidet.

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Callidus89  09.07.2024, 19:51

Doch könnte er, wenn triftige Gründe dafür vorliegen. Er darf es nur nicht pauschal verbieten, es kommt auf den Einzelfall an.

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Avena 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 22:56
@Callidus89

Das glaube ich auch. Geht eigentlich auch aus dem Link von Erdbeermuesli hervor.

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Es muss nur der Vermieter zustimmen wenn in den Eigentümererklärungen nicht irgendwann was anderes festgehalten worden ist (und selbst wenn wäre das vermutlich je nach Anlage auch anfechtbar. Aber stressiger)

Der Eigentümer/Vermieter der Wohnung entscheidet ob Sie eine Katze halten darf oder nicht.


Avena 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 23:06

Nicht die Eigentümergemeinschaft in einem Beschluss?

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Caila  10.07.2024, 06:31
@Avena

Wenn im Mietvertrag nichts dergleichen steht, nein. Außerdem selbst wenn darf die Zustimmung darf dann aber nur verweigert werden, wenn wegen der Tierhaltung mit erheblichen Nachteilen zu rechnen ist. 

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