Muss der Arbeitgeber Wartezeiten bezahlen?
Wenn ein freier Mitarbeiter unsere Garage benutzt, kann es sein, dass sein Auto zugeparkt ist, weil die Garage zu schmal ist, so dass die Mitarbeiter in umgekehrter Reihenfolge abreisen müssen. Zur Sicherheit frage ich immer vorher, wielange die arbeiten wollen, damit es passt.
Wenn nun also ein Mitarbeiter vorzeitig fertig wird, muss er dann auf eigene Rechnung warten, dass seine Kollegen ihre Autos wegfahren? In dem speziellen Fall waren es 6 Stunden, weil sein Drehpartner mittendrin keine Lust mehr hatte (da hatten die anderen Teams schon angefangen... wir hatten auch keinen Ersatz, weil wir wegen den Feiertagen etwas unterbesetzt waren...). Die beiden anderen Autos konnten erst spät am Abend weggefahren werden, weil die sich erst umziehen müssen...
Ich habe ihm die volle Gage gezahlt. Aber er will mehr, weil er 6 Stunden langweilige Sachen machen musste, weil unsere Garage nicht geht.
Muss man denn unbedingt in die Garage fahren/nutzen? Ist die für Privat autos oder für Arbeitsautos?
nein,die können auch zu Fuß herkommen oder Taxi...ich biete denen eben an, hier möglicht ohne von den Nachbarn gesehn zu werden, reinzukommen. ist nur für Freelancer&Rasenmäher...
5 Antworten
Nein, das ist sein Pech.
Oder er muss sich an den Zuparker direkt wenden.
Dich nicht.
ok... von denen wollte er auch nix... die waren alle 3 im selben Gym angstellt...
Also meine Meinung ist, dass es grundsätzlich unmöglich ist, andere Autos zuzuparken. Man darf sich auch nicht vor Arztpraxen oder Feuerwehrausfahrten setzen. In Eurem Fall bedarf es m. E. eine vorherige Absprache, wie, wann und wie lange man parkt und das wirklich auch jeder erreichbar ist.
Liebe Grüße
die Garage ist zu schmal... meistens ist auch nur ein Auto drin...
wenn man mehrere kommen, dann frage ich na klar, wann die frühestens den Wagen brauchen und wann sie spätestens fertig sind...
Vielleicht kannst Du ein Schild aufstellen: Parken nur zum Be- und Entladen, max. 5 Minuten (:>) - so ein Schild kannst Du möglicherweise auch bei Deiner Gemeinde anfordern?
ist ja auf Privatgrund und innen im Firmen-Gebäude...
und die brauchen manchmal über 12 Std bis sie wieder abreisen....
Ich habe da mal für Dich recherchiert: Kurz den Transporter auf der Fahrbahn abstellen, ist nach StVO-Zeichen 286 erlaubt und wird als Halten bezeichnet, solange das Kraftfahrzeug nicht länger als drei Minuten an einem Ort steht. Nach diesen drei Minuten wird aus dem erlaubten Halten ein verbotenes Parken – es sei denn, es wird etwas be- oder entladen.06.05.2019
Schau mal hier - vielleicht kannst du Dir auch ein eigenes Schild basteln: https://www.google.com/search?q=Schild+Parken+zum+Be-+und+Entladen+5+Minuten+erlaubt&client=firefox-b-d&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwjVt9PY37L8AhUS_rsIHUd5DAYQ_AUoAnoECAEQBA&biw=1593&bih=713&dpr=1
Liebe Grüße
Das kann man so pauschal nicht beantworten.
Zunächst einmal ist die Frage, ob die Garage ein Goodie oder verpflichtend ist. Weiterhin wäre zu klären, was der (Arbeits)Vertrag zu dem Thema sagt, wie "langweilige Dinge machen" zu verstehen ist (war das Arbeit oder private Beschäftigung) etc. pp.
also die könnten auch zu Fuß kommen... die nächste Bahnstation ist nur 1km entfernt... man kann die Strecke auch joggen... keine Ampeln oder so... dann hat man gleich Trainings-Zeit eingespart... einige kommen trotzdem lieber mit dem Auto, weil sie dann angeblich weniger leicht erkannt werden können...
was der (Arbeits)Vertrag zu dem Thema sagt,
der sagt zu der Garage gar nichts... nur dass die anteilig bezahlt werden und bei außergewöhnlicher Leistung bis zu 100% Bonus kriegen... aber faulenzen und TV gucken ist ja nichts Außergewöhnliches...
wie "langweilige Dinge machen" zu verstehen ist
er hat seine Belege für den Steuerberater auf DIN A4 Bögen geklebt... TV geguckt... rumgedaddelt... war im Wald laufen... hat ab und zu seinen Drehpartner versucht zum Weiterarbeiten zu bewegen... aber im Wesentlichen eben Filme gucken... er hat auch tatsächlich mehrfach gesagt, dass er lieber arbeiten würde... dabei hätte er ja auch die Chance auf den Bonus gehabt...
All das beantwortet die entscheidenden Fragen allenfalls teilweise - dann kannst Du auch keine vernünftige Antwort bekommen.
im Vertrag steht nichts von Garagen-Nutzung... nur dass die Reisespesen erstattet bekommen... oder was war jetzt die Frage? im Arbeitsvertrag steht auch nicht, dass wir garantieren, dass sie von niemandem beim Reingehen beobachtet werden... das mit der Garage ist also eher ein „goodie“...
Der Arbeitsvertrag sagt, dass er die volle Gage bekommt, wenn sein Drehpartner das Shooting abbricht... und über den Bonus entscheidet dann der Auftraggeber, wenn er sich das genauer angesehen hat... aber besonders spektakulär war es nicht, so dass ich ihm da keine Hoffnungen machen kann... im Arbeitsvertrag steht na klar nicht, dass er eine Menge Spaß hat... für mich war das sogar immer eher Stress als Spaß, als ich das noch selbst machen musste...
Schau mal, geht doch ...
Auf Basis dieser Angaben liest sich das wie persönliches Pech bzw. eine zivilrechtliche Sache zwischen dem Eingeparkten und dem Einparker, Du wärst da raus.
ok.... super... der „Einparker“ sagt na klar, dass er ja so gar ne Std früher als angegeben fertig war... das war ja eigentlich von allen Beteiligten vorher so genehmigt worden... der „Eingeparkte“ ist sogar über 3 Stunden früher abgereist, als eigentlich geplant war...
dann sind wohl alle raus...?
Nicht zwingend, der Eingeparkte könnte womöglich schon Ansprüche gegen den Einparker haben - nur muss Dich das nicht interessieren.
Das kommt ganz darauf an, wie diese Garage deklariert ist und was da im Vorfeld kommuniziert wurde.
Wurde auf dieses Risiko hingewiesen und ein Parken dort auch nicht Pflicht, dann ist das eben auch das Risiko der Person eingeparkt zu werden.
Empfihlt ihr hingegen dort zu parken, kann es ggf. schon wieder problematisch werden und ihr für dann entstandene Ausfälle Schadensersatzpflichtig war, das klärt dann zur Not ein Richter. Aber dann auch nur für die Zeit, gerade da diese auch die ursprünglich geplante Anwesenheitsdauer war, kein Zuschlag wegen Langerweile.
Wie kleinlich man dassieht, hängt vermutlich davon ab wie sehr man auf diese Person und deren Bewertung von euch angewiesen ist. Ist das ein wichtiger Mitarbeiter oder kann der eurem Ruf ordentlich schaden, sollte ma hier ggf. kulanter sein, als man es rechtlich muss, ehe die Firma da langfristig stärker drunter leidet.
Wobei ich mich da frage, ob man nicht die Chance gehabt hätte, dass die anderen mal kurz ihr Auto umparken oder schnell von jemand anderem umparken lassen.
die anderen mal kurz ihr Auto umparken
die waren schon umgezogen und waren schon seit 2Std dabei... die Pausen werden immer für Interviews genutzt, bei denen die ihr Kostüm anbehalten...
von jemand anderem umparken lassen.
aber wenn ich dabei das Auto beschädige, dann bin ich erst recht der loser... oder? darum habe ich nichtmal gestört, um danach zu fragen...
wie sehr man auf diese Person und deren Bewertung von euch angewiesen ist
es ist wohl so, dass es ausgeglichen ist... der steht auf die Arbeit wohl so sehr, dass er mit einer relativ niedrigen Bezahlung zufrieden ist... also: er arbeitet zwar sehr gut, aber der ist quasi süchtig danach... wegen Corona arbeitslos und (noch) nicht wieder von dem alten Gym eingestellt worden...
Wurde auf dieses Risiko hingewiesen und ein Parken dort auch nicht Pflicht
genau... ich weise immer drauf hin, dass sie möglichst in Gruppen herkommen sollen... oder mit Taxi/Bahn/zu Fuß... und dass sie sagen sollen, wielange sie mindestens und wielang sie maximal hier sein wollen... und an diese Zeiten haben wir uns auch voll gehalten... er konnte sogar fast 4 Std früher abreisen, als er am Anfang angegeben hat... also etwa nach 8-9 Std statt nach über 12 Std (er wollte sogar optional über Nacht bleiben...)...
Es gibt für niemanden einen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz. Er kann auch mit Öffis fahren oder sich einen Parkplatz suchen. Fahrtkosten wird er Euch ja ohnehin in Rechnung stellen.
Ihr solltet perspektivisch Euren Vermieter ansprechen. Vielleicht kann man in der Garage einiges anders markieren, so dass alle raus oder rein können ohne im Weg zu stehen.
und dass er ja vor dem Einparken bereits wusste, dass er vor 20:00 nicht rauskommt, spielt da keine Rolle...? also quasi so, als ob ein Parkhaus über Nacht total verriegelt wird...?