Einzug in die Wohnung meiner Freundin - Ablehnung durch Vermieter, was tun?

5 Antworten

§ 553 BGB, du als Mieterin kannst ein bechtigtes Interesse des Zuzuges des Partners nachweisen. Der Vermieter kann hier nicht auf zu kleine Wohnung verweisen und auch nicht in der Person deines Freundes eine missliebige Person erkennen. Daher ist die Absage des Vermieters unbegründet und nicht haltbar.

Erkläre dem Vermieter, dass du dein Recht notfalls auf gerichtlichen Weg durchsetzen wirst, wenn er dem Zugug weiterhin unbegründet widerspricht. Es gibt Prozesskostenhilfe bei Bedürftigkeit. Beantrage ein schriftliches Verfahren am AG.

1. Kann die Abmahnung wirklich ein Grund sein, den Einzug abzulehnen, obwohl es im Schreiben nicht aufgeführt wurde?

Ja kann es. Der Grund ist an der Stelle aber nebensächlich, weil der Vermieter hier so oder so ablehnen kann.

2. Würde sich etwas ändern, wenn meine Partnerin und ich eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen? Könnte der Vermieter den Einzug dann weiterhin verweigern?

Es gibt keine eingetragenen Lebenspartnerschaften. Ihr müsstet schon heiraten.

3. Falls die Abmahnung kein triftiger Grund ist – welche Gründe könnte der Vermieter rechtlich geltend machen, um den Einzug abzulehnen?

"Ich will nicht" reicht schon. Deine Freundin soll fragen ob sie eine Genehmigung zur Untermiete erhält, damit hätte der Vermieter dann nämlich keinen Stress wenn ihr euch trennen solltet (das ist nämlich meistens eher der Hintergrund)


IrgendeinJens 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 20:17

Was würdest du dann sagen, wenn wir die Ehe eingehen? Könnte der Vermieter dann dem Einzug widersprechen?

IrgendeinJens 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 20:15

Also Punkt 1, sollte ich nicht im Mietvertrag stehen. Es wäre also im Endeffekt eine Untervermietung gewesen.

punkt 2. weil so ein vollidiot (entschuldige mich den Ausdruck) sich Beschwerde, weil er ein persönliches Problem mit meiner Freundin hat, gegen dem sogar eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen mich läuft, sich beschwert wegen einem Wecker, ist hier eine Abmahnung gerechtfertigt und dann ist das Grund genug dem Einzug zu widersprechen? Fände ich echt traurig.

Isuzu189  17.09.2024, 20:18
@IrgendeinJens

Zu Punkt 2 : Der Grund ist egal, das meinte ich damit. Vielleicht meint der Vermieter das wirklich so, vielleicht ist es nur vorgeschoben. Er kann aber auch halt einfach antworten "grundlos", deswegen stellt sich die Frage nicht ob das ausreicht oder nicht. Ein grundsätzliches Verbot des Zuzugs vom Partners ist nicht zulässig, ein "wir haben überlegt und nein" jedoch schon.

Weiß ja nicht inwiefern der Vermieter von der Story mit der Körperverletzung weiß aber wenn ja hätte ich ganz besonders keinen Bock so ne hochexplosive Mischung bei mir wohnen zu lassen

Zusammenziehen braucht keine Erlaubnis des Vermieters. Ihr müsst nur mitteilen das zum xten dort eine Person mehr lebt. (Wegen Nebenkosten Abrechnung)

Der Vermieter muss es dulden. Er kann nur ablehnen wenn die Wohnung für 2 Personen zu klein wäre.

Abmahnung etc ist nicht von Belang

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

IrgendeinJens 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 20:09

Also überall im Internet steht, dass man das melden muss und der Vermieter entscheiden darf, jedoch nicht recht viel Spielraum hat.

Isuzu189  17.09.2024, 20:19
@AndreQM1

Du hast deinen eigenen Link nicht gelesen "Der Mieter muss daher unbedingt mit seinem Vermieter in Kontakt treten, diesen über den Einzug des Partners informieren und ihn bitten, den Partner in die Wohnung aufnehmen zu dürfen"

AndreQM1  17.09.2024, 23:02
@Isuzu189

Und der Vermieter muss zustimmen da es ein berechtigtes Interesse der Mieterin gibt. Eine Ablehnung ist nur in engem Rahmen möglich. Im link unter 3. Zu finden. Ich gehe davon aus das keiner dieser Punkte bei euch zutrifft.

Die Zustimmung ist juristisch nötig wegen der Gebrauchsüberlassung.

Eine Erlaubnis ist nicht nötig weil ja ein Mietvertrag deiner freundin gibt. (Die Wohnung im Besitz ist)

Das ist doch Blödsinn, er kann deiner Freundin doch nicht verbieten mit ihrem Freund zusammen zu leben.

Die Verbraucherzentralen haben einmal im Monat einen Rechtsanwalt zum Thema Mietrecht da, dort würde ich mir einen Termin machen um genaue Informationen zu bekommen.

Ihr könntet es wie Leute machen, die aus Steuervorteilen heiraten, nur in eurem Fall eben aufgrund von Ersparnis durch Zusammenwohnen.