Kinderkrankengeld?

2 Antworten

Die Techniker Krankenkasse schreibt dazu:

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Arbeitsentgelt fortgezahlt beziehungsweise Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gezahlt werden kann:
1. Es muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen, dass Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben muss. 
2. Eine andere im Haushalt Ihres Beschäftigten lebende Person kann die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege nicht übernehmen.
3. Das erkrankte Kind ist noch nicht zwölf Jahre alt. Diese Altersgrenze gilt nicht, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
4. Das Kind ist gesetzlich versichert.
https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/kinderkrankengeld/unter-welchen-voraussetzungen-erhalten-eltern-kinderkrankengeld-2037464?tkcm=aaus

Wenn deine Frau nicht hochschwanger ist kann sie die Betreuung des Kindes übernehmen. Dementsprechend wirst du kein Kinderkrankengeld bekommen.


Momo757527 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 22:10

Aber meine Frau hat ja trotzdem einen Ansteckungsgefahr. Sie ist in 20. Schwangerschaftswoche aber trotzdem

B1707  25.08.2024, 22:12
@Momo757527

Das ist leider ein Risiko, das man eingeht, wenn man Kinder zu Hause hat. Vor allem in der Kita und Grundschule schleppen Kids ja eigentlich alle paar Wochen irgendwelche Krankheiten mit nach Hause.

Du kannst mit deinem AG klären, wie lange du zu Hause bleiben dürftest von seiner Seite aus und auf seine Kulanz hoffen.

Momo757527 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 22:15
@B1707

Am Ende teile ich ja mein arbeitgeber mit das mein kind krank ist und ich zuhause bleibe.. rest mache ich ja mit Kinderkrankenschein mit der Krankenkasse

arbeitgeber zahlt mich ja so oder so nicht..

B1707  25.08.2024, 22:16
@Momo757527

Ja, aber die Krankenkasse wird dir sagen, du hast keinen Anspruch auf das Kinderkrankengeld. Und du musst natürlich beachten, dass du als Vater nur 10 Kinderkrankentage im Jahr hast.

Momo757527 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 22:18
@B1707

Also konnen die das ablehnen und ich stehe da fur den tag oder tage ohne geld :) ? Meine tochter hat ne 80% behinderung denke ich habe da mehrere tage als 10

B1707  25.08.2024, 22:20
@Momo757527

Bei behinderten Kindern gibt es Sonderregelungen im Kinderkrankengeld. Jedoch gilt immer noch: Wenn eine andere Person im Haushalt in der Lage ist, sich um das Kind zu kümmern, dann hast du keinen Anspruch auf das Geld. Du kannst natürlich (un)bezahlten Urlaub nehmen. Und jetzt würde ich auch aufhören mit dir zu diskutieren, ich teile dir nur mit, wie die rechtliche Lage ist und kann rein gar nichts an dieser ändern. Deine Frau kann sich kümmern, d. h. es gibt keinen Anspruch.

fallenstelle320  26.08.2024, 23:50
@Momo757527

na und, sie ist aber nicht krank, sondern nur schwanger. somit kann sie mit dem kind zum arzt gehen und es zu hause betreuen, da sie eh zu hause ist.

Sicher. Einfach beim Arzt ausstellen lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.