Bekommt man bürgergeld wenn partner arbeitet?
Hallo mein Freund arbeitet und ich bekomme geld vom Amt. Wenn ich jetzt zu dem umziehen würde, würde ich weiterhin geld vom Jobcenter bekommen oder muss er für mich zuständig werden mit meine ein- und ausgaben?
mfg
5 Antworten
wie das jetzt mit dem Bürgergeld ist, weiß ich nicht genau.
Früher, bei der Sozialhilfe musste man die Bedürftigkeit nachweisen. Ich kannte ein schwules Paar, wo einer der beiden Partner - langzeit arbeitslos - Geld vom Sozialamt bekam, während der Andere normal Geld verdiente. Natürlich wohnten die beiden zwar als Paar zusammen, aber offiziell musste das Leben getrennt stattfinden.
Einmal hatten die beiden auch Kontrollbesuch vom Sozialamt und es wurde sogar in den Kühlschrank geguckt, ob wirklich alles strengst getrennt war.
*das nachkucken machen sie meistens nicht mehr heutzutage, ist sehr selten geworden.
Wer klug ist hat gar keine Partnerschaften (Zum min im Bürgergeld) er lebt nur immer in WGs, also Wohngemeinschaften, einen Mitbewohner kann man dir NICHT anrechnen, einen Bedarfsgemeinschafts-bewohner schon.
Nein er muss nicht für dich aufkommen, aber es wird gerne gegen gerechnet auch wenn man absolut keinerlei Ehe oder ähnliches hat.
Wie gesagt ich habe einfach nur WGs, getrenntes Wohnen in einer Wohnung, zb Betten getrennt, Kleiderschrank getrennt, Essen getrennt. Sowas
Dann haste ne WG.
Jup. Sogar das Bett kann man gemeinsam nutzen, auch wenn die JCs da gern sofort von ihren Bürostühlen springen und wild mit den Armen fuchteln...
Das Wichtigste überhaupt sind aber getrennte Konten. Hat einer von beiden Zugriff auf das Konto/Vermögen des anderen, besteht damit automatisch eine Einstehensgemeinschaft und dann kommt man mit der WG (die das SGB btw gar nicht kennt :D) überhaupt nicht mehr weiter.
Also ich hatte es mal ähnlich mein Mitbewohner hatte ne Weile kein Konto und sein Geld hab ich ihm eben ausgezahlt, da sagte die mir einfach Bescheid, ja also sie haben ja die Konten schon so lange zusammen das müsste bald ne Bedarfsgemeinschaft werden, sofort hatte der jung nen neues Konto xD
Wenn dem Jobcenter klar ist, dass du mit deinem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebst (was in einer Partnerschaft so üblich ist), dann wird sein Einkommen bei dir angerechnet und du kriegst weniger Geld.
Er muss dich mit seinem Einkommen mit finanzieren....d.h. nur wenn sein Einkommen nicht für beide reicht, bekommst du entsprechend Bürgergeld......
Das Problem daran ist aber dass er dazu nicht verpflichtet ist und nicht verpflichtet werden kann. Das macht die Sache so schwierig.
Kommt darauf an, ob das Job Center die Beiden als Bedarfsgemeinschaft einstuft... ansonsten müsste die Beitragsteller(in)? einen Untermietvertrag mit dem Freund machen und belegen, daß beide GETRENNT wirtschaften und KEIN PAAR sind ( eheähnliche Lebensgemeinschaft)....ansonsten wird das Einkommen des Freundes mit herangezogen.....
Hmmm jain. Also zunächst ist ein simples Zusammenziehen noch kein Indiz für eine BG. Ein Jahr lang ab dem Tag des Zusammenziehens ist das JC in der Beweispflicht, wenn es um die Behauptung geht, es bestünde eine BG. Der Mitbewohner (der keine Leistungen bezieht) ist dem JC gegenüber zu nichts verpflichtet auch wenn die das gern mal behaupten und Paragraphen verdrehen oder gar lügen, um Druck zu machen. Letzteres ist selbstredend rechtswidrig und darf nicht geduldet werden.
Nach einem Jahr des Zusammenwohnens geht die Beweislast aber auf den Leistungsbezieher über also wenn das JC dann behauptet, es läge eine BG vor, dann muss der Leistungsempfänger belegen, dass dem nicht so ist. Es kann auch passieren, dass man nach einem Jahr automatisch zur BG gemacht wird und dann einen gesonderten Bescheid erhält - dem muss man auf alle Fälle widersprechen, sollte diese Annahme falsch sein aber WIESO sie falsch ist, muss man dann beweisen.
Ich lebe seit 8 Jahren in einer WG (bin der einzige Leistungsempfänger), kein Untermietvertrag, denn das hat der Vermieter nicht gewollt - wir stehen beide als Hauptmieter im Mietvertrag und zahlen die Miete getrennt, Jobcenter macht keine Probleme.
Mir wurde vor Ort beim JC nach einer Weile Druck gemacht, ich solle "doch einfach jetzt zugeben", dass ich mit dem Mitbewohner gemeinsame Kontonutzung betreibe, da "das JC es ja eh herausfinden würde, wenn sie anfingen zu suchen" blablabla. Ich musste dem Typen mehrfach mit einem Schulterzucken sagen, er solle bitte einfach ermitteln, suchen und prüfen, da ich nichts zu verbergen hatte. Jaaa aber ich würde den Herrschaften und mir selbst ja viel Arbeit sparen, wenn ich es nun einfach zugeben würde. Wieso er nicht einfach losgeprüft hat... keine Ahnung. Richtig dumm.
Da braucht man dem JC gegenüber aber auch echt ein dickes Fell...kommt natürlich auf die Nerven des Leistungsbeziehers an und an was für einen Sachbearbeiter man da so gerät.....
Oh ja. Vor allem schadet es überhaupt (!) nicht, wenn man sich wirklich mal mit dem SGB hinsetzt und sich da durchkämpft oder zu diversen Beratungsstellen geht. Denn in der Regel erfährt man vom Jobcenter eher weniger über seine Rechte, dafür aber mehr, als einem lieb ist, über seine Pflichten.
Ich wurde direkt bei meinem ersten Gespräch als "Verweigerer" bezeichnet, nur weil ich die EGV nicht an Ort und Stelle unterzeichnen , sondern sie erst mal in Ruhe zuhause anschauen wollte. Dann hieß es, mir würden meine Leistungen (die ich grad erst beantragt hatte an genau diesem Tag) gestrichen werden, sollte ich nicht unterschreiben. Knallharte Nötigung.
Lasst euch nicht verarschen, Leute.
Wenn er genug verdient um dich mit durchzufüttern dann wars das mit Bürgergeld.
Man braucht keine Ehe, um beim Jobcenter als BG zu gelten. Insofern ist es korrekt, dass das JC sich nicht auf eine Ehe versteift.
Zauberwort: Eingestehensgemeinschaft. Wer angibt, in einer Partnerschaft zu leben, wird es schwer haben, dem JC zu verklickern, dass man für sich selbst eine eigene BG bildet, was ja auch verständlich ist.
Aber ja, das JC kann auch aus WG-Mitgliedern versuchen eine BG zu machen (und wird es in der Regel auch tun, wenn man nicht Widerspricht und seine Rechte/die Gesetze nicht kennt).