Beschädigung einer Brille bei Fußballspiel - wer zahlt?

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Als Zuschauer muss man nicht annehmen aufgrund des Sport auf dem Platz verletzt zu werden bzw. dass Gegenstände kaputt gehen.

Man könnte sich also direkt mit den Ansprüchen an den Spieler wenden, der den Ball so verschossen hat - häufig übernimmt das aber die Vereinversicherung weil der Verein auch eigentlich zusehen muss den Zuschauerraum entsprechend zu schützen.

Nur kann der das häufig halt realistisch gar nicht so umsetzen, sind ja auch meistens nur Gäste. Aber für den Verein ist es auch wichtig, dass die Spieler keine Angst vor zig Versicherungsfällen privater Natur haben müssen. Je nach genauer Konstellation kann die Haftung auch an den Veranstalter übergehen, wenn der irgendwelche Schutzvorschriften nicht eingehalten hat.

Allerdings hätte man realistisch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld (neben dem Brillenersatz), wenn man getroffen wird: Das ist hier dann allgemeines Lebensrisiko und die Spieler handeln erstmal nicht fahrlässig wenn sie ihren "Job" ausüben. Solange nicht absichtlich in den Zuschauerraum gezielt worden ist versteht sich :)


ThisIsJustMeDE  25.09.2024, 10:01
Als Zuschauer muss man nicht annehmen aufgrund des Sport auf dem Platz verletzt zu werden bzw. dass Gegenstände kaputt gehen.

Als Zuschauer eines Ballsports muss man nicht damit Rechnen das Bälle fliegen? Halte ich für eine Realitätsferne Annahme.

Man könnte sich also direkt mit den Ansprüchen an den Spieler wenden, der den Ball so verschossen hat - häufig übernimmt das aber die Vereinversicherung weil der Verein auch eigentlich zusehen muss den Zuschauerraum entsprechend zu schützen.

Der Spieler hat etwas das in der Natur der Veranstaltung liegt getan. Der Zuschauer muss damit leben dass in der Natur der Veranstaltung liegende Risiken bestehen. Sich beim Besuch eines Ballspiels über in der Nähe des Spielfeldes fliegende Bälle zu beschweren ist wie sich bei einem Konzert über Geräusche von Instrumenten zu beschweren. Absurd.

DerHans  25.09.2024, 14:59

Nach § 823 BGB haftet wer "schuldhaft" einen Dritten schädigt. Wie kann ein fehl geleiteter Ball "schuldhaft" jemanden schädigen?

Versichfachwirt  30.09.2024, 08:26
@DerHans

Verschulden (zumindest leichte Fahrlässigkeit) liegt hier schon vor - der "Schütze" konnte schon damit rechnen, dass sein Ball nicht wie geplant ankommt. Hinsichtlich des Geschädigten lag aber Einwilligung vor, daher besteht kein Haftpflichtanspruch.

Die einzig mögliche Haftungsgrundlage kann doch nur der § 823 Abs. 1 BGB sein. Doch dort scheitert es doch bereits an dem nicht vorliegenden Vorsatz und der Fahrlässigkeit (fahrlässig handelt wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ausser acht lässt). Ich weiss nicht, welche im Verkehr erforderliche Sorgfalt der Spieler bei Schussabgabe ausser acht gelassen hat.

Wenn beispielsweise beim Eishockey der Stürmer den Puck Richtung Tor schießt und der Puck prallt ohne Einwirkung des Verteidigers (oder von mir aus auch bei Verteidigung durch den Spieler) ab und geht ins Publikum, wer soll dann haften? Der Stürmer oder der Verteidiger oder Beide?

Soweit nicht tatsächlich irgendwelche Schutzvorschriften verletzt sind und trotzdem jemand das Vorliegen einer Fahrlässigkeit bejahen sollte, sehe ich es so, dass zwischen allen Beteiligten ein stillschweigender Haftungsausschluss vorliegt, wonach die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.


Versichfachwirt  30.09.2024, 08:28

So ein Schuß ist immer fahrlässig, weil die Mehrheit der Schüsse ohnehin nicht in Ziel gehen. Wenn man als Zuschauer zu so einem Ereignis geht, liegt aber Einwilligung vor oder/und ein stillschweigender Haftungsausschluß zwischen den Beteiligten.

Das ein Ball auch mal zur Seite geht und Leute die sehr nah dran sind treffen kann dürfte zu den inhärenten Risiken die zur Natur einer solchen Veranstaltung gehören zählen. Ich denke dass ein Zuschauer diese in kauf nimmt und daher keine Ansprüche hat.

Ich bin auch Brillenträger - und wenn ich ins Fußballstadion gehe, muß ich nun mal damit rechnen, daß auch mal ein Ball in meine Richtung fliegen und mich treffen kann. Ich als Zuschauer sollte also um das Risiko wissen.

Das dürfte unter allgemeine Gefahr des Lebens fallen, sprich so etwas muss einkalkuliert werden. Er muss sich auf eigene Kosten eine neue Brille kaufen.


356t374  25.09.2024, 08:43

Nein, aber ist eh egal. Außer du unterschreibst bei Eintritt einen Verzicht für so was.

Kann sein, dass das in den AGBs ist, aber sonst haften die ganz normal.

geheim007b  25.09.2024, 08:45
@356t374

man muss nicht unterschreiben. Man setzt sich freiwillig einer erhöhten Gefahr aus und geht gezielt das Risiko ein. Dass Bälle beim Fußball fliegen ist im allgemeinen bekannt.

geheim007b  25.09.2024, 08:47
@356t374

doch, ist es. Ist wie bei Fußballspielern selbst die auch kein Schmerzensgeld oder sonstiges bei (normalen) Fouls fordern können. Sie setzen sich dem Risiko aus.

Oder im Bereich Schadensersatz wenn im zweikampf das Trikot reißt.

356t374  25.09.2024, 08:49
@geheim007b

Die stand neben dem Tor, McFly.

Die Klägerin hätte erkennen können, dass die Altherrenmannschaft bereits mit dem Spiel begonnen habe und ihr Aufenthalt am Tor daher gefährlich gewesen sei
geheim007b  25.09.2024, 08:51
@geheim007b

hier aber besser. BGH

Da § 823 Abs. 1 BGB nicht nur für Sportverletzungen gilt, sondern als Grundnorm alle unerlaubten Handlungen erfasst, ist die Vorschrift sehr allgemein gehalten. Für Schadensersatzforderung im Sportbereich hat die höchstrichterliche Rechtsprechung diese allgemeinen Anforderungen aber konkretisiert. Sportler haften nur dann nach § 823 Abs. 1 BGB, wenn nachgewiesen ist, dass sie schuldhaft gegen Regeln des sportlichen Wettkampfs verstoßen haben und dadurch jemand verletzt wurde. Schadensersatz und Schmerzensgeld gibt es deshalb bei Sportverletzungen nur bei schuldhaften Regelverstößen.

Einen querschläger beim Torschuss abzubekommen ist nicht schuldhaft.

ThisIsJustMeDE  25.09.2024, 10:08
@356t374
Nein, aber ist eh egal. Außer du unterschreibst bei Eintritt einen Verzicht für so was.
Kann sein, dass das in den AGBs ist, aber sonst haften die ganz normal.

Ich bin mir recht sicher dass ein Stillschweigendes Einverständnis zur Inkaufnahme von Risiken die in der Natur der Veranstaltung liegen angenommen wird. Du unterschreibst ja auch nicht vor jedem Sportlichen Training an dem du teil nimmst einen Haftungsausschluss.

ThisIsJustMeDE  25.09.2024, 10:11
@356t374

Ehrliche Meinung: in meinem Verein würdest du mit deiner Meinung aus dem Training und vom Gelände fliegen. Bist ein zu großes Risiko. Niemand will Leute mit deiner Mentalität.

DerHans  25.09.2024, 15:01
@356t374

Wo siehst du denn hier ein schuldhaftes Handeln?