Was passiert wenn man im Gerichtssaal bei der Urteilsverkündung nicht aufsteht gibt es dann Unmittelbarer Zwang?

2 Antworten

Also in über 20 Jahren habe ich noch nicht erlebt, dass ein Angeklagter nicht spätestens nach der nachdrücklichen Aufforderung des Richters aufgestanden ist. Im Zweifel haben auch die Anwälte nachgeholfen.

Was ich allerdings mal erlebt habe ist, dass ein Richter, nachdem der Angeklagte rumflegelte statt aufzustehen und sich nach dem dann-doch-endlich-Aufstehen mit dem Rücken zum Richter drehte, spontan eine deutlich erhöhte Zahl von Sozialstunden verkündete, als er eigentlich verhängen wollte. Ganz offensichtlich hatte der Angeklagte mit seinem Verhalten bewiesen, dass er noch etwas mehr erzieherische Einflussnahme braucht... (geht natürlich nur bei Einzelrichtersachen)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit über 20 Jahren in der Justiz tätig

Da ist jemand sehr fixiert auf "unmittelbaren Zwang".

Im Zweifel gibt's nen Ordnungsgeld aufgrund ungebührlichen Verhaltens.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und kann Gesetze lesen