Darf meine freundin mir kostenlos helfen frage zu gewerbe?
Hallo ich und meine freundin wohnen zusammen haben vor einen foodtruck aufzumachen ich besitze ein reisegewerbe zu meiner frage meine freundin verdient nichts sie würde kostenlos helfen weil ich der mann bin und schon vorher alles alleine zahle und das auxh so bleiben wird wäre das ohne problem legal?
3 Antworten
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Wenn es sich dabei um die Ehefrau handeln würde, bestünde sogar ein Rechtsanspruch darauf (§ 1360 f. BGB)! Sollte die Arbeit auch bei Familienangehörigen (analog § 1619 BGB) über die Mithilfe hinaus gehen, wie ein fremder Angestellter sein, gerät es schnell in Richtung Schwarzarbeit und Verstoß gegen das Mindestlohngesetz. Mindestlohn besteht bei Mithilfe indies nicht, da es sich nur um Hilfe und kein Beschäftigungsverhältnis handelt.
Übrigends ist es auch im Hinblick auf etwaige Arbeitsunfälle mit der BG zu klären. Es gibt welche die sind da Unkritischer, andere bestehen immer auf eine Beschäftigung.
Fraglich, wie weit die Rechtsansicht im Hinblick auf unverheiratete Paare ist, nachdem wohl zukünftig eine gemeinsame steuerliche Veranlagung möglich wäre. Dies schlägt sich jedoch noch nicht auf einen Unterhaltsanspruch durch. Deswegen ermangelt es an dieser hilfreichen Institution indiesem Fall. Folglich ist eine legale Hilfe hier nicht möglich und es besteht insbesondere bei einer Kontrolle erhebliche Gefahr!
Warum nicht das Gewerbe gemeinsam betrieben wird, das könnte Probleme erledigen, auch steuerliche.
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Klar. Beachte aber, dass du ihr eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte mitgibst, wenn sie mal alleine unterwegs ist (siehe § 60c Abs. 2 GewO).
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Das ist Gastronomie. Da fehlt schon das Gesundheitszeugnis. Zudem ist die Aushilfe problematisch. Es handelt sich sich bei der Freundin nicht um ein Familienmitglied und dessen Hilfe i.s.d. 1353 ff BGB.
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Gesundheitszeugnis liegt vor aber als angestellte anmelden macht such kein sinn mit 0€ gehalt was kann ich tun?
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im Gastronomiegewerbe ist das gelinde gesagt schwierig. Was ist mit den notwendigen Versicherungen? Theoretisch muss sie sogar am ersten Tag angemeldet werden, es gibt keine Wartezeiten dafür.
Wie wäre es mit einem Minijob?
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wir sind voll versichert habe sämtliche gewerbliche versicherung da isz sie komischerweise automatisch mit drin weil wir ein wohnsitz die versicherungen zahle ich aus meiner Tasche auch ihre Krankenversicherung wir kriegen keine staatliche hilfe oder sonstiges
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Eine unentgeltliche Beschäftigung kann grundsätzlich vereinbart werden.
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danke für die auskunft ich war heute im Landratsamt bei der örtlichen Gewerbe stelle um auf nummer sicher zu gehen da hatt es geheißen es wäre egal wer im foodtruck steht solange der betreiber win gewerbe hatt also dass sagte mir die dame