Betrieblicher Notfall?

5 Antworten

Wenn es nur ums Tippen am PC geht, kann der Chef auch mit der linken Hand allein im 2-Finger-System schreiben. Aus Erfahrung weiß ich, dass das sehr wohl geht, es dauert eben nur alles etwas länger. Wenn er das nicht will, muss er jemanden als Vertretung einstellen, dem er ansagt und der für ihn tippt.

Wenn in so einem kleinen Betrieb eine Person ausfällt, ist das natürlich happig, aber trotzdem darf er deiner Kollegin diesen Urlaub, den sie genehmigt bekommen hat, nicht einfach streichen. Vielleicht könnt ihr eurem Chef ja entgegenkommen mit dem Angebot, täglich etwas länger zu arbeiten (falls euch das möglich ist). Ansonsten: siehe oben mit einer Vertretungskraft.


JD2823 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 01:00

Das sehen wir auch so. Er stellt es aber so hin, dass es keine andere Möglichkeit gibt und wir es deshalb alles so machen müssen, wie er es "verlangt"

Haben nächste Woche wohl ein gemeinsames Gespräch. Bin gespannt wie das ablaufen wird.

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Die Kollegin hatte zuletzt im Januar Urlaub.. Kann er das echt streichen?

Wenn es unvermeidbar und existenzbedrohend ist, dürfte eine Steichung möglich sein. Hierbei müssen allerdings auch die Kosten für den Urlaub vollumfänglich erstattet werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

JD2823 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 11:18

das ist ja das Problem. Ist das wirklich unvermeidbar? Laut Chef ja. Aber mal ehrlich, ohne das es böse gemeint ist. Er hat eine Schiene am Arm und ist sonst nicht eingeschränkt. Wir arbeiten im Verkauf. Er muss also nicht im Büro non stop tippen und am PC sitzen. Und jetzt sollen wir alles hinten anstellen, für die Firma.
die Kollegin hatte im Januar zuletzt Urlaub und ist durch und er will sie jetzt nicht in den Urlaub lassen. Finde es unmenschlich. Und am Ende wundern sich solche AG dass Mitarbeiter kündigen

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GS2000  22.08.2024, 11:25
@JD2823

Narkosen sollen bei manchen Nachwirkungen im Hirn haben. Günstiger wäre wohl eine Diktiersoftware oder eine Interimsschreibkraft, ein Vollabdeckung ist kaum durch die Personaldecke realisierbar, hierbei handelt es sich um ein Organisationsproblem, dass grundsätzlich besteht.

Es wird nicht alles so heiß gegessen wie gekocht, folglich ist die Besprechung abzuwarten. Zudem könnte die Gefahr von Fluktation im Falle solcher Maßnahmen durchaus in den Raum gestellt werden.

Fraglich ob ein Einsatz als Schreibkraft überhaupt ausreicht, um von einem Notfall zu sprechen, da diese Aufgabe durchaus von jeder beliebigen, geeigneten Person ausführbar ist.

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Die Kollegin hatte zuletzt im Januar Urlaub.. Kann er das echt streichen?
Ist das wirklich ein "Existenzbedrohender" Notfall?

Das kann letztendlich nur ein Gericht entscheiden. Eigenmaechtig antreten darf der Kollege den gestrichenen Urlaub jedenfalls nicht. Ob der Arbeitgeber zur Ruecknahme der Urlaubsgenehmigung berechtigt war oder nicht, kann er aber natuerlich beim Arbeitsgericht klaeren lassen.

Nur als Hinweis: Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz besteht bei euch nicht.


JD2823 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 01:03

"Wenn der Arbeitgeber den Urlaub einmal genehmigt hat, ist er an seine Zustimmung gebunden und kann sie nicht widerrufen. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur im absoluten Notfall möglich, also bei einem unvorhersehbaren, existenzgefährdenden Ereignis. Und dann auch nur, wenn es zwingende betriebliche Gründe und keinen anderen Ausweg gibt."

Er meint, dass es zwingende Gründe sind und es nicht anders geht..

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kugel  22.08.2024, 01:05
@JD2823

Bricht der Betrieb zusammen die die besagte Kollegin nicht kommt?

Ganz ehrlich. Es ist nicht zu Lasten der Mitarbeiter, wenn die Personaldecke so dünn gestrickt ist.

Im Grunde könnte es sich sonst niemand leisten Urlaub zu nehmen

Rauswerfen wird er sie nicht. Wer soll sonst die Arbeit machen ;-)

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JD2823 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 01:11
@kugel

Laut ihm schon.

Ich frage mich was er macht, wenn nun jemand krank wird..

Man fühlt sich fast so, als ob man für alles verantwortlich ist und wenn bei einem privat etwas ist, gleich der Laden dicht gemacht werden muss

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Der Kollegin kann er diesen Urlaub nicht streichen, die Begleitung des Kindes zur Einschulung geht vor.

Vielleicht solltet ihr euren Chef mal ganz dezent darauf hinweisen, dass Fachkräfte überall gesucht werden. Wenn er euch halten will, muss er euch schon pfleglich behandeln.

Rechtsfragen beantworten Anwälte rechtssicher.


JD2823 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 00:53

Vielen Dank, für die Antwort!

Am Tag der Einschulung darf sie frei machen. Nur die ganze Woche will er ihr nicht mehr geben. Auf ihre Antwort, dass sie den Schulweg und die Umstellung vom Kindergarten zur Schule mit dem Kind üben muss und will kam dann nur "muss halt dann jemand anderes machen"

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michi57319  22.08.2024, 01:06
@JD2823

Und wenn das kein anderer machen kann, geht das Kind vor. Das ist so ein typischer Fall, wo der/die AN dann mit einer Krankmeldung um die Ecke kommt.

Dein Chef ist einfach nur dämlich.

Ich führe einen Betrieb mit 60 Kolleginnen und Kollegen. Kind krank, Einschulung, Abiturball, Todesfälle, Eltern krank, alles Situationen, in denen die Betroffenen Unterstützung brauchen. Keine Drohungen. Selbstverständlich ist das Jonglage in Reinkultur für mich, aber ich denke die Sache zu Ende. Wer in solchen Situationen Druck ausübt, sorgt nur für Kündigungsgründe.

Ich kann euch nur raten, eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu buchen. Der Preis ist überschaubar, aber bringt maximale Klarheit darüber, wo ihr mitziehen müsst und wo ihr verweigern dürft.

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JD2823 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 01:09
@michi57319

Danke! Ich werde mal mit meiner Kollegin darüber reden. Sind auch seit längerem schon ziemlich genervt... Wenn einer Urlaub hat, darf nicht mal jemand krank werden. Sonst bricht schon Chaos aus

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michi57319  22.08.2024, 01:25
@JD2823

Das ist aber keinesfalls das Problem der Angestellten, sondern ganz allein das vom Chef!

Er könnte ja noch jemanden einstellen. Das ist leider personell kaum möglich, aber versuchen muss er das immer. Er sollte wissen, dass seine Lebensgrundlage spitz auf Knopf genäht problematisch ist.

Wir rotieren auch gerade massiv und werden nicht alle Kunden ordnungsgemäß bedienen können. Mein Mann und ich können aber auch nicht mehr und müssen mal zwei Wochen raus aus dem Hamsterrad. Wir arbeiten wirklich gerne, aber unser Beruf ist körperlich anstrengend. Pausen müssen sein, um die Arbeitskraft zu erhalten. Ich habe seit 8 Wochen alle drei Tage ein anderes Überlastungssymptom und Schmerzmittel sind meine besten Freunde. Das kann und darf nicht sein. Als Selbständige geht man viel zu oft über Grenzen. Gedankt wird es nie, schon gar nicht als Angestellte.

Helfen und mitziehen in besonderen Situationen ist völlig in Ordnung, aber alles hat Grenzen!

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