Schadensersatz für Verdienstausfall wenn Handwerker 3x nachbessern müssen?

Ich habe eine neue Küche bestellt. Vorher war die Firma da, um das Aufmaß zu machen. Dabei wurde übersehen, dass an der Küchenwand ein 30x30cm großer Lüfter ist. Als die Küche geliefert wurde, konnte ein Teil der Hängeschränke nicht angebracht werden, weil der Lüfter im Weg war. Also wurden die Schränke wieder mitgenommen und es wurden andere, flachere Schränke bestellt. Als diese dann angebaut werden sollten, stellte sich heraus, dass die Handwerker falsch gemessen haben. Es fehlte ein 30cm breiter Eckschrank. Alle anderen Schränke wurden montiert, für diesen fehlenden Eckschrank musste noch ein Termin gemacht werden. Als die Hängeschränke beim zweiten Mal angebracht wurden, bohrten die Handwerker auch noch zu tief und beschädigten eine Teil der Fliesen im angrenzenden Bad, sodass hier nun der Fliesenleger kommen musste.

Insgesamt musste ich für die Nachbesserungsarbeiten 3 Tage unbezahlten Urlaub nehmen. Meine Firma hat mir schriftlich bestätigt, dass mein Gehalt um das Geld von drei Tagen gekürzt wird.

Die Küchenfirma weigert sich nun, mir diesen Vermögensschaden zu ersetzen und beruft sich auf ihr zweimaliges Nachbesserungsrecht und meine Schadensminderungspflicht. Allerdings sehe ich nicht ein, auf drei Tage Gehalt zu verzichten, bloß weil die Küchenfirma schlampig und inkompetent gearbeitet hat und ich jedes mal für die Handwerkerarbeiten zu Haus sei musste.

Wie sieht die Rechslage tatsächlich aus. Ist die Küchenfirma verpflichtet, mir diese drei Tage unbezahlten Urlaub zu erstatten?

Schadensersatz, Handwerker, Nachbesserung, Verdienstausfall
Was kann ein selbstständiges Gastro-Gewerbe bei Stromausfall tun? Und wer ist in dem Falle wem gegenüber verpflichtet?

Ein Bistro hat heute seit ca. 14.00 Uhr einen Stromausfall. Komischerweise aber auch nur das Haus, wo das Bistro drin ist und darin wiederum nur Küchengeräte, Ofen, Telefon und einzelne Lampen. Ein paar andere Lampen und das Radio hingegen funktionierten komischerweise. Seit 14.00 Uhr können also bis zur Stunde keine Speisen zubereitet werden. Die ganze Situation unverschuldet.

Seltsamerweise gab' es auch keine Straßenbauarbeiten oder Ähnliches. Auf Nachfrage woran es liegt bei den Mitarbeitern des Netzbetreibers, die vor Ort sind, gab' es keine konkrete Antwort. Man sagte mitunter nur etwas von "Altersschwäche". Im späteren Verlaufe rückte ein Messwagen an, der kurzzeitig vor Ort war und dann ein Bagger, der nun im Einsatz ist. Auf Nachfrage wie lange das dauerte (bis morgen?), lachte man und sagte, das wolle man nicht hoffen. Klang' also so, dass man im besten Falle dann noch 2 Stunden des Tages arbeiten kann, in der Hoffnung, dass Kunden dann überhaupt noch kommen.

Was ist nun eigentlich für den Selbstständigen/den Kleingewerbetreibenden zu tun?

Wie sollte er sich verhalten?

Muss nach Abschluss der Arbeiten seitens des Netzbetreibers eine Art Protokoll erstellt werden, welches dann übergeben wird an den Betreiber des Ladens? Oder wenigstens so eine Art "Bescheinigung" darüber, dass in dem und dem Zeitraum de facto ein Stromausfall war?

Der Tag ist ja so ziemlich, im schlimmsten Falle komplett, dahin. Die ganzen Einnahmen, der Verdienstausfall...

Wie ist das geregelt? Und wo ist das geregelt wem nun welche Rechte zustehen?

Ich würde spontan tippen: Haftpflichtversicherung? Also die Haftpflicht des Ladens...? Oder die Versicherung des Netzbetreibers?

Irgendetwas muss der Chef ja jetzt machen können. Oder?

Was sollte man beachten? Und was kann man und sollte man machen? Und vielleicht sogar auch in welchen Fristen? Morgen ist ja nun Samstag. Dann kommen schnell die Weihnachtsfeiertage. Ich stelle mir das ein bisschen stressig vor.

Entschuldigt bitte die Ausführlichkeit, aber das war notwendig. Bitte auch ebenso um ausführliche Antwort(en). Wäre sehr dankbar!

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