Zufallsfund verwertbar?

2 Antworten

Der Durchsuchungsbeschluss muss explizit Dinge nennen, nach die gesucht wird. Ferner muss definiert werden, WAS durchsucht werden darf. In dem Falle ihr Auto und ihr Zimmer.

Da diese Durchsuchung, meiner Meinung nach, rechtswidrig war, dürften die Beweise, nach meinem Verständnis, nicht verwertbar sein, da rechtswidrig angeeignet.

Ein klassischer Zufallsbefund wäre es, wenn man z. B. bei der (legitimen) Hausdurchsuchung zum Beispiel Waffen, Drogen oder sonstige verbotene Gegenstände gefunden hätte.

Da das ganze aber sicherlich Einzelfallentscheidungen sind, hilft nur der Gang zum (Fach)anwalt (für Strafrecht)

Ergänzung:
Nach ein wenig Recherche gibt es auf jeden Fall Fälle, bei denen durch rechtswidrige Durchsuchung ein Beweisbewertungsverbot fest/ausgestellt wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – solides Verständnis der Gesetze

ShellyBelli774 
Beitragsersteller
 24.08.2024, 02:04

Mir ist auch eingefallen, dass der Gegenstand in einem Päckchen war, der Gegenstand sollte ja eigentlich zurück geschickt werden. Das heißt ja auch, das der Polizist einfach das Paket aufgemacht hat ohne das er das darf. Ist doch noch ein Grund mehr, weshalb es nicht verwertet werden darf oder?

Ist das auch der Fall, wenn der Gegenstand für etwas genutzt wurde was nicht so ganz legal war?

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xXTevlonXx  24.08.2024, 02:06
@ShellyBelli774

Würde ich so pauschal nicht sagen, sonst könnte ja alles einfach in ein Päkchen gemacht und verschlossen werden.

WIe gesagt, da kann nur ein Anwalt helfen.

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Das kann dir nur ein Anwalt sagen ob er da was bewirken kann...