Erhöhtes Beförderungsentgelt verpflichtend?

3 Antworten

Das erhöhte Beförderungsentgelt ist nicht per Gesetz geregelt. Nach §265 des Strafgesetzbuches ist Schwarzfahren eine Straftat. Da aber zwischen drei und vier Prozent der Fahrgäste ohne Fahrschein unterwegs sind, wäre es viel zu aufwändig für die Verkehrsbetriebe, alle diese Fälle zur Anzeige zu bringen.

Daher wählen sie einen anderen Weg: Statt der aufwändigen strafrechtlichen Verfolgung gehört es zu den Beförderungsbedingungen, dass man, sollte man ohne Fahrschein angetroffen werden, ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlt. Wenn man eine Verkehrsanlage oder ein Fahrzeug des ÖPNV betritt, willigt man automatisch in die Befördrungsbedingungen ein und unterwirft sich dem Hausrecht des Betreibers.

Man akzeptiert also das erhöhte Beförderungsentgelt im Falle einer Kontrolle. Das ist aber eine zivilrechtliche Angelegenheit auf Vertragsbasis. Du verpflichtest dich dazu, aber der Betreiber ist nicht verpflichtet, das Geld von dir einzufordern (wird er in der Regel aber machen).

Wenn du ins Obstgeschäft gehst und fragst: Darf ich den Apfel hier umsonst mitnehmen? Wird der Händler zwar in der Regel nein sagen, gesetzlich verpflichtet ist er dazu aber nicht, er darf auch ja sagen.

Gesetzlich und strafrechtlich relevant wird Schwarzfahren in der Regel, wenn es mehrfach passiert. Dann kann es gut sein, dass das Verkehrsunternehmen Anzeige erstattet, dann kommt die Sache vor Gericht und der/die Schwarzfahrer/in wird zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt und gilt als vorbestraft.


Rolf42  27.07.2024, 19:38
Das erhöhte Beförderungsentgelt ist nicht per Gesetz geregelt.

Nicht in einem Gesetz, aber in einer Verordnung:

https://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__9.html

Analog gilt für den Bereich der Eisenbahnen:

https://www.gesetze-im-internet.de/evo_2023/__6.html

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filmfan69  27.07.2024, 20:20
@Rolf42

Ja, und Absatz das 2 dieser Verordnung macht deutlich, dass es sich um eine Kannbestimmung handelt, also keine Verpflichtung des Verkehrsunternehmens, das Entgelt tatsächlich zu fordern.

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Natürlich ist er dazu verplichted


Mirdochwegal 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 19:07

Danke, wenn mir ein Kontrolleur auffällt der sich nicht daran hält, welche rechtlichen Schritte könnte ich einleiten?

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Drizzt1977  27.07.2024, 20:06
@Mirdochwegal

Gar keine. Ist strafrechtlich nicht relevant, da der Kontrolleur nicht zu einer Meldung verpflichtet ist. Das sein Arbeitgeber natürlich das entgangene Entgelt gerne hätte, ist klar. Und dem könntest du es melden, da sein angestellter Kontrolleuer seinen Job nicht in seinem Interesse macht.

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filmfan69  27.07.2024, 20:12
@Mirdochwegal

Am besten sprichst du ihn an. Es an ihm vorbei dritten zu melden, sollte man nur als letztes Mittel und nie ohne Ankündigung machen, das wäre unaufrichtig und hinterlistig.

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Mirdochwegal 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 21:38
@filmfan69

Hab die Person drauf angesprochen, hab ein schiefen Blick bekommen und die Aussage dass ich mich ja beschweren kann.. was mich daran zweifeln lässt dass eine Beschwerde überhaupt was bringt.

Bin der Forderung allerdings nachgekommen und hab die sachlage dem dazugehörigen Verkehrsunternehmen mitgeteilt.

War mal wieder so ein Fall, 10 Minuten vor Abfahrt im Zug sitzen, am Bahnhof mit Haufenweise Möglichkeiten ein Ticket zu erwerben, aber Fahrkarte erst bei der Kontrolle beim Kontrolleur kaufen.

Ich weiß nicht wieso, kann mir ja egal sein, aber es Stört mich einfach extrem.

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Ja und nein!

Faktisch nach Richtlinien? Ja!

Menschlich und intern? Nein!

Nach den Richtlinien der Auftraggeber und des EVU bin ich als Zugbegleiter verpflichtet dein EBE auszustellen, treffe ich einen Fahrgast ohne gültigen Fahrschein.

Aus menschlicher Sicht und den Dingen die einem in der Ausbildung klar beigebracht werden, gibt es eben einen Spielraum.

So gibt es zum Beispiel das Prinzip der "Fahrgastwaage". Bin ich in einem Verbund, wo zum Beispiel viele Studenten sind, die zum Beispiel ab 19 Uhr eine kostenlose Begleitperson mitnehme dürfen, kann ich wenn ich 2-3 Personen treffe, ohne Ticket, diese aus Kulanz mitfahren lassen, weil ich, wenn der Zug ziemlich voll ist, und eben viele Studenten da sind, das so auslegen kann, dass die ja auf dieses Studententicket mitfahren können.

Das ist nur eins der Beispiele die man klar in der Ausbildung vermittelt bekommt. Solch eine Sache anzuwenden, bleibt aber jedem Kollegen und jeder Kollegin selbst überlassen. Das sind lediglich Tipps die einem überlassen werden in der Ausbildung, um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen.

Sprich gibt es von Seiten des Unternehmens her keine Verpflichtung zum Ausstellen eines EBE. Es hängt natürlich auch immer mit den Umständen und Verhalten der Person zusammen, ob man Kulanz walten lassen sollte oder nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zugbegleiter bei TransRegio