Bürgergeld nun schwanger und wieder zusammenziehen?
Hallo zusammen,
mein Ex Partner und ich haben uns vertragen und möchten wieder zusammen ziehen. Ich beziehe seit ca. einem Jahr Bürgergeld. Mein Partner arbeitet nicht, da er von seinen Eltern monatlich unterstützt wird. Nun stellt sich meine Frage, wenn er wieder zu mir zieht, wird er mit berücksichtigt. Er möchte kein Geld vom Jobcenter erhalten und somit keine Einladungen und Post von denen erhalten. Kann ich das Bürgergeld weiter erhalten, obwohl er dann wieder bei mir wohnt oder wird das auch für mich gestrichen, da er diese Förderung nicht beziehen möchte? Dazu kommt, dass wir ein Baby erwarten.. was passiert jetzt und was ist das sinnvollste für mich/uns?
danke!
5 Antworten
Wenn ihr zusammenzieht, werdet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Alles Weitere dazu, kannst du nachlesen.
Ihr bildet eine bedarfsgemeinschaft sein Einkommen wird mit berrechnet. Wohnt man als Paar zusammen bekommt man außerdem auch weniger Harz 4.
Du kannst entweder eine wg mit ihm gründen, dann kann das Amt aber nicht erfahren das er dein Partner ist.
Oder du ziehst in eine kleinere Wohnung 2 zkb 50m2 über dich und das Amt angemietet und er zieht einfach mit dort ein.
Wenn du Bürgergeld beziehst, kannst du erstaustattungsgeld und schwangerschaftsmehrbedarf beantragen das sind glaub ich ca. 600€
Hi.
was passiert jetzt und was ist das sinnvollste für mich/uns?
Was ist denn das beste für das Kind - eine entscheidende Frage, die in deiner Frage nicht erscheint.
Du fragst nach den Bezügen für dich. Das würde ich mit Fachleuten klären, Sozialberatung, die findest Du im Internet für deine Umgebung. Und vielleicht auch beim Jobcenter fragen, hier kennst Du die Qualifikation der Leute nicht.
Klingt danach, dass es keine finanzielle Sicherheit gibt. Er verdient keine Geld, will keins vom Jobcenter. Woher soll das Geld kommen? Wenn er den Streß mit dem JC nicht will, ist das OK für ihn. Nur, woher soll das Geld für das Baby kommen? Wie willst Du die Miete zahlen? Denk immer daran, in vielen Gegenden gibt es kaum Wohnungen, man kann schnell obdachlos werden. 2 Mieten nicht gezahlt, fristlose Kündigung und dann folgt Wohungslosigkeit.
Du kannst auch in Mutter-Kind Projekt ziehen, ich nenne das mal als Möglichkeit. Da wird für dich und das Baby gesorgt.
Geld ist nicht alles, dennoch ist es wichtig wenn man ein Kind erwartet und dann großziehen will. Vor allem eine Planungssicherheit. Warum nicht getrennt wohnen, und eine Beziehnung haben?
Du kannst auch zu einer Beratung gehen und dort fragen, was die Empfehlen hinsichtlich eurer Beziehung, das empfehle ich Dir dringend. Eine ON/OFF Beziehung ist Gift für Kinder. Er zieht ein, zieht aus, ständige Geldnot.
Zahlen die Eltern den auch die Krankenversicherung?
Wenn er zu dir zieht, wird er für Miete etc. auch zahlen müssen. Du erhältst also nur den halben Satz für Miete etc.
Nein er ist unterhaltpflichtig. Und irgendwann musst du auch mal arbeiten gehen. Du kanst dir auch kein kind leisten.. das arme kind
Das weiß ich, aber habe ich das Recht auf die Hälfte des Bezugs wenn er nicht arbeitet und kein Bürgergeld erhalten möchte?