Darf das Jobcenter Steuererstattungen aus Vorjahren vom Gesamtanspruch abziehen?
Bin seit langer Zeit krankgeschrieben und erhalte aufstockend Bürgergeld für meine kleine Familie, haben Steuern der zwei Vorjahre gemacht und das Jobcenter möchte nun von unserem monatlichen Anspruch von ~500 Euro die 2000 Euro (die uns aufgrund der Schwerbehinderung unserer Neugeborenen zustand) vollständig abziehen bzw. 2000 Euro Bürgergeld zurückhaben.
2 Antworten
Eine Steuererstattung ist keine Nachzahlung, deshalb darf diese auch nur im Monat des Zuflusses angerechnet und nicht wie wenn es sich um eine Nachzahlung handeln würde, auf bis zu 6 Monate verteilt werden, sollte im Monat des Zuflusses bei einmaliger Abrechnung der Leistungsanspruch entfallen.
Wenn die Steuererstattung also höher als eure monatliche Leistung vom Jobcenter ist, dann entfällt der Leistungsanspruch im Monat des Zuflusses, bereits gezahlte Leistungen müssten dann unter Umständen ans Jobcenter erstattet werden, oder es würde evtl.für den Folgemonat keine Leistung gezahlt, also entsprechend verrechnet.
Der Rest der Erstattung wird vom Einkommen im Monat des Zuflusses im Folgemonat zu Vermögen und das bleibt bis zur Grenze des Schönvermögens ohne Berücksichtigung.
Ja, natürlich.