der fall stellt sich wie folgt dar: aufgrund der eisigen temperaturen und des ungedämmten dachbodens ist auf eben diesem eine leitung eingefroren und geplatzt. da meine wohnung direkt darunter liegt lief die brühe natürlich bei mir rein. das ende.vom lied ist das in flur, wohnzimmer und küche die böden neu gemacht und natürlich auch die wände renoviert werden müssen. nun bin ich berufstätig und alleinlebend, sprich ich habe keinen der während der renovierungsarbeiten vor ort sein kann. die gebäudeversicherung meint sie hätte damit nichts am hut. die renovierung wird gezahlt aber verdienstausfall wird nicht gezahlt. vielleicht sollte ich erwähnen das der hausverwaltung das problem mit der leitung auf dem boden bekannt war. es musste vor zwei jahren im haus nebenan schonmal eine wohnung grundsaniert werden, dort war es genau das selbe passiert. unternommen hat man nichts um einen weiteren rohrbruch zu vermeiden. muss ich jetzt wirklich meinen urlaub dafür vergeuden? muss die versicherung nicht eine ar verdienstausfall zahlen für die tage an denen ich wegen der renovierung vor ort sein muss?