Naja es laufen ja bereits große Baumaßnahmen. Die Generalsanierung der Riedbahn.

Langsam laufen auch die Generalsanierungen der linken und rechten Rheinstrecke an etc.

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Wir können definitiv die 60€ verlangen, weil das eine Leistungserschleichung ist und du dein Vorhandensein Ticket entgegen der Beförderungsbestimmungen nutzt.

Hab selber schon öfter deshalb 60€ verteilt.

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Natürlich ist das vollkommen ok, wenn du überlegst, was man vorher für ein Monatsticket gezahlt hat, was dann nur verbundweit gültig war.

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Gleis 11 und 12 bilden einen eigenen Bahnhofsteil, diese verlaufen unter allen anderen Gleisen/Bahnsteigen auf Höhe des Empfangsgebäudes und kreuzen die darüberliegenden Gleise, sprich laufen nicht parallel zu den Gleisen darüber sondern bilden eine Art "Kreuz".

Es sind 2 Bahnsteige, einmal 11 und einmal 12. Das was du meinst ist lediglich der Name des Bahnhofsteils. Da ist die betriebliche Abkürzung KKDT etwas weniger verwirrend und besser abzugrenzen von den darüber liegenden Bahnsteigen KKDZ.

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In der Regel gilt IMMER egal in welcher Stadt, Einstieg ausschließlich vorne beim Fahrer und dass das Ticket vorgewiesen werden muss.

In Großstädten ist es allerdings eher unüblich, weil es einfach so einen großen Andrang gibt. Gießen ist aber nicht so groß, daher rate ich, vorne einzusteigen.

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kriege ich nun eine anzeige?

hey leute, folgende situation: ich bin mit dem ticket meiner freundin gefahren, habe aber vergessen, dass das deutschland ticket jeden monat einen neuen code schickt. ich bin mit august ticket rum gefahren, ohne überhaupt daran zu denken, das es nicht mehr gültig ist. naja, heute wurde ich kontrolliert und das ticket wurde als ungültig angezeigt. ich habe dann die personalien meiner freundin eingegeben, weil ich nicht wollte das rauskommt, das es nicht mein ticket ist. der kontrolleur hat aber mein bildschirm berührt und dann gesehen, das es ein screenshot ist, also ist es am ende doch noch raus gekommen. 

vor ab: ich weiß das es scheiße von mir war schwarz zu fahren. die letzten 2 monate waren für mich finanziell gesehen extrem hart, weshalb ich kein geld mehr fürs ticket hatte und meine freundin mir etwas aushelfen wollte. deshalb würde ich es mega schätzen, wenn niemand weiter darauf eingehen würde. 

die polizei wurde eingeschaltet und sie sind dann auch gekommen, ich wurde befragt, aber die polizisten haben sich meine daten nicht aufgeschrieben bzw. haben generell nichts aufgenommen. das ganze wurde in innerhalb von 3 minuten geklärt und am schluss hat die polizei gefragt ob die kontrolleure noch ein anliegen hätten. als beide es verneinten, sind die polizisten gegangen. der kontrolleur der meine strafe bearbeitet hat, hat mir gesagt das er die dvg anzeige aufgrund von betrug nicht auf den strafzettel geschrieben hat und ist dann gegangen. jetzt bin ich aber von dem letzten satz extrem verwirrt. meinte er jetzt damit, das ich die anzeige kriege und es bloß nicht auf dem zettel steht, oder ob ich generell keine anzeige kriege? ich würde mich gerne mental auf den brief vorbereiten, weshalb ich da jetzt etwas unsicher bin, ob ich nun den brief mit der anzeige kriege oder nicht. was meint ihr? ich weiß das niemand konkret die frage beantworten kann, aber selbst vermutungen (von leuten die ahnung haben), würden mir etwas weiterhelfen 

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Das wird dir keine in irgendeiner Form sagen können.

Fakt ist du hast zwei Straftaten begangen, in mehrfacher Ausführung, wiederholtes fahren ohne Fahrschein sprich erschlichen von Leistung und mehrfacher Betrug. Genauso wie sich deine Freundin zur Beihilfe des Betrugs strafbar gemacht hat. Das sind keine Kavaliersdelikte sondern eben echte Straftaten nach Strafgesetzbuch.

Es ist durchaus möglich, dass Anzeige erstattet wird, aber ich sehe es eher als unwahrscheinlich an, allerdings entscheidet das (in der Regel) nicht der Kollege sondern eben die bearbeitende Stelle die das erhöhte Beförderungsentgelt eintreibt.

Fakt ist, ich rate dir dringend die Vertragsstrafe fristgerecht zu zahlen, wenn du weiteren Problemen aus dem Weg gehen willst.

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Das ist eine ziemlich "unnötige" Umfrage dennnwo die fahren in inherent im Namen! 😉😊

Echte Straßenbahnen fahren ausschließlich auf der Straße und maximal außerhalb der Stadt auf einem eigenen Bahnkörper oder eigenen Gleisen, dort wo eben entweder keine Straße vorhanden ist oder nur (Schnell-)straßen.

Stadtbahnen fahren gemischt, wie zum Beispiel in Köln. Teilweiße eigener Bahnkörper teilweiße Straße.

U-Bahnen fahren immer auf einem eigenen Bahnkörper und niemals auf der Straße und haben auch keinerlei Straßenkreuzungen/Bahnübergänge und sind völlig unabhängig von Fußgängern, Autos etc.

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Naja das hängt jetzt stark von den Bahnhöfen ab von denen du redest. Ich meine je nachdem von wo nach wo du fährst könnte ich dir genauere Aussagen tätigen.

Frankfurt Hbf ist ziemlich gut ausgeschildert nur bei der S-Bahn verlaufe ich mich jedes Mal.

Von welchen sonstigen Bahnhöfen redest du speziell in Rheinland-Pfalz?

P.s. ich finde das super interessant immer, weil du jetzt zum Beispiel sagst du hast 10% Sehstärke und ich das dann immer mit meinen 5% vergleiche ich dann aber wiederum selber Zugbegleiter bin und den Job ausüben kann und andere mit mehr Sehstärke nicht, das ist echt faszinierend dieses Sehen.

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Hängt davon ab. Ist das aus dem selben Abo entstanden? Also das Abo was du auf der BVG karte hattest, wurde dieses zu einem Deutschlandticket umgewandelt? Oder hast du das BVG Abo komplett gekündigt und ein neues Abo gemacht? In beiden Fällen sollte die Karte gesperrt sein. Bezahlst du es hingegen weiter dann ist es natürlich weiterhin gültig.

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Du hattest kein Ticket, da ist es egal ob du kein Ticket für dich, das Fahrrad oder den Hund hattest, dies ist alles genau gleichwertig!

Dementsprechend, ja du hast dich strafbar gemacht wegen "Erschleichen von Leistung" und auch da gilt Unwissenheit schütz vor Strafe nicht, du hättest dich selber vorher informieren müssen, das ist dein Pflicht als Reisender.

In der Regel wird bei einem einmaligen vergehen aber von einer Strafanzeige abgesehen.

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Ja und nein!

Faktisch nach Richtlinien? Ja!

Menschlich und intern? Nein!

Nach den Richtlinien der Auftraggeber und des EVU bin ich als Zugbegleiter verpflichtet dein EBE auszustellen, treffe ich einen Fahrgast ohne gültigen Fahrschein.

Aus menschlicher Sicht und den Dingen die einem in der Ausbildung klar beigebracht werden, gibt es eben einen Spielraum.

So gibt es zum Beispiel das Prinzip der "Fahrgastwaage". Bin ich in einem Verbund, wo zum Beispiel viele Studenten sind, die zum Beispiel ab 19 Uhr eine kostenlose Begleitperson mitnehme dürfen, kann ich wenn ich 2-3 Personen treffe, ohne Ticket, diese aus Kulanz mitfahren lassen, weil ich, wenn der Zug ziemlich voll ist, und eben viele Studenten da sind, das so auslegen kann, dass die ja auf dieses Studententicket mitfahren können.

Das ist nur eins der Beispiele die man klar in der Ausbildung vermittelt bekommt. Solch eine Sache anzuwenden, bleibt aber jedem Kollegen und jeder Kollegin selbst überlassen. Das sind lediglich Tipps die einem überlassen werden in der Ausbildung, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Sprich gibt es von Seiten des Unternehmens her keine Verpflichtung zum Ausstellen eines EBE. Es hängt natürlich auch immer mit den Umständen und Verhalten der Person zusammen, ob man Kulanz walten lassen sollte oder nicht.

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Ich finde das Auswärtstrikot ist wirklich abgespaced. Was ich dabei meine, mit diesem pink und lila was ineinander so übergeht sieht es eben aus wie das "Weltall", wie wenn man sich so eine Weltall Doku anguckt mit den ganzen Supernovae, Galaxien etc. da ist auch alles immer lila und pink und bunt.

Das passt halt super zum Fußball und vor allem für eine EM im eigenen Land. Ganz nach dem Motto "Wir sind so besiegbar wie das Universum groß ist, eben unbesiegbar."

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Da gibt es jetzt verschiedene Sachen die zu beachten sind:

1. Egal ob dein Verschulden oder nicht, du bist dafür verantwortlich dein Ticket/Bahncard etc. zu jeder Zeit vollständig vorlegen zu können, ob digital oder analog, da ist es im Prinzip rein von den Regularien und deinem unterzeichneten Vertrag komplett egal, wer Schuld hat. Denn du bist, wenn so ein Fall Auftritt dafür verantwortlich dafür zu sorgen, dass es eben behoben wird. Sprich zum Beispiel bei dem jeweiligen Unternehmen, also hier DB, vor der nächsten Fahrt wo du es benötigen würdest,lanzurufen oder eben im Reisezentrum vorbeizugehen und nach Hilfe zu fragen und sonst dir eine Bescheinigung oder ähnliches ausstellen zu lassen. Machst du das nicht hast du nicht alles getan was dir möglich ist und daher ist es im Endeffekt deine "Schuld".

2. Jetzt weg von den Regularien sondern hin zum Menschlichen. Keiner der Kollegen, außer er/sie hat wirklich einen schlechten Tag, wird dir Probleme machen solange du eine Kaufbestätigung mit deinem Namen und dem Gültigkeitszeitraum der Bahncard, plus eventuell einen Ausweis oder ähnliches vorweisen kannst. Das sollte normalerweise reichen, wenn du nett bist und ruhig die Situation erklärst!

3. Sollte dem Kollegen dies nicht reichen, dann hat er natürlich nach den Regularien das gute Recht dich aufzuschreiben, weil du kein gültiges Ticket hast. Sollte das passieren, bleib auch unbedingt freundlich und ruhig. Er macht nur seinen Job und ist vollkommen im Recht. Du hast dann 14 Tage Zeit und kannst in der Zeit versuchen die Bahncard wiederzubekommen und dann diese nachreichen. Dann zahlst du zwar noch immer etwas, aber die Bearbeitungsgebühr beläuft sich dann nur auf 7€ statt auf die 60€ ohne Ticket.

Ich hoffe das hilft!

Liebe Grüße und allzeit gute Fahrt,

Duncan

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Puhhh gute Frage ob das möglich ist.elner Erachtung nach eigentlich nicht. Aber geh am besten mal zu den Kollegen im Reisezentrum und frag die, bitte!

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Das wird NIE passieren, zumindest nicht in den nächsten 100-200 jahren! Warum? Ich gebe dir mal ein paar Punkte:

1. Wenn es Probleme gibt wie Leute sie die Türen aufhalten oder ähnliches kann der Computer oder KI, die den Zug fährt, rein gar nichts machen!

2. Bei einem technischen Defekt, wie einer verklemmten Trittstufe ist keiner da um das Problem zu beheben.

3. Sollte der Zug mal liegenbleiben auf freier Strecke, wird der ganze Verkehr dort lahmgelegt bis ein Mitarbeiter aus dem Büro dahin fährt, was teilweiße dann augg mal ne Stunde dauern kann um zu schauen was das Problem ist und es dann eventuell zu reparieren oder eben dann ein Abschleppen zu organisieren.

4. In Notfallsituationen ist keiner da der handeln kann, sprich gibt es einen Unfall ist keiner da der die Evakuierung leiten kann, der geschult für das Verhalten im Gleisbereich oder sonstiges ist. Eine KI kann vielleicht den Rettungsdienst alarmieren, aber keine genauen Angaben über Ausmaß der Verletztenzahl, Art des Unfalls oder sonstiges treffen.

5. Es muss weiterhin ein Ansprechpartner für Unregelmäßigkeiten geben der informiert , Fahrkarten überprüft und eben auch für ein Sicherheitsgefühl bei den Fahrgästen sorgt, vor allem nachts, wenn, leider, vor allem Frauen oft Angst haben müssen.

5. Das EBA würde sicherlich beschließen, dass eben wegen.den ganzen genannten Punkten trotzdem ein fahrberechtigter Triebfahrzeugführer im Zug ist, was darauf hinauslaufen könnte dass eben weiterhin gestreikt werden könnte.

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Wenn du das Ticket nachher gekauft hast und jetzt damit dahin gehst ist das zu 101% ein Fall von 263 StGB Betrug und dementsprechend machst du dich definitiv strafbar.

Ich würde hier die 60€ akzeptieren, ist besser.

Außerdem hängt es ja auch davon ab, was der Kollege eingetragen hat, wenn du halt kein Ticket hattest oder was es auch immer jetzt genau war, wird er das auch so eingetragen haben und dementsprechend ist da auch nichts nachzuzeigen, das geht nur, wenn er eben auch eingetragen hat, dass du das Ticket eben vergessen hast oder so.

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Ganz einfach Trans Regio hat seit Dezember einen neuen Verkehrsvertrag der vorschreibt, dass auf jeden Zug ein Zugbegleiter sein muss, leider ist das aktuell noch nicht der Fall, aber ja, daher ist da normalerweise immer wer.

PS Ich hab den ganzen Monat Frühschicht und muss mich hier jetzt Mal ausheulen 😭😭😭🤣

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Ganz einfach ist das. Martin Burkert, Chef der EVG und ex-Bundestagsabgeordneter, ist bei der DB stellvertretender Beiratsvorsitzender und Mitglied des Aufsichtsrats von DB Regio und S-Bahn Berlin.

Mit ihm im Konzern können die Chefs der deutschen Bahn sich absprechen, weil der größte Teil der Beschäftigten bei der DB Mitglied bei der EVG sind, um so die Gehälter etc. "niedrig" zu halten. Wenn die GDL einen zu guten Abschluss bekommen würde, würden viele wechseln und die GDL übernimmt die Führung, was bedeuten würde, dass die DB selbst auf zukünftige Tarifverträge keinen eigenen Einfluss mehr hätte, weil der Chef der GDL nunmal kein hohes Mitglied der DB ist.

Das ist ein rein politischer Machtkampf. Die DB sagt zur Öffentlichkeit die Forderungen wären zu hoch, aber das ist nicht wahr, ganz viele andere und kleinere Unternehmen haben komischerweise kein Problem damit und haben es bereits angenommen. Die einzigen die sich querstellen ist komischerweise die DB bei der der Chef der Konkurrenz-Gewerkschaft im Aufsichtsrat ist...

Merkwürdig oder?!

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So vorsichtig, hier kommt es wieder zu Missverständnissen. Die beiden anderen die die Frage beantwortet haben haben auch nur Teilrecht!

Mit einem reinen Schwerbehindertenausweis, egal welche Merkzeichen, Grad der Behinderung oder Ausweisfarbe, darfst du KEIN Verkehrsmittel kostenlos nutzen!!! Weder Bahn, Bus noch U-Bahn. Das ist Fahren ohne Fahrschein.

Zu deinem Schwerbehindertenausweis benötigst du eine Wertmarke die es vom Versorgungsamt bzw. Sozialamt bekommst.

In Kombination gilt es als Ticket für den GESAMTEN ÖPNV wozu eben auch die U-Bahn zählt!

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