Mutter soll für eine Ohrfeige fünf Jahre in Haft warum?

6 Antworten

Es ist dort keineswegs von einer Ohrfeige die Rede, sondern von einer "ausgerutschten Hand". Dahinter kann durchaus auch ein richtiger Gewaltexzess mit Verletzungen des Kinds stecken! Oder ein geschütteltes und dadurch verstorbenes Baby. Oder etliche andere schwerste Gewalttaten gegen das Kind. Bei 5 Jahren kannst du durchaus davon ausgehen, dass es nicht "nur eine Ohrfeige" war...


Answer1234567  16.09.2024, 23:37

Im Video des selben Senders (übrigens so ziemlich die einzige Quelle, die davon berichtet) ist explizit von fortgesetzter, regelmäßiger Gewalt über Jahre (!) die Rede. Das ist offenbar die Grundlage des Urteils. Ob diese Vorwürfe sachlich zutreffend sind, können wir nicht beurteilen. Das Gericht geht offenbar davon aus, seitens der Angeklagten wird dies wohl bestritten. Mehr kann man der dürftigen Sachverhaltsdarstellung nicht entnehmen, die ganz wesentlich aus sehr einseitigen Verdrehungen und mutmaßlichen Falschinformationen ("fünf Jahre Haft für eine Ohrfeige") besteht.

Da würde mich mal die offizielle Version interessieren und nicht diese halbseidene "Berichterstatung", die üble Stimmungsmache zu sein scheint.


AltdeutschSO 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 22:22

Ich habe das von Telegramm.

superseegers  16.09.2024, 23:12
@AltdeutschSO

Es ist aber nicht dein Ernst, dass ich das ernst nehmen soll. Du glaubst diesen Unsinn doch nicht, oder?

superseegers  17.09.2024, 06:21
@AltdeutschSO

Das ist zwar keine Antwort auf meine Frage, erklärt aber alles. Danke für's Gespräch.

Das war wohl keine einfache Ohrfeige, da gibt es in AT nur max. 1 Jahr oder Geldstrafe. 5 Jahre bekommt man da erst bei Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, also wird zum Beipsiel das Kind das Gehör verloren haben...


AltdeutschSO 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 23:04

So ein Quatsch

Lol, Report24 ist für regelmäßige falscher Informationen bekannt.

Warum zum Teufel wird solcher Dreck hier gepostet?


AltdeutschSO 
Beitragsersteller
 16.09.2024, 22:32

Nein.

Weder der Text, noch dessen Quelle, erscheinen mir sehr zverlässig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.