Hallo zusammen,
ich fasse mich kurz:
Ich erhielt im Mai 2024 eine Bewährungsstrafe.
Nun bekam ich eine polizeiliche Vorladung, da eine Anzeige vom Oktober 2022(!!) vorliegt. Sprich die Tat soll im Oktober 2022 stattgefunden haben und wurde nun erst angezeigt. Dabei handelt es sich um den gleichen Delikt der bereits abgeurteilt wurde.
Ein Anwalt ist bereits kontaktiert worden, allerdings sitze ich auf heißen Kohlen da heute Freitag ist.
Muss ich mir Gedanken um einen Widerruf machen oder geht man prinzipiell davon aus, dass das ganze von der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt wird?
Danke vorab.