Beim Schwarzfahren erwischt, aber Ticket gültig vom 01.03.?

7 Antworten

Hi, wenn die herausbekommen, dass Du die beschummeln willst, dann können die auch Strafantrag stellen. Denn Erschleichung von Leistungen ist eine Straftat.

Dann könnte es sogar sehr viel teurer werden.


Chris95n 
Beitragsersteller
 13.03.2024, 17:14

Hi, ich denke auch, dass dies das Ergebnis wäre. Danke für Deine Antwort!

Das funktioniert nicht.

Die Uhrzeit ist im Ticket hinterlegt und wenn die sehen, dass es später gekauft wurde und jetzt vorgelegt, gibt es eine Strafanzeige. Wegen erschleichen von Leistungen und betrug.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn du das Ticket nachher gekauft hast und jetzt damit dahin gehst ist das zu 101% ein Fall von 263 StGB Betrug und dementsprechend machst du dich definitiv strafbar.

Ich würde hier die 60€ akzeptieren, ist besser.

Außerdem hängt es ja auch davon ab, was der Kollege eingetragen hat, wenn du halt kein Ticket hattest oder was es auch immer jetzt genau war, wird er das auch so eingetragen haben und dementsprechend ist da auch nichts nachzuzeigen, das geht nur, wenn er eben auch eingetragen hat, dass du das Ticket eben vergessen hast oder so.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zugbegleiter bei TransRegio

fuchs4711  14.04.2024, 21:23

Ich würde nix bezahlen. Die Züge kommen laufend zu spät und wenn man da Geld möchte bekommt man nichts. Es heisst dann wir bezahlen erst wenn sie am nächsten Tag heim kommen. Das ist mir dann auch passiert und trotzdem haben sie wieder nix bezahlt.

Von Experte JochenOWL bestätigt

Das wäre hier ja eindeutig Vorsatz, du hast das Ticket im Nachgang gekauft und willst das jetzt vorlegen...Die Uhrzeit wird geprüft


Chris95n 
Beitragsersteller
 13.03.2024, 17:15

Hi, du hast definitiv Recht.

"Man könnte aber wenn man genau draufschaut, die Uhrzeit feststellen wann ich es erworben"

nicht WENN, die WERDEN nachschauen und dann bleibst nicht bei den 60€ sondern wird noch teuer inkl. einer Anzeige wegen Betrugs und dann wirds richtig teuer