Mal vorausgesetzt dass du wieder nach Jugendstrafrecht verurteilt wirst und die neue Straftat nach der letzten Verurteilung begangen wurde (also offenbar nichts aus der ersten gelernt) ist zumindest Jugendarrest wahrscheinlich.

"Knast" - also Haft in einer Jugendstrafanstalt gäbe es wohl nur bei einem erheblichen Umfang der Tat (Höhe des Betrages oder Menge der Taten)

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Also in über 20 Jahren habe ich noch nicht erlebt, dass ein Angeklagter nicht spätestens nach der nachdrücklichen Aufforderung des Richters aufgestanden ist. Im Zweifel haben auch die Anwälte nachgeholfen.

Was ich allerdings mal erlebt habe ist, dass ein Richter, nachdem der Angeklagte rumflegelte statt aufzustehen und sich nach dem dann-doch-endlich-Aufstehen mit dem Rücken zum Richter drehte, spontan eine deutlich erhöhte Zahl von Sozialstunden verkündete, als er eigentlich verhängen wollte. Ganz offensichtlich hatte der Angeklagte mit seinem Verhalten bewiesen, dass er noch etwas mehr erzieherische Einflussnahme braucht... (geht natürlich nur bei Einzelrichtersachen)

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Der § 123 StGB (Hausfriedensbruch) verlangt ein "widerrechtliches Eindringen".

Ob das Betreten widerrechtlich war, können wir nicht beurteilen, ohne den Betreffenden zu fragen, weshalb er das Grundstück betreten hat.

Und ein Eindringen war es nicht, denn wie du sagstest, war das Tor ja nicht verschlossen, damit ist es einfach ein Betreten.

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Neben dem Durchsuchungsbeschluss gibt es ja noch die Möglichkeit etwas wegen "Gefahr im Verzug" auch ohne richterlichen Beschluss zu unternehmen.

Wenn also zB vorher gar nicht bekannt war, dass der Freund ein Auto hat und dass erst im Rahmen der Durchsuchung bekannt wurde, kann die Polizei ggf "Gefahr im Verzug" annehmen, da zu befürchten steht, dass er nach der erfolgten Durchsuchung eventuell im Auto vorhandene Beweismittel beiseite schaffen würde, wenn man erst einen neuen bzw. erweiterten Durchsuchungsbeschluss abwarten würde.

Letzten Endes entscheidet ein Gericht über die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und die Verwertbarkeit der gefundenen Beweismittel. Und natürlich kann man gegen die erfolgten Maßnahmen Beschwerde einlegen, ob das erfolgreich ist, sei mal dahingestellt. Genaueres dazu sagt euch ein Anwalt...

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Da die Straftat vor der Bewährung begangen wurde, wirkt sie sich nicht auf diese aus. Wie du richtig sagst, zeigt sie ja nicht, dass du nicht gewillt bist straffrei zu leben. Falls die Sache aber nicht im Hinblick auf das bestehende Urteil eingestellt wird, wirkt es sich natürlich negativ aus, dass du mehrmals Straftaten begangen hast.

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Ein Strafrichter wird selbst keinen Betreuer bestimmen.

Wenn er es für erforderlich hält, wird er eine entsprechende Information an das Betreuungsgericht geben.

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Noch zu "pädophilie gehören genauso bestraft". Nein. Die reine sexuelle Neigung ist nicht strafbar (erst wenn man diese auslebt und dabei Straftaten begeht.)

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  1. Erst musst du ihn auffordern, die Äste zurückzuschneiden. Nur wenn er es iciht macht, darst du es nach Ankündigung machen und ihm die Kosten in Rechnung stellen.
  2. Meines Wissens haben alle Bäume nach 5 Jahren Bestandsschutz, ich kann jedoch nicht ausschließen, dass das in anderen Bundesländern unterschiedlich ist.
  3. "Unkraut" auf deinem Grundstück muss der Nachbar nicht entfernen und du kannst auch nicht verlangen, dass er es direkt an der Grenze auf seinem Grundstück entfernt. Das liegt schon daran, dass sich "Unkraut" schwer definieren lässt. z.B. die Brennnesseln und der Schachtelhalm, die mein Nachbar ausjätet, nutze ich für chemiefreie Schädlingsbekämpfung und lasse sie daher wachsen.
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Ich hatte das mal in einem Buch. die Frau hat mich so genervt, dass ich fast nicht zu Ende gelesen hätte. ("Wächter des Kreuzes" und noch schlimmer "Die Jesus-Verschwörung") Ständig jammert sie rum, dass sie dies und das auf keinen Fall tun wird, um dann doch mitzumachen usw.

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Anderes

Ich trenne soweit möglich und zB Sperrmüll wird bei uns abgeholt, den müssen wir nicht bringen.

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Ist der Grund für Religion und Glaube die Unwissenheit über Mensch und Galaxie - Können wir mit Unwissenheit leben?

Oder soll es anders herum sein (Kreationismus etc...)?

Glaube/ Religion/ Götter sind ja weiterhin keine Fakten.

Vorweg bin ich schon etwas spirituell angehaucht aber nicht religiös.

Die Sinnhaftigkeit der Existenz begegne ich mit Gleichmut, sie ist wie sie ist, ich lebe weil ich lebe und habe seit Jahren auch keine besondern negativen Ansichten über Leben und Ableben.

In einem deutschen Nasheed wird von der Unglaublichkeit der Natur und der Galaxie gesprochen (6 Millionen Kilometer lange Nerven, Weltraum, Tiere und deren Farben und Fähigkeiten*, Tag und Nacht) die man erklärt bekommen haben will und zwangsweise den Grund dafür den Schöpfer (in dem Fall Allah) nennt, der ja eben deswegen vermutlich erst im Geiste erschien, weil wir nicht wussten was die Natur kann. Evolutionswissenschaftler sehen das vermutlich anders.

Wenn man kausal diskutieren wurde würde der Religöse Mensch vermutlich bis zu den Quantentheoretischen Teilchen Fragen stellen und dort an die Grenze der Wissenschaft stoßen um Gott einzusetzen. Weil dort Unwissenheit beginnt, zumindest nach heutigenm Stand. Früher waren es noch die Planeten selbst.

Als würde es eine Allerweltslösung sein um die Unwissenheit zu vermeiden. So wie wir aus Angst vor dem Tod und Langweile uns Ablenken mit alltäglichen Dingen, suchen wir metaphysisch eine Lösung.

I Und doch sind wir "nur" Menschen |

Als Religion sowie Bibel, Koran und andere Schriften in die Welt kamen hatte man noch weniger Wissen über die Entstehung von Mensch und Physik und es gibt immer noch 95% offene Fragen von den 5 % Wissen über die Welt. An dessen Grenzen auch Wissenschaftler zu glauben beginnen. Glaube daran, dass sie nicht erfahren werden wieso und warum das so ist wie es ist.

Ich halte das für Schwach (außer bedingt durch eigene spirituelle Erfahrungen). Wieso können wir nicht mit Unwissenheit leben und versuchen immer eine Lösung zu finden, egal wie absurd, spirituell oder religiös sie ist?

Weil der Mensch neugierig ist? Aber der Neugierige Mensch würde doch nicht einfach eine allgemeine Lösung akzeptieren und aufhören zu suchen?

Sind wir ewige Suchende mit ewiger Unwissenheit?

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Ich bin auch immer neugierig, aber deshalb schließe ich mich noch lange keiner Religion an. (Woran ich glaube ist eine andere Frage). Ich kann mit einer gewissen Unwissenheit leben.

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Klingt fast zu schön um wahr zu sein.

Für mich persönlich nichts, da

  • für mich zu jung und
  • bin bereits vergeben.
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Bei der Polizei musst du nur erscheinen, wenn sich aus der Einladung ergibt, dass sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt.

Ob das Verfahren eingestellt wird, hängt davon ab, wie die Beweislage ist. Wenn deine Aussage der entscheidende Beweis wäre, wird die Staatsanwaltschaft dein Erscheinen anordnen.

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Als Zeugin musst du grundsätzlich aussagen, es sei denn, dass du dich selbst belastest. Zu sagen dass ein Vorwurf nicht zutrifft, ist keine Belastung.

Etwas anderes ist es, wenn gegen dich ein "Gegenverfahren" läuft, dann musst du nicht aussagen, solange das noch nicht abgeschlosssen ist.

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Wenn sie die Anklage verlesen hat und ein Schlussplädoyer hält, wird es wohl die Staatsanwältin sein, auch wenn es ungewöhnlich ist, dass sie am selben Tisch wie der Richter sitzen soll. Ist der Saal so klein?

Ansonsten fällt mir nur noch beisitzende Richterin oder Schöffin ein, wobei die gewöhnlich erst nach "Freigabe" durch den vorsitzenden etwas sagen.

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Einen Balkon haben wir nicht, aber bei uns hat es eine sogar ins Wohnmobil geschafft...

Ich dachte irgendwas läuft aus, als ich die feuchten Spuren sah, bis ich den kleinen Eindringling entdeckt habe. Hab sie dann gnadenlos unterwegs ausgesetzt.

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Ich wäre auch für eine Steuersenkung für bestimmte Produkte.

Aber nicht komplett kostenlos machen, dann wird es wirklich oft missbraucht, das sieht man zB in den Schulen, wo Tampons und Binden in den Mädchenklos zur Verfügung gestellt werden, da treiben dann teilweise die Jungen Unfug damit.

Eigentlich hätte ich gedacht, es wäre gut, zumindest in öffentlichen Toiletten diese Dinge kostenlos anzubieten. Aber nachdem ich erlebt habe, was zu Beginn von Corona abging (die Leute haben sich Seife, Desinfektionsmittel, Klopapier in Massen von der Arbeit mitgenommen, was nur ging, trotz der schlechten Qualität) bin ich mir nciht mehr sicher.

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In Strafsachen darf grundsätzlich auch ein Nicht-Anwalt als Verteidiger auftreten - s o f e r n - er vom Gericht zugelassen wird. Damit dass passiert, müsste er seine Eignung erklären und ggf. nachweisen. Erlebt habe ich schon, dass fortgeschrittene Jurastudenten zugelassen wurden, nachdem der Richter sich in einem kurzen gespräch von der Ernsthaftigkeit und Geeignetheit überzeugt hatte.

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Ich würde mal bei demjenigen nachfragen, der für die Einteilung der Sozialstunden zuständig ist.

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