Hallo,
Es gab eine Hausdurchsuchung bei einem Freund und der Freundin.
Der Beschluss richtete sich an ihn aber dadurch, dass er oft bei seiner Freundin ist sollte ihre Wohnung durchsucht werden (in dem Zeitraum indem er bei ihr war).
In dem Durchsuchungsbeschluss stand ausdrücklich, dass sie ausschließlich die Räumlichkeiten und das PKW seiner Freundin durchsuchen. Und das sie technische Geräte suchen (Handy).
So ausdrücklich wurde das dort genannt.
2 Handys (unter anderem das gesuchte) haben sie bereits beschlagnahmt und hätten somit die "Aufgabe" des Beschlusses erfüllt. Aber die Polizei hat trotzdem weiter gesucht auch in bspw. Aktenordner was überhaupt nicht deren Aufgabe gewesen wäre. So als hätten die auf Zwang noch "Zufallsfunde" gesucht.
Dann haben Sie (obwohl das NICHT mit auf dem Beschluss stand) sein Auto durchsucht. Dort wurde dann etwas gefunden, was womöglich auf eine andere (nicht die ihm vorgeworfene) Straftat hindeuten könnte.
Die haben auch das dann beschlagnahmt obwohl es nicht im Beschluss steht und das Auto vom ihm auch nicht dort aufgeführt wurde.
Ist sowas erlaubt? Die hatten schon, wonach Sie gesucht haben und hätten für sein Auto eigentlich einen weiteren Beschluss gebraucht.
Wäre der Gegenstand somit unverwertbar, weil der Zufallsfund unzulässig ist?
Könnte ein Anwalt da was bewirken?