Zu wenig Geld beim jobcenter?

LePetitGateau  26.04.2024, 12:20

Du hast also was angemietet und bist eingezogen ohne Abstimmung?

MarcIstDerKing 
Beitragsersteller
 26.04.2024, 12:22

Sollte ich auf der Straße leben?

2 Antworten

Nein brauchst Du natürlich nicht, hattest ja keine eigene Wohnung, aber wenn man gleich auf finanzielle Unterstützung vom Jobcenter angewiesen ist, muss man erst einmal einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum stellen.

Erst wenn das geklärt wäre, hättest Du einen Mietvertrag unterschreiben dürfen.

Wenn Du noch unter 25 bist, bekommst Du nur diese derzeit 451 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und das Jobcenter wird sicher auch deine Miete nicht zahlen.


deinHerz027  03.07.2024, 15:53

Aber wenn er wegen eventuellen familiären Problemen schon in einer Obdachlosenunterkunft leben musste, würde ich das nicht hinnehmen eine Kürzung zu bekommen.

Ich war damals auch mal kurzzeitig auf Hartz4 angewiesen, da war ich 18 und wurde von meinem Lehrbetrieb nicht übernommen und hatte nach den Prüfungen nicht gleich einen Job gefunden.

Ich bekam auch den vollen Satz, da ich mit 16 zu Hause raus bin und seither meine eigene Wohnung hatte.

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isomatte  03.07.2024, 17:20
@deinHerz027

Das ist ja nicht zu vergleichen, erst einmal hattest Du zu dieser Zeit schon eine eigene Wohnung und zudem hat dir ja vorrangig sicher erst einmal ALG - 1 von der Agentur für Arbeit zugestanden.

Du hast dann nur eine entsprechende Aufstockung vom Jobcenter erhalten, weil Du deinen Bedarf nach dem SGB - ll nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken konntest.

Hast also keine Zusicherung für die Kostenübernahme für eigenen Wohnraum benötigt, weil Du den schon hattest und deshalb hast Du auch den vollen Regelbedarf für den Lebensunterhalt bei der Berechnung deines Bedarfs anerkannt bekommen.

Es steht jedem frei gegen einen Bescheid einen schriftlichen formlosen und fristgerechten Widerspruch einzulegen und ggf.vor dem Sozialgericht zu klagen.

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deinHerz027  03.07.2024, 17:54
@isomatte

Ja das stimmt. Ich hatte wenn ich mich Recht erinnere grad mal 280 ALG I nach der Lehre. 🤣

Heut zu Tage würden die aber gucken, wenn's unter 700 Lehrgeld gehen würde.

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isomatte  03.07.2024, 18:12
@deinHerz027

Bei einem Single liegt der Anspruch nach Ende der Ausbildung ohne Übernahme bzw.neuen Job der gleich begonnen werden könnte bei 60 % von der letzten vollen Nettovergütung.

Da würde man bei einer Nettovergütung von 700 Euro auch nur etwa 420 Euro an ALG - 1 bekommen, damit kommt man heute auch nicht weit.

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Eine Sanktion sollte ein Befristungsdatum haben.

Ansonsten brauchst du dennoch vorab einen Antrag, unabhängig davon wie die Obdachlosigkeit zustande gekommen ist. Natürlich muss eine neue Mietwohnung vorab auch genehmigt werden hinsichtlich Beträge, Quadratmeter etc. Das war halt dein Versäumnis. Hättest du dich an die bürokratischen Spielregeln gehalten, wäre sie ja auch im Rahmen wohl beiwilligt worden


deinHerz027  03.07.2024, 15:57

Du hast Recht.

Aber in dem Fall hätten die auch mal menschlich reagieren können. Ich denke auch mal er wusste was angemessen für eine alleinstehende Person ist und wird sich keine 100qm Luxus- Bude angemietet haben.

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