Eigene App in GuV abschreiben?
Wenn ich eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstelle muss ich eine eigens erstellte App nicht abschreiben, richtig? Stecke grad bei einer BWL Sachaufgabe und "Jan" weiß nicht ob seine App in die GuV kommt und ich bin dezent verunsichert.
1 Antwort
Sicher ist es davon abhängig, wie die App "reingekommen" ist, d.h. wurde ein Geldwert berechnet oder kostenfrei. Bei letzterem würde ich meinen, dass keine Abschreibung möglich ist. Ausserdem muss noch beachtet werden, dass es für Abschreibungen einen bestimmten Wert gibt, ab welchem die AfA möglich ist. Liegt sie darunter, dann würde sie nur im Jahr der Anschaffung mit dem vollen Preis in die Berechnung genommen.