Teilungsversteigerung als Miteigentümer?
Hallo, folgendes Szenario:
eine Erbengemeinschaft besteht aus 5 Parteien. Zum Erbe gehört ein Haus. Die Parteien konnten das Haus bisher nicht verkaufen, weil einige Miterben überzogene Preisvorstellungen haben.
Einer der Erben beantragt nun die Teilungsversteigerung.
Erbe A gehören laut Testament 50% der Immobilie, die anderen Erben haben verschiedene kleinere Anteile.
Erbe A bietet nun selbst bei der Teilungsversteigerung mit und erhält den Zuschlag beispielsweise bei 200.000 Euro.
Zahlt er dann an das Gericht die kompletten 200.000 Euro und bekommt dann später nach Abzug der Verfahrenskosten etc. seine 50% wieder? Oder zahlt er gleich nur 100+seinen Anteil an den Verfahrenskosten ein?
2 Antworten
Das komplette Gebot wird bezahlt. Der Erlös, der übrig bleibt, steht der Erbengemeinschaft zu. Diese muss sich über die Verteilung einigen. Daher fängt dort das Einigungsproblem erneut an.
Derjenige der das Objekt ersteigert wird als normaler Käufer behandelt. Ergo 200k.