Abtreibung?

4 Antworten

Von Experte DorktorNoth bestätigt

Kommt drauf an.

Eine indikationslose Abtreibung ist nach deutschem Recht straffrei, aber rechtswidrig und wird deshalb auch nicht von der Krankenversicherung übernommen.

Der Eingriff muss folglich selbst bezahlt werden. 

Ausnahme: die Schwangere verfügt über kein oder ein geringes Einkommen. In diesem Fall kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden, die Kosten übernimmt dann das jeweilige Bundesland.

Sollte die Abtreibung eine kriminologische oder medizinische Indikation haben, dann ist sie nicht rechtswidrig und wird von der Krankenkasse bezahlt.

Wenn keine medizinische Indikation für die Abtreibung vorliegt : Grundsätzlich muss man das selbst bezahlen, es sei denn man ist nachweislich mittellos.

Solange die Abtreibung legal läuft, d.h. binnen drei Monaten und das Beratungsgespräch stattgefunden hat, wird die Abtreibung von der KK gezahlt.


Elli113  22.09.2024, 23:15

Das ist falsch. Eine indikationslose Abtreibung ist nach deutschem Recht straffrei, aber rechtswidrig und wird deshalb auch nicht von der Krankenversicherung übernommen.

Ausnahme: die Schwangere verfügt über kein oder ein geringes Einkommen. Dann kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden, die Kosten übernimmt das jeweilige Bundesland.

Sollte die Abtreibung eine kriminologische oder medizinische Indikation haben, dann ist sie nicht rechtswidrig und wird von der Krankenkasse bezahlt.

Selbst, wenn du Zahlungsfähig bist und keine medizinische Indikation vorliegt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 15 Jahre im medizinischen Bereich tätig, OP, Kreißsaal