Hallo , ist es wirklich so angedacht , das in meinem Falle , da ich Schichtarbeiterin bin , Überstunden abgezogen bekomme , wenn ich meiner Pflicht als geladener Zeugin nachkomme? Anfang diesen Jahres wurde ich schrift. eingeladen , eine Zeugenaussage zu machen , da ich am betreffenden Tage aber morgens aus der NS gekommen wäre und es gesetzlich eine Ruhezeit von 11h einzuhalten gilt , gab mir ab Mitternacht mein Arbeitgeber frei. D.h. ich konnte 6 h eher nach Hause um den Vormittagstermin wahrnehmen zu können . Zusätzlich bekam ich zuvor vom Gericht einen Bogen , der von meiner Firma auszufüllen war , zwecks Lohnausfall für diese Zeit. Gesagt ,getan ...., das hat auch alles wunderbar geklappt. Doch seit dem bitte ich regelmäßig , mir meine bereits abgezogenen Fehlstunden wieder gutzuschreiben ....leider ohne Erfolg. Nach einem Telefonat mit der Personalabteilung wurde mir gesagt , es wäre so rechtens.... meine Ausfallzeit habe ich ja vom Gericht bezahlt bekommen , aber die 6h bekomme ich nicht zurück,da ich sie ja nicht anwesend war??!! Verstehe ich nicht , ist das bei allen Freistellungen so .