Betreuung?

5 Antworten

Solltest du einen tatsächlich Grund für die verminderte Schuldfähigkeiten vorweisen können, KANN das eine Folge sein, muss es aber nicht.

Sollte aber herauskommen, dass das ganze nur erlogen ist, wird die Strafe mit Sicherheit höher ausfallen als der Strafbefehl.

lg


AndreH363 
Beitragsersteller
 23.08.2024, 12:41

Meinst du damit, dass ich, wenn das Gericht mir glaubt, einen Betreuer bekomme?

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HfPol110  23.08.2024, 12:44
@AndreH363

Nein, das habe ich so nicht geschrieben.

Lies den Text erneut

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Vor Gericht wird aus dem Strafbefehl eine Anklageschrift (wird dort verlesen) dann führt der Richter die Verhandlung durch, dazu gehört auch die Beweiserhebung. Dabei werden dann auch Beweise zu der von Dir vorgetragenen verminderten Schuldfähigkeit erhoben.

Wohin die Reise geht, wird sich vor Gericht entscheiden ...

verminderte Schuldfähigkeit kann (!!!) zur Milderung der Strafe führen - § 21 StGB

Hängt von den Gesamtumständen ab.

Vielleicht solltest Du Dir einen (guten) Anwalt nehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

AndreH363 
Beitragsersteller
 23.08.2024, 11:44

Aber theoretisch könnte er?

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Agamemnon712  23.08.2024, 11:45
@AndreH363

Da ich nicht weiß, um was es geht, läßt sich das nicht beantworten.

Hängt von den Gesamtumständen ab.
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Ein Strafrichter wird selbst keinen Betreuer bestimmen.

Wenn er es für erforderlich hält, wird er eine entsprechende Information an das Betreuungsgericht geben.

In erster Linie wird das Gericht, falls es davon ausgehen sollte, daß mit dir wirklich etwas nicht ganz sauber läuft, ein Gutachten über deinen Zustand (Schuldfähigkeit) veranlassen und danach erneut eine Verhandlung ansetzen. Glaubt dir das Gericht bei der jetzigen 1. Hauptverhandlung deinen Angaben (verminderte Schuldfähigkeit) nicht, folgt ein Urteil ohne Berücksichtigung deiner angeblichen verminderten Schuldfähigkeit. Du könntest dann, falls dir das gesprochene Urteil nicht gefällt, daraufhin in Berufung gehen.