Vor 1,5 bis 2 Jahren waren sie bei Teenager und jungen Männern schon sehr beliebt, das hat sich aber dann eher in die Richtung Baggy Jeans gewandelt. Aber wenn ich mir mal so die Jugendlichen in meiner Stadt von den Schulen anschaue würde ich sagen es ist ungefähr das Verhältnis: 20% Jogginghosen, 40% Cargohosen und 40% Baggy Jeans. Ich finde man kann alles drei tragen als Junge.

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Wenn man die Haarstruktur dafür hat und weiß, wie man die Frisur gut stylt, finde ich das einen sehr schönen Haarschnitt. Da muss natürlich aber auch die Gesichtsform für stimmen. Bei manchen Gesichtsformen sehen eher längere und bei manchen eher kürzere Frisuren besser aus. Aber das wichtigste ist natürlich, dass man sich selbst gefällt und nur darauf kommt es an!

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Der IS hat sich zu dem Anschlag bekannt, jedoch z. B. nicht den Namen des Attentäters gesagt, keine Details zum Anschlag genannt, dementsprechend ist es zumindest zweifelhaft. Der Generalbundesanwalt ermittelt jetzt und wird klären, ob der Attentäter Mitglied beim IS ist. Bis dahin können wir alle nur spekulieren. Aber wichtig zu wissen ist, dass Terrororganisationen sich oft zu Taten bekennen, mit denen sie nichts zu tun hatten, um Aufmerksamkeit zu erlangen.

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Ich arbeite auch mit dem iPad. Sofern du die Bücher nicht auf dem iPad hast, brauchst du diese natürlich. Dann schadet es auch nicht noch ein paar Stifte, Lineal, Textmarker, etc. und einen Collageblock dabei zu haben. Und was auch gut ist, ist noch ein Ordner oder Schnellhefter, falls ihr irgendwelche Arbeitsblätter/Kopien bekommt und du sie nicht nur digital haben willst.

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Die Techniker Krankenkasse schreibt dazu:

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Arbeitsentgelt fortgezahlt beziehungsweise Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gezahlt werden kann:
1. Es muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, dass Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben muss. 
2. Eine andere im Haushalt Ihres Beschäftigten lebende Person kann die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege nicht übernehmen.
3. Das erkrankte Kind ist noch nicht zwölf Jahre alt. Diese Altersgrenze gilt nicht, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
4. Das Kind ist gesetzlich versichert.
https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/kinderkrankengeld/unter-welchen-voraussetzungen-erhalten-eltern-kinderkrankengeld-2037464?tkcm=aaus

Wenn deine Frau nicht hochschwanger ist kann sie die Betreuung des Kindes übernehmen. Dementsprechend wirst du kein Kinderkrankengeld bekommen.

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Ich würde niemals mit einem Familienmitglied verkehren, da ich das überhaupt nicht gut finde. Aber an sich gibt es für mich keinen rationalen Grund (Ethische/Moralische außenvorgelassen), der den Akt zwischen gleichgeschlechtlichen Familienmitgliedern kriminalisieren sollte. Natürlich müssen beide volljährig, beim vollen Bewusstsein ihrer Sinne und einverstanden sein.

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Grundsätzlich ist eine Liebesbeziehung oder Sex nichts, was man zum Überleben braucht. Also können sowohl Männer als auch Frauen theoretisch ihr ganzes Leben lang ohne Sex leben. Aber das machen wohl die wenigsten.

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