Kann ich meinen Bruder rechtlich loswerden?

Heii,

Ich weiß diese Frage klingt gerade echt sehr komisch aber ich bin wirklich mit meinen Nerven am ende und kann nicht mehr.

Also ihr solltet wissen, mein Vater ist Anfang dieses Jahres an Krebs gestorben und hat in seinem Testament mich und meinen Bruder ala Erben genannt. Jeder von uns erbst jeweils die hälfte. Soweit so gut. Inzwischen stehen auch er und ich im Grundbuch.

Jedoch habe ich ein großes Problem mit meinem Bruder denn er ist Drogenabhängig (und leider auch schon volljährig) und auch die Polizei war schon oft da. Und aus diesem Grund gibt es bei uns daheim jeden Tag heftige streits denn mein Bruder macht eunfach was er will und lädt teilweise Leute ein welche schon damals von meinem Vater Hausverbot bekommen haben.

Und wenn ICH sage ich möchte das die Leute gehen...meint mein Bruder nur rotzfrech ihm gehört das Haus ja zur hälfte und deswegen kann ich seinen Kumpel nicht heraus werfen.

Mit ihm zusammen zu leben ist wirklich die hölle...der einzige Ausweg den ich momentan aus dieser ganzen hölle sehe ist auszuziehen und meinen Teil des Hauses zu verkaufen. Was ich natürlich alles andere als möchte, denn ich habe erst alles renoviert was unheimlich viel Zeit gekostet hat und außerdem hat sich min Vater vor seinem Tod so sehr gewünscht das wir beide in diesem Haus leben können da er es damals als wir klein waren für uns von Grund auf renoviert hat.

Zudem bin ich gerade mal 19 Jahre und verdiene nicht viel weil ich auch noch in der Ausbildung stecke.

Alao zusammen gefasst....kann ich irgendwas tun um meinen Drogenabhängigen agressiven und ansonsten stinkfaulen und wirklich unfassbaren Bruder heraus zu werfen? Denn ich kann nichts für diese Miesere und möchte wirklich nicht für alles was er verbockt in den Sauren Apfel beissen müssen...

Familie, Erbschaftsrecht
Erbe ausschlagen mit einer Vorsorgevollmacht und Frist?

Ich hätte eine Frage zum Thema Erbausschlagung Frist. Es geht um folgende Lage :

Die Ehefrau meines Vaters , ist am 19.03.18 verstorben und war wohnhaft bis zu ihrem Tod in Stadt X.

Die Ehefrau ist nicht meine leibliche Mutter.

Mein Vater ist deshalb ins Pflegeheim gekommen, da niemand für ihn sorgen kann nach Stadt Y und ich habe für ihn eine Vorsorgevollmacht. Er kann seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln.

Da Schulden vorhanden sind seitens der Frau muss mein Vater das Erbe der Ehefrau ausschlagen.

Kann ich mit dieser Vorsorgevollmacht das Erbe für meinen Vater ausschlagen? 

Ich habe beim Amtsgericht der Stadt X eine gesetzliche Betreuung beantragt, die aber an das Amtsgericht der Stadt Y (Stadt des Pflegeheims) weitergeleitet wird , da ich die Vollmacht abgeben möchte, aber man sagte mir das es dauern kann. Nun rennt mir die Zeit weg, da es ja innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen werden muss. Ich habe einen Termin bei meinem Notar gemacht, da dieser aber im Urlaub ist, kann ich erst am 09.04.18 zum Termin dort hin. Muss die Erbausschlagung ein gerichtlicher Betreuer machen oder geht das mit der Vorsorgevollmacht? Kann die Frist verlängert werden wenn erst ein gerichtlicher Betreuer dafür bestellt werden muss?

Muss das Erbe auch von mir ausgeschlagen werden? 

Die Ehefrau ist nicht meine leibliche Mutter und ich bin weder mit ihr aufgewachsen noch hatte ich viel Kontakt zu ihr. 

Recht, Erbe, Erbschaftsrecht, Vorsorgevollmacht, Nachlassgericht
Erbrecht, Erbe ausschlagen, Rechnung von Gläubiger

Ich stehe vor folgender Situation:

Meine Mutter verstarb im Febuar 2009, mein Kontakt zu Ihr bzw. zu dem Familienteil Ihrer Seite, war nicht sonderlich gut, jedoch war ich bei Ihrer Beerdigung. Irgedwann im Oktober 2009 rief meine Oma bei uns an und erklärte meinem Vater (ich bin 22 Jahre alt) dass das Amtsgericht bei Ihnen war und nach unserer Anschrift (von mir und meinem Bruder 20 J. alt) fragte, dort rief ich an und man sagte mir ich sollte Ihnen meine Adresse schriftlich zukommen lassen, mit Aktenzeichen und Co. Dies tat ich, hörte aber nie wieder was aus dieser Richtung. Nun kam am 28.05.10 ein Schreiben eines Inkassobüros, das ca. 400 Euro für eine Telfongesellschaft einfordert, bei der meine Mutter einen Vertrag geschlossen hatte. Meine Mutter war Harz4empfängerin, und hatte auch sonst keinen nennenswerten Besitz.

Mir ist bewusst, dass ich das Erbe ausschlagen muss/musste, jedoch sagte meine Vater, da würde sich schon jemand melden und mich auffordern auf das Erbe zu reagieren, d.h. ich müsste nicht selbstiniziativ handeln sondern nur reagieren.

Und nun stellt sich mir die Frage, ob nun meine Frist der Ausschlagungsmöglichkeit schon abgelaufen ist und ich diese (und evt. weitere) Rechnungen begleichen muss oder nicht und dann natürlich, warum nicht und wie ich nun weiter fortfahren muss um das erbe ausszuschlagen, wenn es hierzu noch nicht zuspät ist?!

Erbe ausschlagen, Erbschaftsrecht, Gläubiger