Gilt eine 3monate Kündigungsfrist nur für den Arbeitnehmer?
Hallo und zwar hab ich da mal eine Frage. Ich habe in meinem Arbeitsvertrag eine dreimonatige Kündigungsfrist. Den Arbeitsvertrag habe ich sowie mein Arbeitgeber unterschrieben. Ein Kumpel von mir meint jetzt aber, dass diese Kündigungsfrist nur für mich gilt. Heißt nur wenn ich kündige geht diese Kündigungsfrist aber wenn mein Arbeitgeber mich kündigt gelten andere Kündigungsfristen. Sprich, wenn ich drei Jahre dort arbeite ein Monat und desto länger ich dort arbeite, desto länger als meine Kündigungsfrist bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass diese Kündigungsfrist auch in dem Fall gilt, dass mein Arbeitgeber mich kündigt. Mein Problem ist, dass ich in einem Altenheim arbeite und dieses zu 99 % dieses Jahr schließen wird, wir haben aber noch keine offizielle Bekanntgabe und ich kann mir gut vorstellen, dass wir erst kurz vor knapp Bescheid bekommen und ich und noch viele andere Arbeitskollegen sind der Meinung, dass wir dann drei Monate weiterhin Geld kriegen müssten. Weiss da wer genaueres rüber?
liebe grüße
6 Antworten
Die Kuendigungsfrist fuer den Arbeitgeber darf nicht kuerzer sein als die fuer den Arbeitnehmer. Wennn fuer dich als Arbeitnehmer also tatsaechlich eine dreimonatige Frist gilt, gilt fuer den Arbeitgeber mindestens ebenfalls eine dreimonatige, moeglicherweise aber auch eine noch laengere.
Wie lang die Fristen aber tasaechlich sind, kann man ohne Kenntnis des Vertrags und der bisherigen Dauer des Arbeitsverhaeltnisses nicht sagen. Moeglicherweise hast du auch irgend etwas falsch verstanden und es gelten ganz andere Fristen.
Hallo,
in deinem Arbeitsvertrag oder gültigen Tarifvertrag steht, welche Regelung bei euch gilt. Ohne dies zu kennen, kann man dir keine Antwort geben, was genau bei dir gilt.
Eines ist allerdings sicher. Der Arbeitnehmer darf keine längere Kündigungsfrist haben, als der Arbeitgeber - dies wäre nicht zulässig.
LG, Chris
Kündigungsfristen sind entweder im Arbeitsvertrag oder im jeweiligen Tarifvertrag geregelt, ersatzweise im Bürgerlichen Gesetzbuch - § 626 BGB. Dort gelten für den Arbeitgeber je nach Beschäftigungszeit deutlich längere Kündigunugsfristen als für Arbeitnehmer.
Deswegen ist es wichtig zu wissen, ob dein Betrieb tarifgebunden ist oder nicht, und falls nein, was in deinem Arbeitsvertrag dazu steht.
Die Schliessung wäre aber noch keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es muß schon eine ordentliche Kündigung sein.
Die Frist für deinen AG wäre tatsächlich mindestens 3 Monate. Arbeitest du aber schon länger als 8Jahre in dem Betrieb dann ist sie sogar noch länger.
Wenn das so im Vertrag steht, gilt sie auch für den AG.
Wenn es nicht drinsteht, gilt sie für ihn nicht.