Also, es ist leider etwas komplizierter, schonmal danke fürs durchlesen:
Für das Auto ist eine Rückrufaktion offen, für die bei der Fachwerkstatt ein Termin für den 06.07. vereinbart ist. Bei Nichtdurchführung bis zum 04.08. wird das Auto am selbigen Tag durch die Zulassungsstelle stillgelegt.
Jetzt waren wir mit dem Auto in Norwegen, und hatten auf dem Rückweg eine Panne, so dass das Fahrzeug aus zeitlichen Gründen dort bleiben musste.
Dadurch kann der Termin für die Rückrufaktion nicht wahrgenommen werden.
Das Auto soll jetzt durch den ADAC Rückholservice zurücktransportiert werden, was wohl eine Weile dauern kann, ggf. auch bis nach dem 04.08., wo dann die Stilllegung erfolgen würde, da keine Teilnahme an der Rückrufaktion.
Jetzt frage ich mich, wie hier die Rechtslage ist. Mal abgesehen davon, dass das Fahrzeug ja dann höchstens auf dem Papier stillgelegt werden kann, da nicht in Deutschland... Am öffentlichen Straßenverkehr darf es nicht mehr teilnehmen, und im öffentlichen Raum auch nicht abgestellt werden, und Versicherungsschutz gibt es dann auch nicht mehr.
Der ADAC wird wohl auch ein stillgelegtes Fahrzeug transportieren, nur dass als Zielort nur etwas gewerbliches, also z.B. eine Werkstatt, möglich ist, nicht etwa eine Garage. Wäre das Abstellen dort auf dem Hof der Werkstatt, bis zum Weitertransport, dann erlaubt? Ist zwar theoretisch Privatgelände, aber öffentlich zugänglich und auch nicht beschrankt. Wenn etwas passiert, Haftpflichtversichert ist das Auto dann ja in jedem Fall nicht.
Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall, oder irgendwelche Ideen wie man das Ganze einfacher machen kann?
Ich danke euch!