Für jeden Rechtsbereich braucht man halt einen eigenen Berater, das ist das Problem an der Sache.

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Eine unentgeltliche Beschäftigung kann grundsätzlich vereinbart werden.

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Kann man nach der Ausbildung in Bereich Steuerfachangestellte mit Masterabschluss BWL in Bereich Controlling arbeiten?

Ich habe einen Master-Abschluss in Betriebswirtschaft (BWL) in der Ukraine, der in Deutschland anerkannt ist, sowie ein ACPM-Diplom in Management Accounting. Ich habe in der Ukraine Buchhaltung studiert. Während meines Studiums habe ich Praktika in verschiedenen Unternehmen absolviert und nach dem Studium 3,5 Jahre als Hauptverantwortliche Buchhalterin und Controllerin gearbeitet. Außerdem habe ich ein B2-Niveau in Deutsch. Bald beginne ich eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten. Aber ich träume davon, im Bereich Controlling zu arbeiten, Finanzberichte zu erstellen, die finanzielle Lage des Unternehmens zu bewerten, Finanzmodelle zu entwickeln, Finanzkennzahlen zu berechnen und so weiter, und zwar im Home Office. Ich habe versucht, mich für Trainee- und Praktikumsstellen im Bereich Controlling zu bewerben, aber leider habe ich nur Absagen erhalten. Leider habe ich auch ein niedriges Englischniveau von etwa B1, aber während der Ausbildung möchte ich es mindestens auf B2 verbessern und auch einen C1-Deutschkurs selbstständig absolvieren. Ich verstehe, dass man für die Arbeit im Controlling Kenntnisse in SAP und Berufserfahrung benötigt, aber vielleicht gibt es nach der Ausbildung die Möglichkeit, mit Einstiegspositionen zu beginnen, um später als Controller remote zu arbeiten. Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand seine Erfahrungen teilen könnte. Vielen Dank für Ihre Antworten.

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Steuerfachangestellter ist keine Grundlage für Controlling. Dazu muss ein Studium der BWL oder WiWi absolviert haben.

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Das ist nicht dein Gewerbe, sondern das Gewerbe deines Vaters.

Soweit so richtig. Der Grundfreibetrag von deinem Vater ist schon dahin durch sein Angestelltenverhältnis. Die Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit werden drauf gerechnet auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Dementsprechend ein hoher Steurer Satz für die zusätzlichen Einkünfte. Rechne mal grob mit 35 bis 40 Prozent Steuern auf den Gewinn von 12.000 Euro . Eventuell will die Krankenkasse auch noch was haben.

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Ich fahre dahin...weil

Ich brauche nicht weit zu fahren, weil ich wohne in Weeze. Ich bin aber schon etwas älter , ist eigentlich etwas für jüngere Leute.

Einen der Organisatoren kenne ich auch noch gut aus der Jugend. Ich hätte nie gedacht, dass die sowas großes auf die Beine bringen.

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Interne Abrechnungen sind einem Aussenstehenden externen nicht ersichtlich.

Es kann z.b sein, dass 1.000 Euro in Rechnung gestellt werden. Die 1.000 Euro verteilen sich dann auf verschiedenen Positionen, die aber nur intern ersichtlich sind, und dem externen Aussenstehenden nicht mitgeteilt werden. Im Streitfall wäre dann der Rechnungssteller beweispflichtig, dass die Aufteilung auf die verschiedenen Positionen richtig erfolgt.

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Solche Zertifikate interessieren keinen Personalchef.

Man kennt jetzt auch nicht die Inhalte der einzelnen Module, aber macht mir auf den ersten Blick nicht den Eindruck, dass das auf dem Niveau eines Betriebswirtes IHK ist.

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BWL Studium ist überbewertet. Alleine mit dem Bachelor und ohne praktische Erfahrung kann man nicht viel.

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Es fällt eine Vorfaelligkeitsentschaedigung an. Bei Verbraucherkrediten ist die auf 1 Prozent der Restschuld begrenzt.

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Gesunder Darm, gesunde Haut.

Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Magen Darm Bakterieninfektionen, Schädigung der Darmflora durch Medikamente

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Operatives Ergebnis ist keine Rentabilitätskennzahl.

Eigenkapitalrendite könnte man noch dazunehmen.

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Annuitaet kann man nicht nehmen, weil das zwei einzelne Zahlungen sind . Man muss die beide einzeln abzinsen. Da gibt es dann auch viele Lösungen. Deshalb wäre es wohl besser , man würde nur eine Zahlung berücksichtigen.

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Oh, da muss man jetzt aufpassen. Deine Unterlagen aus dem schlauen Buch beziehen sich wohl auf Einzelbilanz nach HGB. Und das Beispiel mit VW ist die Konzernbilanz nach IAS. Es ist besser , wenn du dich erstmal mit der Einzelbilanz nach HGB befasst. Weil die Konsolidierung bei Konzernbilanzen ist sehr schwierig .

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