Elterngeld-Aufteilung?
Guten Tag liebe Community,
ich habe eine kurze Frage an euch.
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man das Elterngeld für 1 Jahr im Rahmen des Basis Elterngeldes oder für 2 Jahre im Rahmen des Elterngeld Plus beantragen.
Geplant sind 2 Jahre für meine Frau im Elterngeld Plus.
Frage 1: Wenn ich als Vater in Elternzeit gehen möchte mit Basis Elterngeld für einen Monat, bedeutet das, dass meiner Frau 2 Monate Elterngeld Plus quasi abgezogen werden bzw. die 2 Monate Elterngeld Plus entfallen für meine Frau?
Frage 2: Im Rahmen des Elterngeld Plus hat man die Möglichkeit, sich etwas dazu zuverdienen. Gibt es da einen Freitag im Rahmen z.B. eines Minijobs, oder geht auch 50 % arbeiten, oder wird das anderweitig dann vom Elterngeld Plus abgezogen ?
Mit freundlichen Grüßen
Danny und Melissa
2 Antworten
Also: als Paar hat man ZUSAMMEN Anspruch auf maximal 14 Monate ElterngeldBasis, wenn man diese mindestens im Verhältnis 12:2 aufteilt.
Monate, in denen die Mutter Mutterschaftsleistungen bezieht, gelten als ElterngeldBasis-Monate. (§ 4 Abs. 4 BEEG). Immer.
Bedeutet: es verbleiben der Mutter nach dem Mutterschutz 10 weitere Monate ElterngeldBasis, die sie mit ElterngeldPlus auf maximal 20 Monate ausdehnen kann. Somit kann die Mutter maximal 22 Monate Elterngeld beziehen.
Für Kinder, die nach dem 01.04.2024 geboren sind, gilt, dass die Eltern nur einen Monat gleichzeitig ElterngeldBasis beziehen dürfen.
Bedeutet für euch: du nimmst den zweiten Monat ElterngeldBasis dann, wenn deine Frau ElterngeldPlus bezieht. So hast du dann deine zwei Partnermonate und deine Frau verliert nichts.
Zum Zuverdienst während ElterngeldPlus:
Ja, man kann dazuverdienen. Nur darf man nicht mehr als 32 Wochenstunden erwerbstätig sein, weil man dann den Anspruch auf Elterngeld verliert.
Zur Berechnung: Elterngeld berechnet sich aus der Differenz zwischen Einkommen vor der Geburt und Einkommen nach der Geburt.
Beim ElterngeldPlus wird zunächst ein Deckelungsbetrag errechnet. Der Deckelungsbetrag ist die Hälfte des Basiselterngeldes ohne Einkommen. Je nachdem, ob der Deckelungsbetrag höher oder niedriger ist als 65% vom Einkommensunterschied, bekommst du entweder den Deckelungsbetrag oder einen Betrag in der Höhe des möglichen Basiselterngeldes mit Einkommen.
Das hört sich jetzt kompliziert an, so kompliziert ist es aber gar nicht. Schau mal hier Wie viel Elterngeld kann ich bekommen? | Familienportal des Bund
Rechenbeispiel, ich nehme die Zahlen aus dem Kommentar:
Netto-Einkommen vor der Geburt: 3000€
Netto-Einkommen nach der Geburt: 1500€ Einkommens-Unterschied: 1.500€ -> Basiselterngeld (65 % des Unterschieds): 975€
Theoretisches Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt: 1.800€, davon die Hälfte ("Deckelungsbetrag"): 900€
Und diese 900€ sind die Summe, die auch ausbezahlt würde.
Es gibt keine Einkommensgrenze, man darf so viel verdienen, wie man kann.
Aber: wenn 65% der Einkommensdifferenz weniger sind als der Deckelungsbetrag, dann wird auch nur diese Summe ausbezahlt.
Bezüglich der Zahlen: das hab ich doch in der Antwort bereits vorgerechnet.
Hab ich doch schon. Bei 1500€ Zuverdienst gibt's den Deckelungsbetrag.
Anders ausgedrückt: Bei 3000€ netto VOR der Geburt gibt's den Deckelungsbetrag bis zu einem Einkommen von 1616€. Ist das Einkommen höher, wird die Differenz zwischen Einkommen vor und nach der Geburt geringer als 900€ und dann bekommt man nur noch 65% der Einkommensdifferenz.
Jetzt verstanden?
Frage 1 : Korrekt. Also wenn wir von der regulären Konstellation ausgehen hättet ihr 24 Monate Elterngeldplus verfügbar, davon muss die Frau aber zwangsweise (!) schonmal 2 Monate Basiselterngeld nehmen für die 8 Wochen Mutterschutz. Für 2 Monate Basiselterngeld muss man 4 Monate Elterngeldplus abziehen, bleiben also schon nur noch 20 Monate. Wenn du noch einen Monat Elternzeit mit Basiselterngeldbezug nimmst, dann bleiben deiner Frau noch 18 Monate Elterngeldplus nach ihrem Mutterschutz
EDIT Ergänzung : In meiner Erinnerung musst du übrigens mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen, sonst wird das Elterngeld zurückgefordert. Muss nicht direkt hintereinander sein, aber allgemein in der Bezugszeit. Hab da dunkel was in Erinnerung, also vielleicht nochmal schlau machen. Der Telefonservice zur Elterngeldberatung ist übrigens exzellent.
Frage 2 : Man darf maximal 32 Stunden arbeiten, sonst entfällt das Elterngeld komplett. Es gibt aber keinen Freibetrag, jeder Euro wird angerechnet (wenn auch nicht 1:1), da gibt es einen super Rechner um einzuschätzen um wie viel sich das Elterngeld jeweils reduzieren würde.
https://familienportal.de/familienportal/meta/egr
(Es gibt auch eine Rechenformel, aber die hab ich echt noch nicht gut genug durchschaut um das abbilden zu können)
Grobes Beispiel : Ich verdiene selbst im Elterngeldbezug etwa 1000 € netto im Monat. Das hat mein Basiselterngeld von 1800 € auf 900 € reduziert - aber wenn ich proaktiv gleich das Elterngeldplus nehme, kriege ich die vollen 900 €.
Dürfte ich noch fragen , wenn meine Frau bsp.weise 3000 Netto verdient hat, darf sie dann während des Bezuges von Elterngeld Plus ( 900 €) zusätzlich ca 1500 € ( man sagt ja ca. 50% des Nettogehaltes )verdienen oder sind es 'nur' 600€ die auf die 900 € draufgerechnet werden?
Darf ich Sie noch fragen , wieviel Geld man im rahmen des Elterngeld Plus dazu verdienen darf . So wie ich das verstanden habe , darf man ca 50% vom Nettogehalt dazu verdienen . Stimmt das ? Also quasi 1500€ ca? Oder sind das nur 600€ weil man die 900 € Elterngeld plus noch bekommt ?
mit freundlichen Grüßen