Beim Schwarzfahren erwischt, aber Ticket gültig vom 01.03.?
Hi,
tatsächlich wurde ich heute erwischt, weil ich dachte, dass mein Studierendenausweis dafür ausreicht. Ich wurde nun darüber aufgeklärt, dass diese Regelung erst zu den Abendstunden zählt. Nun gut, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Jetzt habe ich mir ca. eine Stunde nach dem Vorfall ein Ticket besorgt, welches die Gültigkeit vom 01.03. besitzt (bei diesem Ticket geht es nur zu dem jeweiligen Monatsbeginn). Ich muss nun zur nächsten Verkehrszentrale und dieses vorzeigen, um aus 60 Euro nur noch 7 Euro zu machen. Man könnte aber wenn man genau draufschaut, die Uhrzeit feststellen wann ich es erworben habe und dies wäre nun mal nach dem Vorfall.
Ich möchte nicht, dass die mir irgendwie Vorsatz vorwerfen, weil das war es wirklich nicht. Werde ich aufjedenfall die 60 Euro berappen müssen oder könnten es wirklich die 7 Euro werden?
Liebe Grüße,
Chris
7 Antworten
Hi, wenn die herausbekommen, dass Du die beschummeln willst, dann können die auch Strafantrag stellen. Denn Erschleichung von Leistungen ist eine Straftat.
Dann könnte es sogar sehr viel teurer werden.
Hi, ich denke auch, dass dies das Ergebnis wäre. Danke für Deine Antwort!
Das funktioniert nicht.
Die Uhrzeit ist im Ticket hinterlegt und wenn die sehen, dass es später gekauft wurde und jetzt vorgelegt, gibt es eine Strafanzeige. Wegen erschleichen von Leistungen und betrug.
Wenn du das Ticket nachher gekauft hast und jetzt damit dahin gehst ist das zu 101% ein Fall von 263 StGB Betrug und dementsprechend machst du dich definitiv strafbar.
Ich würde hier die 60€ akzeptieren, ist besser.
Außerdem hängt es ja auch davon ab, was der Kollege eingetragen hat, wenn du halt kein Ticket hattest oder was es auch immer jetzt genau war, wird er das auch so eingetragen haben und dementsprechend ist da auch nichts nachzuzeigen, das geht nur, wenn er eben auch eingetragen hat, dass du das Ticket eben vergessen hast oder so.
Ich würde nix bezahlen. Die Züge kommen laufend zu spät und wenn man da Geld möchte bekommt man nichts. Es heisst dann wir bezahlen erst wenn sie am nächsten Tag heim kommen. Das ist mir dann auch passiert und trotzdem haben sie wieder nix bezahlt.
Das wäre hier ja eindeutig Vorsatz, du hast das Ticket im Nachgang gekauft und willst das jetzt vorlegen...Die Uhrzeit wird geprüft
"Man könnte aber wenn man genau draufschaut, die Uhrzeit feststellen wann ich es erworben"
nicht WENN, die WERDEN nachschauen und dann bleibst nicht bei den 60€ sondern wird noch teuer inkl. einer Anzeige wegen Betrugs und dann wirds richtig teuer