Einzug in die Wohnung meiner Freundin - Ablehnung durch Vermieter, was tun?
Hallo zusammen,
ich würde gerne zu meiner Freundin in ihre Wohnung ziehen. Die Wohnung ist ausreichend groß (in anderen Wohnungen des Hauses leben ebenfalls zwei Personen bei gleicher Größe).
Meine Freundin hat vor etwa einem Monat offiziell den Antrag beim Vermieter gestellt. Heute kam eine schriftliche Antwort, in der es heißt: „Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen können.“
Nun sind wir uns unsicher, was wir als nächstes tun können. Da wir beide uns momentan in einer Ausbildung befinden und durch das Zusammenleben Kosten sparen möchten, wäre es für uns sinnvoll, zusammenzuziehen.
Eine telefonische Begründung des Vermieters lautete, dass meine Freundin im Februar eine Abmahnung wegen angeblicher Ruhestörung (der Wecker am Morgen hat einen Nachbarn gestört) erhalten habe und dies eventuell der Grund für die Ablehnung sei. Dies wird im Schreiben jedoch nicht erwähnt.
Meine Fragen:
1. Kann die Abmahnung wirklich ein Grund sein, den Einzug abzulehnen, obwohl es im Schreiben nicht aufgeführt wurde?
2. Würde sich etwas ändern, wenn meine Partnerin und ich eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen? Könnte der Vermieter den Einzug dann weiterhin verweigern?
3. Falls die Abmahnung kein triftiger Grund ist – welche Gründe könnte der Vermieter rechtlich geltend machen, um den Einzug abzulehnen?
Im übrigen, eine andere Wohnung könnten wir uns im Ort nicht leisten, da die Wohnungen ca. 150 Euro über der jetzigen liegen.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Beste Grüße
5 Antworten
§ 553 BGB, du als Mieterin kannst ein bechtigtes Interesse des Zuzuges des Partners nachweisen. Der Vermieter kann hier nicht auf zu kleine Wohnung verweisen und auch nicht in der Person deines Freundes eine missliebige Person erkennen. Daher ist die Absage des Vermieters unbegründet und nicht haltbar.
Erkläre dem Vermieter, dass du dein Recht notfalls auf gerichtlichen Weg durchsetzen wirst, wenn er dem Zugug weiterhin unbegründet widerspricht. Es gibt Prozesskostenhilfe bei Bedürftigkeit. Beantrage ein schriftliches Verfahren am AG.
1. Kann die Abmahnung wirklich ein Grund sein, den Einzug abzulehnen, obwohl es im Schreiben nicht aufgeführt wurde?
Ja kann es. Der Grund ist an der Stelle aber nebensächlich, weil der Vermieter hier so oder so ablehnen kann.
2. Würde sich etwas ändern, wenn meine Partnerin und ich eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen? Könnte der Vermieter den Einzug dann weiterhin verweigern?
Es gibt keine eingetragenen Lebenspartnerschaften. Ihr müsstet schon heiraten.
3. Falls die Abmahnung kein triftiger Grund ist – welche Gründe könnte der Vermieter rechtlich geltend machen, um den Einzug abzulehnen?
"Ich will nicht" reicht schon. Deine Freundin soll fragen ob sie eine Genehmigung zur Untermiete erhält, damit hätte der Vermieter dann nämlich keinen Stress wenn ihr euch trennen solltet (das ist nämlich meistens eher der Hintergrund)
Was würdest du dann sagen, wenn wir die Ehe eingehen? Könnte der Vermieter dann dem Einzug widersprechen?
Zu Punkt 2 : Der Grund ist egal, das meinte ich damit. Vielleicht meint der Vermieter das wirklich so, vielleicht ist es nur vorgeschoben. Er kann aber auch halt einfach antworten "grundlos", deswegen stellt sich die Frage nicht ob das ausreicht oder nicht. Ein grundsätzliches Verbot des Zuzugs vom Partners ist nicht zulässig, ein "wir haben überlegt und nein" jedoch schon.
Weiß ja nicht inwiefern der Vermieter von der Story mit der Körperverletzung weiß aber wenn ja hätte ich ganz besonders keinen Bock so ne hochexplosive Mischung bei mir wohnen zu lassen
Zusammenziehen braucht keine Erlaubnis des Vermieters. Ihr müsst nur mitteilen das zum xten dort eine Person mehr lebt. (Wegen Nebenkosten Abrechnung)
Der Vermieter muss es dulden. Er kann nur ablehnen wenn die Wohnung für 2 Personen zu klein wäre.
Abmahnung etc ist nicht von Belang
Also überall im Internet steht, dass man das melden muss und der Vermieter entscheiden darf, jedoch nicht recht viel Spielraum hat.
Und der Vermieter muss zustimmen da es ein berechtigtes Interesse der Mieterin gibt. Eine Ablehnung ist nur in engem Rahmen möglich. Im link unter 3. Zu finden. Ich gehe davon aus das keiner dieser Punkte bei euch zutrifft.
Die Zustimmung ist juristisch nötig wegen der Gebrauchsüberlassung.
Eine Erlaubnis ist nicht nötig weil ja ein Mietvertrag deiner freundin gibt. (Die Wohnung im Besitz ist)
Das ist doch Blödsinn, er kann deiner Freundin doch nicht verbieten mit ihrem Freund zusammen zu leben.
Die Verbraucherzentralen haben einmal im Monat einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht da, dort würde ich mir einen Termin machen um genaue Informationen zu bekommen.
Ihr könntet es wie Leute machen, die aus Steuervorteilen heiraten, nur in eurem Fall eben aufgrund von Ersparnis durch Zusammenwohnen.
Also Punkt 1, sollte ich nicht im Mietvertrag stehen. Es wäre also im Endeffekt eine Untervermietung gewesen.
punkt 2. weil so ein vollidiot (entschuldige mich den Ausdruck) sich Beschwerde, weil er ein persönliches Problem mit meiner Freundin hat, gegen dem sogar eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen mich läuft, sich beschwert wegen einem Wecker, ist hier eine Abmahnung gerechtfertigt und dann ist das Grund genug dem Einzug zu widersprechen? Fände ich echt traurig.