Grundfreibetrag im Nebengewerbe?

4 Antworten

undzwar habe ich heute mein Gewerbe über mein Vater angemeldet

Das geht gar nicht. Dein Vater hat sein Gewerbe angemeldet. Du kannst nur dein eigenes Gewerbe bei dir anmelden. Es ist nicht legal möglich für andere Personen ein Gewerbe zu eröffnen.

Der müsste ja dann bereits aufgebraucht sein durch sein Angestellten Verhältnis, oder?

Korrekt. Der ist vollständig aufgebraucht.

Abgesehen davon würde ich gerne wissen, wieviel % Einkommensteuer ich/wir zahlen müsste/n, wenn ich angenommen 20.000€ Umsatz mache und davon 12.000€ Gewinn sind, wodurch die zu berechnende Einkommensteuer auf die Gesamtsumme von 52.000€ bezieht.

Umsatz ist für die Einkommensteuer egal. Da zählt nur der Gewinn.

Die Höhe der Einkommensteuer lässt sich nicht genau sagen, da noch zu viele Angaben fehlen. Das fängt mit dem Familienstand an (verheiratet und damit Splittingtarif oder unverheiratet und Grundtarif) geht über die Steuerklasse im Arbeitsverhältnis über die Höhe der Werbungskosten beim Arbeitsverhältnis weiter mit den Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen und Steuerermäßigungen Deswegen werde ich im folgenden mit Annahmen arbeiten müssen. Ob die zu 100% tatsächlich auf deinen Vater zutreffend sind, kann man nicht sagen.

Bei 40.000 € Bruttolohn im Jahr fallen laut Brutto Netto Rechner folgende Werte an (Annahme: Die Zusatzbeiträge zu den SV habe ich auf Standard belassen)

Lohnsteuer 4.720,92 €

RV 3.720 €, KV 3.260 €, PV 920 €.

Berechnung zu versteuerndes Einkommen (zvE)

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Annahme: Werbungskosten nicht über dem Pauschbetrag) 38.780 € (40.000 € - 1.230 € PB) + 12.000 € Einkünfte aus Gewerbebetrieb = GdE 50.780 €.

- Sonderausgaben 7.767 € (RV + KV zu 96% + PV) = zvE 43.010 €.

Steuer auf dieses zvE lauf Steuerrechner 8.484 €.

- einbehaltene Lohnsteuer 4.721 € = verbleibende Nachzahlung von 3.763 €

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

siola55  19.07.2024, 20:41

Oh Gott, oh Gott erbarme uns von diesem Paragraphendschungel...

5 Zeilen hätten da vollauf genügt ;-)

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Mungukun  20.07.2024, 01:40
@siola55

Ist dir so langweilig, dass du 11 Stunden nach dem ersten Kommentar zu meiner Antwort einen zweiten Kommentar verfassen musst? Oder bist du traurig, weil meine Antwort öfters als hilfreich angesehen wurde als deine Antwort?

Ich verfasse meine Antworten, wie ich das will. Wenn du es kürzer fassen willst, nur zu. Natürlich könnte ich jetzt auch unter jeder deiner Antwort nach Rechtsgrundlagen fragen. Mache ich aber nicht. Jeder hat eben seinen eigenen Stil, um Fragen zu beantworten.

Wenn inhaltliche Fehler in meiner Antwort sind, lasse ich mich gerne berichtigen. Die Wahl meines Stils bei meinen Antworten kannst du mir schon selbst überlassen.

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siola55  19.07.2024, 09:42

Es geht auch einfacher und weniger aufwändig ;-))

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siola55  19.07.2024, 09:59
@siola55

Er will doch nur die zusätzliche Steuerlast für seinen Vater wissen durch das Gewerbe... ;-)

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Mungukun  19.07.2024, 10:24
@siola55

Die habe ich doch beantwortet mit 3.763 €. Der Wert ist genauer als deine 3.600 €

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Nicht du zahlst Ek-Steuern, sondern dein Vater hat neben seinen Lohnsteuern aus der abhängigen Beschäftigung zusätzlich noch eine Steuerlast durch den Gewinn, und zwar nach seinem Grenzsteuersatz berechnet: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Falls dein Vater Single ist, kann er ganz einfach anhand seines bisher zu versteuerndem Einkommen seinen Grenzsteuersatz aus der o.g. Steuertabelle ablesen.

Beispiel: Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 40.000€ waren dies bisher so ca. 32.000€ zu versteuerndes Einkommen und ergibt somit ein Grenzsteuersatz von ca. 30%.

Ergo beträgt bei ihm die zusätzliche Steuerlast bei einem Gewinn von 12.000€ durch sein Gewerbe im Jahr in etwa 12.000€ x 30% Grenzsteuersatz = ca. 3.600€ im Jahr!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

anTTraXX  21.07.2024, 13:33

Der Blödsinn mit dem Grenzsteuersatz funktioniert hier mal wieder nicht!

Kann man im übrigen hier sehr gut noch mal nachlesen!

Und wenn sie wissen wollen wieso, denn gerne hier die Begründung

Ich war mal so frei

Bei deinem Jahresbruttolohn von ca. 20.000€ hattest du bisher evtl. 15.000€ zu versteuerndes Einkommen und somit einen Grenzsteuersatz laut Steuertabelle von ca. 20%.
Somit beträgt deine zusätzliche Steuerlast vom Gewinn durch dein Gewerbe 2.000€ x 12 Monate = 24.000€ Jahresgewinn x ca. 20% Grenzsteuersatz ergibt dann ca. 4.800€.

Bei einem zvE von 15.000€ beträgt die Steuerbelastung in 2023 ca 730€ (22% GrenzStS)

Bei einem zvE von 39.000€ sind es ungefähr 7.500€

Wenn ich jetzt 7.500 minus 730€ rechne.... Ich will ja nich sagen das ihre Theorie hinkt, aber sie ist falsch!

Und das Gleiche ist auch wieder auf diese Frage anwendbar, die Werte müssen nur ausgetauscht werden.

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Das ist nicht dein Gewerbe, sondern das Gewerbe deines Vaters.

Soweit so richtig. Der Grundfreibetrag von deinem Vater ist schon dahin durch sein Angestelltenverhältnis. Die Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit werden drauf gerechnet auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Dementsprechend ein hoher Steurer Satz für die zusätzlichen Einkünfte. Rechne mal grob mit 35 bis 40 Prozent Steuern auf den Gewinn von 12.000 Euro . Eventuell will die Krankenkasse auch noch was haben.

Sein Bruttolohn ist ja nicht gleichzusetzen mit dem zu versteuernden Einkommen. Wenn du das kennst, kannst du in der entsprechenden Tabelle nachgucken, wieviel Einkommensteuer anfällt.


erenXyeager 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 01:04

Naja, er muss Einkommensteuer auf sein Bruttogehalt zahlen und ich auf meinen Gewinn

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Mungukun  19.07.2024, 06:34
@erenXyeager
und ich auf meinen Gewinn

er aus seinen Gewinn. Es ist ganz alleine sein Gewerbe. Wäre es dein Gewerbe, hättest du es anmelden müssen und niemand sonst.

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