Muss vor Gericht ein Anwalt vertreten?

8 Antworten

In Strafsachen darf grundsätzlich auch ein Nicht-Anwalt als Verteidiger auftreten - s o f e r n - er vom Gericht zugelassen wird. Damit dass passiert, müsste er seine Eignung erklären und ggf. nachweisen. Erlebt habe ich schon, dass fortgeschrittene Jurastudenten zugelassen wurden, nachdem der Richter sich in einem kurzen gespräch von der Ernsthaftigkeit und Geeignetheit überzeugt hatte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit über 20 Jahren in der Justiz tätig

Muss ihn ein Anwalt vertreten oder kann ich es auch machen da ich mich relativ gut mit Gesetze auskenne.

Wenn das wirklich der Fall wäre, dann wüßtest Du wie die Verteidigungsmöglichkeiten vor Gericht sind, und ab wann eine Anwaltspflicht besteht.

Der Angeklagte kann sich selber verteidigen, oder wenn es dem Gesetz nach erforderlich ist, wird ihm notfalls ein Pflichtverteidiger gestellt, da Anwaltszwang besteht. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn die Verhandlung vor einem Landgericht oder Oberlandesgericht stattfindet, wenn wegen der Schwere der Tat eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erwarten wäre, oder ein Urteil einen besonders gravierender Einschnitt in das Leben des Angeklagten hat.

Im Zivilprozessverfahren besteht Anwaltszwang, wenn auf der Ebene des Landgerichtes verhandelt wird (ab 5.000 Euro Streitwert).

Da Du aber weder der Angeklagte bist, noch ein zugelassener Anwalt, kannst Du deine Idee leider knicken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 5 Jahre Schöffentätigkeit

Laien können solche Mandate meines Wissens nach nicht übernehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Nee, entweder er vertritt sich selbst oder nimmt sich einen, werden auch welche gestellt aber das könnte nicht irgendwer machen.

Kommt auf den Grund an, aber ein Anwalt ist nicht immer erforderlich. Du kannst als Zeuge vor Gericht auftreten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung