Vater will Miete von mir?

Dingeldei  15.09.2024, 20:56

Steht dein Name /Anteil mit im Grundbuch ?

dahmoh 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 20:57

Ja steht er.

5 Antworten

ich kenne ähnliche Problematik nur bei Erbengemeinschaft wobei ein Miterbe die Wohnung alleine nutzt. Dann kann Nutzungsentschädigung von dem alleinigen Benutzer gefordert werden, weil dies zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses gehört.

in eurem Fall ist jeder Teilhaber ist zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Gegenstands insoweit befugt, als nicht der Mitgebrauch der übrigen Teilhaber beeinträchtigt wird. (743 BGB).

Wenn ihr eine Erbengemeinschaft seid, würde das Geld nicht an Deinen Vater fließen, sondern in die Erbmasse im Rahmen der Verwaltung.

Wenn ihr die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt habt, seid ihr eine Bruchteilsgemeinschaft. Da gehören den einzelnen Personen nicht genau bestimmbare Anteil, also z.B. dem einen das Wohnzimmer und dem Anderen das Schlafzimmer usw., sondern jedem gehört von allem ein Anteil entsprechend seinem Prozentsatz.

Er darf dich nicht rauswerfen, da du Miteigentümer bist und du mit deinem Vater und deinem Bruder eine Eigentümergemeinschaft bildest. Die kann nur gemeinsam entscheiden und da steht er wohl gegen dich und deinen Bruder. Damit kann er es nicht.

Bei der Miete: du schreibst, es wohnen insgesamt 5 Personen im Haus, davon 2 ohne Anteile.

Dann würde ich so rechnen: Miete für ein ähnliches Haus z.B. 1000,-- Euro : 5 Personen = 200,-- Euro/ Person. 600,-- Euro für deinen Vater und seine beiden Damen, 200,-- für dich und deinen Bruder.

Und euer Vater darf euch jeweils 50,-- Euro Miete/ Monat zahlen, da er mit 3 Personen praktisch 3/5 des Hauses innehat, ihn jedoch nur 2,5/5 zustehen. Soll er sich das Geld von seiner Frau und Stieftochter geben lassen und an euch weiterleiten.

Besprich dich mit deinem Bruder.

Beteiligst du dich an den Haushaltskosten oder wirtschaftest du komplett für dich allein? d.h. allein einkaufen, kochen, essen, Wäsche waschen etc. in eigenen Geräten?

Oder gibst du Kostgeld dafür ab?

Jeder der im Grundbuch steht und dort wohnt, zahlt keine Miete.

Fix kosten werden anteilig aufgeteilt. Grundsteuer, Versicherung...

Verbrauch nach qm oder Personen. Müll Gas Wasser Strom

Nur wer auszieht kann "Miete" von den verbleibenden verlangen. Vom Mietspiegel den Anteil, Fixkosten verrechnen.

Rauswurf nicht möglich sofern nicht Gefahr für Leib und Leben durch die anderen.

Du kannst dein Anteil intern zum Verkauf stellen.

Willst du die Anteile der anderen haben, auch gegen deren Willen, google dich schlau Stichwort Teilungsversteigerung.


dahmoh 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 22:42

Hab keine Ahnung von Recht aber man merkt du schon. Vielen dank, küss doch dein Herz Andre

Rein rechtlich ... keine Ahnung. Aber ihr seid zu dritt und man könnte argumentieren, jeder von euch nutzt das Haus zu 1/3. Du und dein Bruder besitzt aber nur jew. einen Anteil von 1/4 - ihr nutzt so gesehen mehr, als euch zusteht.

Aber das kann man sicher so nicht so einfach rechnen - man müsste genauer schauen, wieviel m² jeder für sich beansprucht.


dahmoh 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 21:02

Wir sind zu 5, mein Bruder, Vater, Stiefmutter, Stiefschwester und Ich. Aber Stiefmutter- und schwester haben keinen Anteil am Haus. Wohnen aber hier.

VanLorry  15.09.2024, 21:13
@dahmoh

Nach etwas nachdenken (aber immernoch Laienmeinung): man könnte eine kalkulatorische Miete für das gesamte Haus annehmen, welche dann auf die Bewohner umgelegt wird (z.B. nach genutzten Quadratmetern). Dem könnte man diese kalkulatorische Miete als Einnahme für die Besitzer des Hauses gegenüberstellen.

Beispiel/Annahme: Du und dein Bruder bewohnen jeweils ein Zimmer mit 25 qm, die anderen belegen Zimmer mit insges. 100 qm. Bad/Küche etc. sind extra und werden nicht betrachtet, da gemeinsam genutzt.

Nehmen wir jetzt eine kalkulatorische Miete von 1500 Euro für die bewohnten 150 qm an. D.h. als Miete würde auf dich und deinen Bruder jeweils 250 Euro fallen, auf die anderen 1000 Euro.

Die kalkulatorischen Mieteinnahmen von 1500 Euro wird auf die Eigentümer - dein Bruder und dich sowie dein Vater - verteilt. Also Vater: 750 Euro, du und dein Bruder jew. 375 Euro.

In diesem(!) Beispiel müsstet ihr mehr Miete erhalten, als zahlen - euer Vater müsste _euch_ Miete zahlen. Denn: dein Bruder und du habt einen 50% Anteil am Haus, nutzt aber weniger als 50%.

Je nachdem, wie hoch ihr die kalk. Miete ansetzt und wie ihr die Wohnfläche unter euch aufgeteilt habt, kommt ihr natürlich zu anderen Ergebnissen.

wenn du mehr als 25 % vom Haus bewohnst, könnte er anteilmäßig Miete verlangen


Dreamdrummer  16.09.2024, 16:03

Stelle ich mir schwierig vor, das so genau zu trennen. Die beanspruchte Wohnfläche kann sicher innerhalb der 25 % liegen, aber wie teilt man die Küche und das Badezimmer auf, das wahrscheinlich jeder benutzt?