was würde man für strafen bekommen?
Und zwar hatte mein bruder (14) heute schule geschwänzt und ging ins einkaufszentrum und hat mülltonnen vom 3ten stock runtergeworfen (menschen saßen unten, niemand wurde verletzt) und wurde dann auch erwischt und mitgenommen. Die polizisten haben dann gesagt dass er 2 anzeigen bekommt wegen schule schwänzen und sachbeschädigung (900€)
Meine frage ist jetzt bleibt es bei den zwei anzeigen wovon die polizei geredet hat oder wird das gericht da noch mit reden und könnte noch mehr dazu kommen (anzeigen) und statt einer geldstrafe eine freiheitsstrafe?
4 Antworten
und könnte noch mehr dazu kommen (anzeigen) und statt einer geldstrafe eine freiheitsstrafe?
Weder eine Geld- noch eine Freiheitsstrafe kommt auf deinen Bruder zu.
Es ist schon klar dass meine eltern das bezahlen müssen
Nein müssen deine Eltern nicht, für den Bockmist (zivilrecht) muss nur dein Bruder zahlen.
Das übernehmen nämlich die Eltern. Könnte auch zu weiteren Problemen führen, je nachdem wie auffällig eure Familie ist.
Das klingt schon nach etwas mehr als durchschnittsblöde. Im günstigsten Fall kommt zuhause noch ein anständiger Hintern voll dazu.
Da kann er froh sein wenn Niemand verletzt wurde, Sonst würde gefährliche Körperverletzung dazu kommen. Und damit würde er definitiv eine Haftstrafe bekommen.
Ich hoffe eure Eltern ziehen ihm die Geldstrafe vom Taschengeld ab.
Ich hoffe eure Eltern ziehen ihm die Geldstrafe
Geldstrafe im Jugendstrafrecht? Seit wann gibt es dies?
Anstatt die 900€ zu bezahlen bekommt er doch eigentlich Sozialstunden, oder?
Stinmt da war was. Tja dann wird er das wohl abarbeiten müssen.
nein meine eltern müssen die 900€ bezahlen die frage war nur ob das gericht noch mitredet also z.b sozialstunden bekommt etc
bekommt er doch eigentlich Sozialstunden, oder?
Als Strafe ja,
die Sachbeschädigung iHv 900,-€ ist aber kein Strafrecht sondern Zivilrecht, da kommt der Jugendliche für auf.
nein meine eltern müssen die 900€ bezahlen
Nein, die musst dein Bruder bezahlen, deine Eltern können dies bezahlen müssen aber nicht.
Die Anzeigen gehen zur Staatsanwaltschaft und die enstcheidet, ob sie Anklage vor dem Jugendgericht erhebt. Das Jugendgericht denkt aber eher erziehrisch und weniger strafend. In der Regel kommen dabei Sozialstunden raus, die man abarbeiten muss.
Es ist schon klar dass meine eltern das bezahlen müssen es ging nur darum ob da das gericht noch mitzureden hat