Amtsgericht?

4 Antworten

Mal vorausgesetzt dass du wieder nach Jugendstrafrecht verurteilt wirst und die neue Straftat nach der letzten Verurteilung begangen wurde (also offenbar nichts aus der ersten gelernt) ist zumindest Jugendarrest wahrscheinlich.

"Knast" - also Haft in einer Jugendstrafanstalt gäbe es wohl nur bei einem erheblichen Umfang der Tat (Höhe des Betrages oder Menge der Taten)

Naja, das ist eine neue unabhängige Straftat und bei nem Wiederholungstäter wird man früher oder später zu anderen Mitteln als Sozialstunden greifen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und kann Gesetze lesen

Kommt drauf an.

Kommt darauf an. Erstmal darauf ob du bei der erneuten Tat volljährig oder minderjährig warst.