Zufallsfund verwertbar?
Hallo,
Es gab eine Hausdurchsuchung bei einem Freund und der Freundin.
Der Beschluss richtete sich an ihn aber dadurch, dass er oft bei seiner Freundin ist sollte ihre Wohnung durchsucht werden (in dem Zeitraum indem er bei ihr war).
In dem Durchsuchungsbeschluss stand ausdrücklich, dass sie ausschließlich die Räumlichkeiten und das PKW seiner Freundin durchsuchen. Und das sie technische Geräte suchen (Handy).
So ausdrücklich wurde das dort genannt.
2 Handys (unter anderem das gesuchte) haben sie bereits beschlagnahmt und hätten somit die "Aufgabe" des Beschlusses erfüllt. Aber die Polizei hat trotzdem weiter gesucht auch in bspw. Aktenordner was überhaupt nicht deren Aufgabe gewesen wäre. So als hätten die auf Zwang noch "Zufallsfunde" gesucht.
Dann haben Sie (obwohl das NICHT mit auf dem Beschluss stand) sein Auto durchsucht. Dort wurde dann etwas gefunden, was womöglich auf eine andere (nicht die ihm vorgeworfene) Straftat hindeuten könnte.
Die haben auch das dann beschlagnahmt obwohl es nicht im Beschluss steht und das Auto vom ihm auch nicht dort aufgeführt wurde.
Ist sowas erlaubt? Die hatten schon, wonach Sie gesucht haben und hätten für sein Auto eigentlich einen weiteren Beschluss gebraucht.
Wäre der Gegenstand somit unverwertbar, weil der Zufallsfund unzulässig ist?
Könnte ein Anwalt da was bewirken?
2 Antworten
Der Durchsuchungsbeschluss muss explizit Dinge nennen, nach die gesucht wird. Ferner muss definiert werden, WAS durchsucht werden darf. In dem Falle ihr Auto und ihr Zimmer.
Da diese Durchsuchung, meiner Meinung nach, rechtswidrig war, dürften die Beweise, nach meinem Verständnis, nicht verwertbar sein, da rechtswidrig angeeignet.
Ein klassischer Zufallsbefund wäre es, wenn man z. B. bei der (legitimen) Hausdurchsuchung zum Beispiel Waffen, Drogen oder sonstige verbotene Gegenstände gefunden hätte.
Da das ganze aber sicherlich Einzelfallentscheidungen sind, hilft nur der Gang zum (Fach)anwalt (für Strafrecht)
Ergänzung:
Nach ein wenig Recherche gibt es auf jeden Fall Fälle, bei denen durch rechtswidrige Durchsuchung ein Beweisbewertungsverbot fest/ausgestellt wurde.
Würde ich so pauschal nicht sagen, sonst könnte ja alles einfach in ein Päkchen gemacht und verschlossen werden.
WIe gesagt, da kann nur ein Anwalt helfen.
Das kann dir nur ein Anwalt sagen ob er da was bewirken kann...
Mir ist auch eingefallen, dass der Gegenstand in einem Päckchen war, der Gegenstand sollte ja eigentlich zurück geschickt werden. Das heißt ja auch, das der Polizist einfach das Paket aufgemacht hat ohne das er das darf. Ist doch noch ein Grund mehr, weshalb es nicht verwertet werden darf oder?
Ist das auch der Fall, wenn der Gegenstand für etwas genutzt wurde was nicht so ganz legal war?