Teilungsversteigerung als Miteigentümer?

2 Antworten

Das komplette Gebot wird bezahlt. Der Erlös, der übrig bleibt, steht der Erbengemeinschaft zu. Diese muss sich über die Verteilung einigen. Daher fängt dort das Einigungsproblem erneut an.

Derjenige der das Objekt ersteigert wird als normaler Käufer behandelt. Ergo 200k.