Welche Strafen für Pädophilie abziehen?

4 Antworten

Sie geben sich als minderjährige Mädchen aus

Geben Sie sich als Kinder aus, ist man recht schnell bei der Verbreitung von Kinderpornographie §184b Abs 1 Nr. 4 beträgt die Strafe dann 6 Monate bis 10 Jahre dazu kommt Betrug in Tateinheit.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
...
4. einen kinderpornographischen Inhalt herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt ...

Entscheidend ist, das ein kinderpornographischer Inhalt angeboten und beworben wird. Die Existenz des angeboten und beworbenen kinderpornographischen Inhalts ist nicht notwendig.

Geben sie sich nur als Jugendliche aus wäre es im wesentlichen Betrug.

Woher ich das weiß:Recherche

Betrug, Erpressung, vielleicht sogar Anstiftung zu Straftaten oder Verleumdung, wenn es zu Treffen kommt evtl. auch Körperverletzung etc.. das kann schon einige Jahre bringen.

Solchem Menschen, die andere aufgrund ihrer Sexualität angreifen, können nicht hart genug bestraft werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Linksalternativ, Radqueer Inklusive, Trans* und Bi-Map

0408Alec08 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 21:51

Alles klar danke für deine Antwort, sehe halt viele jüngere dass machen..

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HfPol110  20.08.2024, 21:50

Körperverletzung, Erpressung, Anstiftung zu einer Straftat

musst mir genauer erläutern

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BibiBIocksberg  20.08.2024, 21:55
@HfPol110

es kommt auf den fall an wenn du z.B. jemandem sagst du gibst mir geld oder ich erzähl jedem davon ist das erpressung

einige kriminelle machen das auch so, das sie die personen irgendwo hin locken und ihnen gewalt antun

wenn du ihnen sagst schick mir mal ein nacktbild von dir ist das anstiftung zu straftaten.

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HfPol110  20.08.2024, 22:04
@BibiBIocksberg

Wieso sollte ich dem Pedo schreiben das er mir ein Nacktbild schicken soll? Macht ja gar keinen Sinn.

Und zu sagen er erzählt jemandem davon ist kein empfindliches Übel i.S.d. Erpressung.

Also das fällt beides weg.

Klar wenn sie sich treffen und er ihn schlägt liegt Körperverletzung vor. Wenn er ihn danach vergewaltigt und ermordet noch mehr. Aber das ist wohl an den Haaren herbeigezogen

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Noch zu "pädophilie gehören genauso bestraft". Nein. Die reine sexuelle Neigung ist nicht strafbar (erst wenn man diese auslebt und dabei Straftaten begeht.)

Das ääßt sich nicht pauschal beanworten, da von den genauen Straftaten abhängig, die begangen wurden.

Zudem sollte man nicht alles glauben, was andere erzählen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.