Findet ihr eine Leihmutter ist die Mutter ?

3 Antworten

Eine Leihmutter ist die Frau, die das Kind geboren hat und damit nach deutschem Recht zunächst einmal die Mutter.

Aber die Wunschmutter adoptiert das Kind in der Regel und dann ist sie auch rechtlich gesehen die Mutter.

Biologische Verwandtschaft ist als Kriterium tatsächlich schwierig, denn bei Leihmutterschaft kommt die Eizelle nicht immer von der Wunschmutter, sondern teilweise von einer Spenderin.

Und was ist mit Frauen, die eine Eizellspende in Anspruch genommen haben? Die gebären das Kind und sind somit nach deutschem Recht die Mutter, obwohl sie rein genetisch nicht mit dem Kind verwandt sind.

Es ist eben nicht ganz so einfach. Manche Frauen gebären, sind aber keine Mütter. Manche gebären nie und sind trotzdem Mütter.

Davon ausgehend, dass eine Leihmutter ein Kind ausgetragen hat, habe ich das hierzu gefunden:

Mutter eines Kindes ist nach deutschem Recht die Frau, die es geboren hat, also die Leihmutter und nicht die „Wunschmutter“.

Persönliche Meinungen aufgrund emotionaler Beziehung spielen in diesem Fall keine Rolle.


timmy2002779 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 14:43

Naja, wie du siehst gibt es Gesetze die unsinnig sind. Die Wahrheit ist es ist jemand die Mutter, die auch mit dem Kind verwandt ist, Punkt.

Ginkgo926  22.09.2024, 14:45
@timmy2002779

Verwandt ist in direkter Beziehung die Frau, die das Kind ausgetragen hat, also die Leihmutter. So verstehe ich das in juristischem Bezug.
gemäß BGB die auf gemeinsamer Abstammung beruhende Blutsverwandtschaft (§ 1589 BGB). In gerader Linie sind verwandt diejenigen Personen, die voneinander abstammen (Vater-Sohn, Großmutter-Enkel), in der Seitenlinie diejenigen, die von einem gemeinsamen Dritten abstammen (Geschwister, Tante-Nichte).

Nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 2 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig