Negtaive Beträge in der Bilanz / Negtives Eigenkapital

Hallo zusammen,

bislang bin ich immer davon ausgegangen, dass in der Bilanz ausschließlich positive Beträge stehen, Aktivseite (Mittelverwendung) und Passivseite (Mittelherkunft) sich ausgleichen müssen und der Differenzbetrag, der auf der Passivseite notwendig ist damit diese der Aktivseite entspricht, gerade das Eigenkapital ist.

Ich bekomme aber jedes Jahr wieder eine Bilanz vorgelegt, in der auch negative Zahlen auftauchen. Das einfachste Beispiel: Ein Kredit wird nicht als positiver Betrag auf die Passivseite geschrieben (als Verbindlichkeit) sondern als negativer Betrag auf die Aktivseite im Abschnitt Umlaufvermögen/Kassenbestand/Guthaben. Darf man das so machen?

An sich ändert sich dadurch die Höhe des Eigenkapitals nicht. Wenn ich den positiven Betrag auf der Passivseite als Verbindlichkeit wegnehme, würde sich das EK natürlich erhöhen, weil es aber als negativer Betrag auf der Aktivseite landet, schrumpft diese natürlich und das EK bleibt das gleiche. Trotzdem bin ich verwirrt, ob das so in Ordnung ist.

Umgekehrtes Bespiel: Anstatt den Fuhrpark als positiven Betrag auf der Aktivseite unter Sachanlagen zu buchen, landet dieser als negativer Betrag auf der Passivseite.

Ich bin verwirrt!?

Zweite Frage: Ich habe auch mal gelernt, dass die Veränderung des EK zwischen zwei Bilanzen der Periodenerfolg des Geschäftsjahr ist und dem Ergebnis aus der GuV ensprechen muss. Also Erträge übersteiegn Aufwendungen -> positive GuV -> EK zwischen Bilanz Vorjahr und aktueller Bilanz ist um entsprechenden Betrag gewachsen. Bei den mir vorliegenden GuVs sowie den zugehörigen Bilanzen kommt das aber kein einziges Mal auch nur annähernd hin. Ich habe auch sämtliche Vorzeichenkombinationen. Also: GuV positiv, EK gewachsen. GuV positiv, EK geschrumpft. GuV negativ, EK trotzdem gewachsen. GuV negative, EK geschrumpft.

Habe ich so schlecht in meiner Rechnungswesen-Vorlesung aufgepasst?

Letzte Frage: Wenn die Passivseite (ohne EK) bereits größer ist als die Aktivseite, man also quasi ein negative EK bräuchte, dann besteht doch Überschuldung, also Insolvenz oder nicht? Konkret ist folgendes passiert: Kreditaufnahme, d.h. Passivseite weist eine Verbindlichkeit auf. Der Kredit wurde in eine technische Anlage investiert. Deren Buchwert auf der Aktivseite ist aber nur die Hälfte des Kredits. Die andere Hälfte ist quasi "verpufft" bzw. sofort als Aufwendung in der GuV ausgewiesen. Das Ergebis: Das EK hätte um die Hälfte des Kredits sinken müssen, weil ja nur die eine Hälfte als Buchwert auf der Aktivseite auftaucht, die andere Hälfte wurde quasi "verbrannt". Man könnte auch einfach sagen: Es war ein schlechter Kauf, weil man viel zu viel bezahlt hat.

Ist das nicht genau der Insolvenzfall?

Insolvenz, Bilanz, Eigenkapital, GuV
Imparitätsprinzip / Realisationsprinzip?

Guten Morgen liebe Community!

Eine Frage zur Bilanzierungs-Theorie:

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung besagen ja u.a. das Imparitätsprinzip: Unterschiedlicher Ansatz von Aufwendungen und Erträgen...

Aufwendungen:

Aufgrund des Vorsichtsprinzips Ansatzpflicht bereits, wenn sie drohen. Beste Beispiele bilden hierfür:

  • Rückstellungen allgemein: uns drohen Rechtsanwaltskosten - Betrag und Fälligkeit ungewiss
  • Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
  • Wertaufhellungsgrundsatz: Erlangen wir nach Stichtag (aber vor Aufstellung der Bilanz) Kenntnis über Tatsachen, die das abgelaufene Jahr betreffen, so müssen wir das entstehende Risiko noch in der Bilanz des "alten Jahres" berücksichtigen.

Soweit so gut... :-)

Erträge:

Hier gilt das Realisationsprinzip. Danach dürfen Gewinne erst berücksichtigt werden, wenn sie realisiert wurden.

Nun die Frage: Wann sind Gewinne realisiert???

Ich habe da aus mehreren Quellen unterschiedliche Meinungen:

  1. Bei Rechnungsstellung: Dann ganz klar - Buchungssatz Forderungen aus LL an Ertragskonto
  2. Bei Erfüllung unserer Verpflichtung: Dann habe ich ja noch keine Rechnung gestellt, dementsprechend kann ich das ja noch gar nicht als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verbuchen? Oder wie erfolgt die Bilanzierung / Buchungssatz in diesem Falle?

Ich hoffe, ich bekomme ein wenig Licht ins Dunkle :-) DANKE für eure Mithilfe!

Recht, Betriebswirtschaft, Bilanz, Bilanzierung, Buchführung, HGB, GuV, Wirtschaft und Finanzen
Bilanz Erstellung / Hilfe / Aktiva und Passiva sind verschieden / GUV klappt auch nicht

Hallo, leider habe ich ein Problem bei diesem BSP:

Das Unternehmen verfügt über ein Anlagevermögen in Höhe von 44 Mio. € (14 Mio. € Grundstücke und 20 Mio. € Maschinelle Anlagen sowie 10 Mio. € Betriebs- und Geschäftsausstattung; das Betriebsgebäude wird geleast). Die abschreibungsfähigen Positionen im Anlagevermögen sind alle zum 1.1.2009 angeschafft und werden über sechs Jahre abgeschrieben. Es wird prognostiziert, dass zum 31.12.2009 folgende Vermögenswerte vorhanden sein werden: Rohmaterial in Höhe von 12 Mio. €, Halbfertigfabrikate im Wert von 9 Mio. € sowie 1,2 Mio. € Fertigprodukte, Forderungen gegenüber Kunden 8,5 Mio. €, Kasse und Bankguthaben 5,3 Mio. € sowie kurzfristige festverzinsliche Wertpapiere mit einer Kündigungsfrist von einem Tag mit 5 Mio. € ausgewiesen. Die Gewinnrücklagen werden mit 4,7 Mio. € ausgewiesen. Die fremdfinanzierten Rückstellungen betragen 9 Mio. € Die weiteren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen 50 Mio. €, wovon 30 Mio. € kurzfristig sind (prognostizierte Werte zum 31.12.2009).

Die Aktiva + Passiva Seite sind nicht gleich. Dazu muss ich auch eine GUV machen, und sehe mich gar nicht mehr raus. Kann mir hier vielleicht jemand helfen? Muss ich bei der Bilanz noch Steuern dazu rechen?

Die Umsatzerlöse sowie Aufwandsarten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die Summe der Einzelkosten entspricht den Herstellkosten. Das gezeichnete Kapital (= Grundkapital aus dem Börsengang) ist durch die Erstellung einer Bilanz ableitbar. Die Höhe des Rohmaterials, der unfertigen und fertigen Erzeugnisse ist aufgrund von unternehmensindividuellen Fertigungsprozessen zum Ende eines jeden Jahres identisch. In der Aufwandsart „sonstiger Aufwand“ sind alle nicht aus der Aufgabenstellung direkt ableitbaren Aufwandsarten enthalten.

Prognostizierte Umsatzerlöse zum 31.12.2009 in Mio. € Umsätze 40 Prognostizierte Höhe der Aufwendungen zum 31.12.2009 in Mio. € Personaleinzelkosten 5,0 Materialeinzelkosten 10,0 Forschung und Entwicklung 2,0 Verwaltungskosten 1,0 Vertriebskosten 1,0 Sonstiger Aufwand (z. B. inkl. Aufwand für Leasingraten) 3,0

Buchhaltung, Bilanz, Jahresabschluss, Rechnungswesen, GuV